Beiträge von Flipper79

    Ich frage mich gerade, wie man auf die Idee kommen kann, seine 2 und 4 Jahre alten Kinder zu einer Geburstagsfeier, die um 20 Uhr startet, mitzubringen. Unabhängig davon, wie anstrengend diese Kinder sind, werden auch liebe nette Kinder bestimmt irgendwann quengelig, da es ihnen zu langweilig wird und sie müde werden.


    Könnt ihr nicht schreiben, dass ansonsten keine Kinder mitkommen und dass sich die Kinder bestimmt langweilen werden und ihr lieber ohne Kinder feiern möchtet?

    Hat jemand was von den Fehlern in Biologie mitbekommen? Bei uns am Gym gab es weder für den LK noch den GK Anweisungen wegen fehlerhafter Aufgaben tätig zu werden. Aber es wäre nett, dass ggfs vor Beginn der Korrekturen zu wissen.

    Die Aufgaben wurden rechtzeitig ausgetauscht.

    Danke, sowas meinte ich.

    In diesem Fall darfst du ohnehin nicht tätig werden. Du müsstest dann die Fachlehrkraft rufen lassen (z.B. Anruf im Sekretariat, Flutaufsicht informieren, WhatsApp, ...). Diese Fachlehrkraft kann dann - wenn bisher vom Ministerium nichts gekommen ist - bei Bedarf Rücksprache mit der Schulleitung nehmen (oder die Fehlerberichtigung so vornehmen und im Protokoll vermerken). Im Zweifelsfall ruft die Schulleitung bei der Hotline an und bittet um weitere Infos bzgl. des Vorgehens.

    Das war aber schon immer so.

    Haupttermin --> Zentral

    Nachschreibetermin --> Zentral


    Wenn dann jemand auch beim Nachschreibetermin krank ist = Kolleg:in muss eine eigene Klausur erstellen. Am Verfahren hat sich nix geändert.

    Aufgrund der Sonderregelung steigt vielleicht die Wahrscheinlichkeit, dass beim NT auch jemand krank ist, aber die Wahrscheinlichkeit war im letzten Jahr wegen Corona auch nicht gerade gering.

    Aber nicht genug, dass man von der irren Idee des dezentralen Nachschreibtermins mit Aufgabenerstellung durch die Fachlehrer abrückt...

    In dem verlinkten Artikel heißt es aber weiter:"

    Wegen des Zuckerfests am Freitag hatte das Schulministerium muslimischen Schülerinnen und Schülern einen Nachschreibtermin am 09. Mai angeboten. Die Aufgaben für diesen Termin werden wohl zentral vom Land bereitgestellt, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte."https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-abitur-pruefungen-donnerstag-finden-statt-100.html

    Verstehe ich anders:


    "Bei neuen Aufgaben, die am Freitag gestellt werden, handelt es sich um die Prüfungsunterlagen, die ursprünglich für einen Nachschreibtermin gedacht waren. Beim Zentralabitur sind stets zwei Sätze mit Prüfungsfragen vorbereitet: Einer für den Hauptprüfungstermin und einer für diejenigen, die beispielsweise krank sind und nachschreiben müssen. Für den Fall, dass es einen zweiten Nachschreibetermin braucht, müssen in NRW die Lehrkräfte die Aufgaben stellen."

    Es handelt sich im Mai ja um den ersten Nachschreibetermin.

    Es werden immer so viele Vorschläge eingereicht, dass die genug in den Schubladen liegen haben.

    "Die Schulleitungen werden gebeten, zwischen 8 und 18 Uhr die Faxgeräte zu beaufsichtigen und genügend Papier bereit zu halten."

    Ne! Es werden Boten von Schule zu Schule fahren und die Abiklausuren vorbeibringen.

    Damit es schneller geht, bekommen sie freies Geleit durch die Polizei (Blaulicht und Martinshorn) oder der Polizeiheli fliegt, wenn gar nix mehr geht

    Ich hab das gerade hier im Radio gehört. Frage dazu: Bekommt ihr denn die Aufgaben für die zentralen Abiprüfungen erst am Vortag zum Download angeboten? Ich würde es verstehen, wegen der Möglichkeit, dass sich die Aufgaben ansonsten verbreiten … Andererseits haben wir selbst eine dreiseitige Mathearbeit für Klasse 3 meistens schon zwei Tage vorher fertig kopiert 🤷‍♂️

    Ja, der Download startet immer am Werktag vor der Abiklausur. Wenn alles klappt, kann der Download Mittags (gegen 12 Uhr) beginnen.

    Eine Anhörung für die Abordnung müsste aber so oder so das Maß aller Dinge sein. Die Schulleiterin hat ein Recht darauf!

    Naja, wenn der Kollege länger krank ist, dann sollte in der Regel das Thema reichen. Aufgaben haben bei uns da die wenigsten dann schon vorbereitet (eher bei kurzfristiger Krankheit), aber auch da sind wir noch einmal darauf hingewiesen worden, es darf nicht erwartet werden. (anders als die bisherigen Noten, KLassenarbeitsnoten usw.)

    Ich meinte die Kollegin/ den Kollegen, der die Parallelklasse unterrichtet.

