Beiträge von Flipper79

    Da bin ich ja froh, dass wir bis morgens um halb acht nur eine Mail schicken müssen. Wenn es absehbar ist, dass ich am Folgetag krank bin, schicke ich die entsprechende Mail bereits am Vortag möglichst frühzeitig.
    Unserer Vertretungsplanmacher gönnt sich nach Feierabend in der Schule auch zu Hause einen Feierabend (mal abgesehen von der Unterrichtsvorbereitung). Von Zuhause hat er - auch im Sinne der Datenschutzverordnung - auch keinen Zugriff auf das Stundenplansystem.

    Tut mir Leid, aber das ist kein Quatsch. Woran liegt es denn deiner Meinung nach?

    Wie der TE schreibt:
    - SL ist die Situation bekannt, aber die Maßnahmen helfen nicht
    - SL ist selbst überfordert

    Hinzu kommt:
    - Wenn man Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergreift und die Eltern es auf gut deutsch gesagt Scheiß egal ist, dann kommt man nicht mehr dagegen an. Manche Eltern neigen doch dazu den "armen" Sohn (die "arme" Tochter) auch noch zu verteidigen: "Also MEIN Sohn macht so etwas nicht. Bei uns zu Hause ist er lammfromm". Oder sie animieren die Kinder noch dazu (habe ich selbst schon mal erlebt). Andere Eltern geben was weiß ich wem die Schuld an dem Verhalten der Kinder, nur nicht ihrer Erziehung (denn auch daran liegt es, wenn der Sohn / die Tochter nicht hören will und nur Quatsch macht). Andere Eltern reagieren auf Schreiben / Einladungen auch gar nicht, da sie selbst total überfordert sind.
    - Die Kinder bekommen zu Hause keine Grenzen gesetzt. Die Kinder kennen also gar keine Regeln. WArum sollen sie in der Schule dann hören? Es passiert ja doch nix (v.a. wenn der SL selbst überfordert ist).

    Ich würde noch einmal mit dem Personalrat sprechen. Es gibt einige Möglichkeiten:
    - Auf jeden Fall in der Gefährdungsbeurteilung, die jeder Schulleiter beim Vorliegen einer Schwangerschaft machen muss, aufnehmen lassen, wie schwierig die Lage in den besagten Klassen ist. Dabei den Personalrat mitnehmen (eventuell auch "nur" den Lehrerrat oder die Gleichstellungsbeauftragte). Darauf hinwirken, dass du in die besagten Klasse nicht mehr musst. Sind die jüngeren SuS "pflegeleichter?".
    - Über den FA ein Teilbeschäftigungsverbot zu bekommen.
    - Überlastungsanzeige. Das geht dann bis zur Bezirksregierung / dem Schulamt und dieses MUSS dann handeln.

    Und solange der SL nicht adäquat reagiert / selbst überfordert ist (wie es bei der TE der Fall ist), steht man als Lehrer oft auf verlorenem Posten. Die Schüler, die Randale machen, lachen sich doch schlapp, wenn es keine ernsthaften Konsequenzen gibt.

    Auch ich kann es vermehrt beobachten, dass die Klassen- / Fachräume teils total vermüllt sind. In den Klassen haben wir aber einen Ordnungsdienst eingeführt, der im Fachraum am Ende der Stunde bzw. im Klassenraum am Ende des Tages durchfegt. Klappt nicht immer. Aber teilweise weigern sich die Putzfrauen den Raum zu fegen, wenn dieser zu verdreckt ist. Dann macht es eben nicht "die Putzfrau" und die Schüler gucken am nächsten Tag doof (Lerneffekt hält jedoch meist nicht lange an).

    Wenn ein Schüler ein Arbeitsblatt verliert / auf dem Tisch liegen lässt und es in der nächsten Stunde nicht mehr da ist, teile ich für diesen Schüler das AB nicht noch mal aus, da ich immer passend kopiere. Dann muss sich der Schüler das AB sonstewie beschaffen. Macht er es nicht, hat er entweder einen Nachteil bei der mündlichen Mitarbeit, beim nächsten Test / der nächsten Klassenarbeit oder bei der Note für die Heftführung.

    Auch bei uns am Gym treten die Schüler ihre Füße nicht ab und schleppen den ganzen Dreck mit in die Treppenhäuser / Klassenzimmer.