    § 12 ado nrw


    Die zu Vertretenden haben - soweit dies zumutbar ist - sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z.B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren).

    Bereits behandelte Unterrichtsgegenstände kann man dem Klassenbuch bzw. den Aufzeichnungen der Schüler:innen entnehmen.

    Eventuell fragt man auch die Kollegin/ den Kollegen, der die Parallelklasse unterrichtet. In den seltensten Fällen wird Kolleg:in A komplett etwas anderes gemacht haben als Kolleg:in B

    geplanter weiterer Verlauf: Dafür gibt es den schulinternen Lernplan bzw. eben wieder die Kolleg:in, die/ der die PArallelklasse unterrichtet.

    geplante Klassenarbeiten/ Klausuren: Habe ich immer erst kurz vor der Klassenarbeit/ Klausur fertig. Die Themen ergeben sich aber aus den Unterrichtsinhalten und man kann wieder die Kollegin/ den Kollegen fragen, die/ der die Paralleklasse unterrichtet.

    Vertretungsaufgaben An einer gut organisieren Schule gibt es für solche Fälle einen Fundus an Aufgaben oder wieder kann man - wenn die Kollegin/ der Kollege länger krank ist, fragen: Hast du Aufgaben für mich? Klappte bisher immer! [Edit: Ich meine die Kollegin/ den Kollegen aus der Parallelklasse]

    Ich denke, dass du mehr Antworten erhalten würdest, wenn du dir erst einmal über Folgendes Gedanken machen würdest:

    > In welcher Jahrgangsstufe möchte ich meine UPP machen?

    > Zu welchem Thema möchte ich meine UPP machen?

    > Was soll das Lernziel sein?

    > Welche Ideen habe ich?

    > Welche Besonderheiten (z.B. Kinder mit Förderbedarf) liegen vor?


    Dann könntest du dich mit Detailfragen an die User:innen wenden. Es ist deine Examensstunde und dafür solltest du zum einen eine Lerngruppe wählen, in der du gut klar kommst und bei der dir das Thema liegt.

    Nein, man muss keine Vertretungsaufgaben stellen (wobei es Unterschiede geben mag: Wenn ich mir mein Bein gebrochen habe, kann ich Vertretungsaufgaben stelle. Wenn ich Magen-Darm habe, kann ich es nicht (bzw. muss es nicht!)

    Wenn ich mir meinen rechten Arm gebrochen habe und ich Rechtshänderin bin, ist es mir auch zu umständlich alles mit der linken Hand einzutippen!

    ... und schreckt vielleicht Kolleg:innen, die beabsichtigen, ein SL-Amt einzunehmen noch mehr ab! Nach dem Motto: "Wenn ich mich für meine Schüler:innen aufopfere, ich mich für sie einsetze, ich eine deutliche Mehrarbeit habe, die durch das Gehaltsplus nicht aufgewogen wird, warum soll ich dann noch SL werden ... wenn ich dann doch abgeordnet werde?"

    ... und schreckt vielleicht auch Personen ab, die überlegen, in den Schuldienst zu gehen: Warum soll ich in den Schuldienst gehen, wenn ich (wahllos) abgeordnet werden kann und selbst ein SL nicht davor sicher ist?


    Interessanter Weise reagiert die BezReg durch das Statement (noch keine Abordnung erfolgt, Personalrat muss noch zustimmen, Schulleiterin hat kein Betretungsverbot, sondern es wird ihr nur dringend geraten, das Schulgebäude nicht zu betreten), erst nachdem gestern (?) der Spiegel-Artikel erschienen ist. Vielleicht bekommt sie doch langsam aufgrund des medialen Interesses (überregional!) kalte Füße. Dieses mediale Interesse war gewiss nie (von Seiten der BezReg) gewollt!

    In einem Artikel stand, dass die SL-Stelle in Datteln seit längerer Zeit vakant ist.

    Angeblich hat die Schulleiterin in Herten eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhalten (wegen der OGS-Sache?).


    Entweder muss mehr vorgefallen sein oder es ist tatsächlich eine ungerechtfertigte Strafmaßnahme und / oder man hat so ein "unschuldiges" Bauernopfer gefunden, die die Missstände "ausbügeln" muss.


    Eine SL mitten im SL abzuordnen, obwohl diese bei Schüler:innen und Eltern beliebt ist und auch eine 3. Klasse hat, ist ein starkes Stück.

    Wie sollen die Kinder es verstehen, wenn selbst wir Erwachsene es nicht verstehen. Das wird viele Tränen geben!

    Medienberichten zufolge hat Ex-Bürgermeister Fred Toplak das Schulministerium eingeschaltet.

    https://www.hertener-allgemein…eller-w719968-8000335564/

    Frau Feller äußert sich aber nicht wirklich dazu, sondern bittet um Geduld.


    Ich hoffe, dass eine kreative Lösung seitens der Eltern- und Schülerschaft gefunden wird und sich die Schulleiterin auf anderem Wege von ihrer Klasse verabschieden kann ... und dass der Protest Erfolg hat und die Zwangsabordnung rückgängig gemacht wird (ggf. eben auf juristischem Wege).

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