    Ja, sag ich doch :)

    Damit wollte ich dich nur unterstützen :) (d.h. dass dieses sogar Studien belegen)

    @ Wossen: Frag mich nicht, warum die Gewerkschaften die PKV / Beihilfe so verteidigen, vermutlich, da sie selbst dem allg. Irrglauben wie gut doch eine PKV ist, glauben bzw. ihrer Mitglieder, die dieses glauben, nicht verärgern möchten.

    Ich war auch schon mal in der GKV und musste dann zu einem Facharzt. Innerhalb kurzer Zeit hatte ich einen Facharzttermin. Schneller hätte es für einen Privatversicherten nicht gehen können. Ich habe dort die nötige Behandlung erfahren (und auch bei den Folgeterminen hatte ich keinerlei terminliche Probleme).

    Lt. einer Studie sind die GKV's den PKV's sogar manchmal im Vorteil:
    https://www.welt.de/wirtschaft/art…legen-sein.html
    (gerade was Rehas & Co angeht) @ Kathie.
    Möchte ich z.B. eine Psychotherapie beantragen, muss ich es bei der PKV UND bei der Beihilfe machen.

    Ich hätte absolut nix dagegen, wenn eine Bürgerversicherung eingeführt wird, wenn dann endlich die Überweiserei und das Einfordern der gezahlten Leistungen bei der Beihilfe & der PKV aufhört.

    Ich habe sowohl für die Beihilfe, als auch für die Versicherung eine App. Das Einscannen von Rechnungen kostet jeweils 20 Sekunden. Das Überweisen mit der Bankapp ebenfalls.

    Trotzdem muss man die Rechnungen zunächst bezahlen. Meine Beihilfestelle hat z.zT. solche Rückstände, dass man 4 - 6 Wochen drauf warten muss, bis man etwas erstattet bekommt (phasenweise war es sogar noch mehr). Wenn die Ärzte nur eine Zahlungsfrist von 4 Wochen geben, dann muss ich schon zahlen bevor ich das Geld von der Beihilfe zurück erstattet bekomme (bzw. ein Teil des Geldes) ... danach reiche ich das Ganze bei der KK ein, was auch etwas dauert. Bei größeren Rechnungen (z.B. KH-Aufenthalt) kann man einen Vorschuss beantragen, aber trotzdem. Wenn ich schwerer erkrankt bin, bin ich dazu ggf. nicht in der LAge und meine Angehörigen haben sicherlich auch andere Sorgen als diese Aufgabe zu übernehmen.

    Als Privatversicherter läuft man auch immer Gefahr, dass Ärzte unnütze Behandlungen durchführen, da die Ärzte ja alles abrechnen können.

    Als gesetzlich Versicherter habe ich mit den Rechnungen nix am Hut. Da muss ich mich nicht mit der Beihilfe rumschlagen, da sie mal wieder irgendwas nicht gezahlt haben.

    Wenn ich ein Schulfest am Nachmittag durchgeführt und einen Wandertag hätte, ist meine Pflicht dann abgedeckt? Da steht nichts von "Klassenfahrten im dritten Schuljahr sind Pflicht".

    Jede Schule sollte ein Fahrtenkonzept haben. Dort steht drin, dass in Klassen xy Fahrten angeboten werden (ggf. mit Ziel / dem Maximalpreis). Wenn bei uns z.B. in einer S I Klasse Klassenfahrten durchgeführt werden (z.B. wie bei der TE in Klasse 5), begleiten in der Regel die Klassenlehrer + ein weiterer Lehrer die Klasse. Dabei wird darauf geachtet, dass ein männlicher und ein weiblicher Kollege mitfahren. Im Falle eines Klassenleiterteams (m/w) fahren beide mit.
    Kursfahrten begleiten die jeweiligen Kurslehrer mit denen der Kurs fährt.

    Insofern habe ich - wenn ich z.B. Klassenlehrer bin oder Kurslehrer - keine andere Möglichkeit als mitzufahren (es sei denn ich bin krank). Als Klassen- / Kurslehrer bin ich auch in der Pflicht diese Fahrten zu organisieren (wobei man natürlich im Team die Fahrt plant und bei Zielen, die jedes Jahr gleich sind, auf die Erfahrungen / Aufzeichnungen etc. der Kollegen aus dem Vorjahr zurück greift.

    Wie ein anderer User vor mir schrieb: Wenn ich Lehrer werde, weiß ich, dass ich Klassenfahrten machen muss. Ebenso weiß ich als Fremdsprachenlehrer, dass ich Schüler auf Austauschfahrten begleiten muss (wenn mein Kurs gerade "dran" ist). Für kursübergreifende Fahrten (die z.B. alle 2 Jahre für alle interessierten SuS eines oder zweier Jahrgänge angeboten werden), gibt es Teams, die immer wieder fahren.

    Wenn ich an die freie Wirtschaft denke und der Arbeitnehmer xy zu einer Dienstreise (In-/Ausland) verpflichtet wird, dann interessiert es den AG auch nicht, ob das Kind ggf. unversorgt ist (vor allem wenn es noch einen Vater gibt).

    Wenn ich einen Schüler wegen Körperverletzung anzeigen möchte und es ggf. nicht über die Schulleitung laufen lassen möchte, gehe ich zur örtlichen Polizei und zwar als Privatmann. Wenn diese dann sagt, dass diese Anzeige - da es in der Schule geschehen ist - über die SL laufen muss, dann gehe ich halt diesen Weg. Wenn dann mein SL im Nachhinein meint, dass ich ihn erst hätte informieren müssen und daraufhin sauer ist, dann ist es halt so.

    Unsere "Kleinen" freuen sich immer, wenn die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer als Begleitung mit auf Klassenfahrt fährt und nicht ein x-beliebiger Fachkollege.
    Bei uns sind auch immer die KollegInnen gefahren, wenn die Kinder erst 1 Jahr oder 2 Jahre alt waren, ging alles. Zur Not sprangen auch Oma und Opa ein.
    Mit 4,5 Jahren kann man seine Tochter auch mal für eine Woche alleine lassen, zumal der Vater auch noch da ist.
    Von unseren Müttern & Vätern schreien manche Kinder auch wenn Mama / Papa morgens geht / sie zur Kita bringt. Wenn sie dann aber gehen, ist auch schnell Ruhe.

    Und im Sommer schläft Töchterchen vll. auch in ihrem eigenen Bettchen.

    Ich kenne mich in BW nicht aus, aber:

    Kannst du euren Personalrat (schulübergreifend) fragen, ob es noch eine solche Regelung gibt? Bei uns ist der Personalrat gut und kann oft in kniffligen (oder auch nicht kniffligen) Fragen helfen.

    Ich bin (auch als nicht Schwangere) froh, dass bei uns in NRW die Unterrichtsbesuche vorher angekündigt sein müssen (2 Wochen im Vorraus mindestens). Meine Kollegen und ich empfinden so etwas als sehr entlastend (auch wenn sie ansonsten immer sehr guten Unterricht zeigen). Aber es gibt ja auch Stunden, die sind zwar "ok", aber auch nicht "bombastisch", da es sich z.B. um eine "langweilige" Vorbereitungsstunde auf eine Klassenarbeit handelt oder man mitten in einem Projekt steckt, wo die Schüler für sich arbeiten und man sich als Lehrer nicht so präsentieren kann, wie man es gerne möchte.

    Kannst du ansonsten nicht versuchen mit deinem Schulleiter zu sprechen? Offiziell ist es bei uns z.B. so, dass der Schulleiter den Tag, die Stunde und die Lerngruppe festlegen kann. Bei uns ist es so, dass wir uns alles selbst aussuchen dürfen (es müssen nur beide Fächer vertreten sein und es muss einmal die Oberstufe und einmal eine SI - Klasse sein). Und die Besuche dürfen auch schon länger im Vorraus geplant sein. Vll. gibt es eine solche "inoffizielle" Regelung auch? (Muss ja nicht an die gr. Glocke gehängt werden).

    Und ich würde es mir wünschen, wenn man dem TE mit konstruktiven Lösungsvorschlägen helfen würde und nicht sagen würde "Stell dich nicht so an".
    Nicht umsonst genießen werdende Mütter bestimmte Rechte. Warum nicht auch hinsichtlich der Unterrichtsbesuche.

    @ Kekks: Der TE geht es nicht darum NICHT beurteilt zu werden, sondern nur darum, dass der UB NICHT unangekündigt sein soll.

    Hä? Wie selten geht ihr bitte zum Arzt? *staun*

    Bei uns muss man ab dem 4. Tag ein Attest bringen. Könnt ihr echt eine ganze Woche fehlen ohne Attest? Das hab ich ja noch nie gehört.

    Wir müssen auch ab dem 4. Tag ein Attest bringen. Deshalb geh ich - wenn es eh absehbar ist, dass ich mehr als 3 Tage fehle - auch gleich zum Arzt. *Achselzuck* Und wenn ich bereits (z.B. vor Ferien) am 1. Tag ein Attest bringen müsste: So what?

    Auch für meine KollegInnen mit Kindern ist es kein Problem zum Arzt zu gehen und sich die entsprechende Bescheinigung abzuholen, wenn das Kind krank ist (machen sie ohnehin schon im Hinblick auf die Gesundheit des Kindes so)

    nein, eben nicht. wegen einer starken erkältung geht man doch nicht jedesmal zum arzt. was soll der/die auch tun? es gibt keine anerkannten behandlungsmittel, die dir nur ein arzt verschreiben kann für gewöhnliche erkältungen. man schont sich, trinkt tee, schwitzt ein bisschen, nimmt paracetamol und wartet eine woche oder die berühmten sieben tage. ein arztbesuch ändert daran genau nichts, außer dass man sinnlos wartezimmer verstopft, weil man eine krankschreibung braucht und dabei noch munter andere ansteckt.

    Naja. Wenn ich aber eine (starke) Erkältung habe (sodass ich mich nicht in der Lage sehe zu unterrichten), gehe ich nach Möglichkeit am 1. Tag zum Arzt, damit mir dieser eine Krankschreibung geben kann (z.B. für 1 Woche). So stecke ich in der Schule niemanden an. Meiner Verwaltung ist es auch lieber so, wenn sie gleich weiß: Flipper fehlt eine ganze Woche (können den Vertretungsplan dann in aller Ruhe machen) als dass ich mich jeden morgen (oder meinetwegen auch abends) erneut kran melde und die Verwaltung dann morgens auf die Schnelle einen V-Plan möchte.

    Der FA kann durch Untersuchungen auch z.B. Brustkrebs erkennen. Ja gut, ich kann meine Brust selbst abtasten, aber ich hole mir zusätzlich lieber fachärztliche Meinung ein. Auch wenn es Probleme an der Gebärmutter / den Eierstöcken z.B. gibt, kann der FA erkennen und behandeln und zwar bevor ich schwanger werden möchte (Sowas kann ja auch eine Schwangerschaft verhindern).
    Auch eine Grippeschutzimpfung ist sinnvoll bzw. in regelmäßigen Abständen diverse Auffrischungsimpfungen.

    Und wenn ich nicht über die Kostendämpfungspauschale hinaus kommen, so zahle ich für den Arztbesuch lieber selbst.

    Ein Arzt hat eine Kollegin erst einmal für fast zwei Wochen aus dem Verkehr gezogen, da sie eben nicht nur eine Erkältung hatte, wie sie zunächst vermutet hatte.
    Und eine verschleppte Erkältung (wenn man meint, dass sie nach 2 Tagen eh wieder von selbst weggeht) kann (muss nicht) zu einer Herzmuskelentzündung führen. Da lasse ich mich dann - wenn die Erkältung mir zu stark erscheint - lieber krank schreiben.

    Häh? Was hat denn die Kostendämpfungspauschale mit Verhütung zu tun? Das erschließt sich mir nun nicht.

    Da der FA die Pille verschreiben kann bzw. z.B. die Spirale einsetzen kann. Das wiederum kostet. Und wenn es Kollegen/innen gibt, die den Arztbesuch meiden, da es ja die Kostendämpfungspauschale gibt, dann können diese Verhütungsmethoden halt nicht eingesetzt werden. Das Kondom soll bekanntlich nicht immer reichen bzw. Frau möchte sichergehen.

    @ chemikus:
    Das Detail wäre mir relativ egal. Ich möchte gerne auf Dauer mit meinem Schulleiter in einem guten Verhältnis weiterarbeiten. Bevor ich mit ihm diese Grundsatzdiskussion führe, gehe ich - meinetwegen auch zähnenknirschend - zum Arzt und gut ist. Ich nutze die Kraft, die ich für das Aufregen vergeude, lieber zur Gesundung.

    Bei uns sind die Kollegen zum Glück so kollegial, dass sie sich keine GEdanken darüber machen, ob Kollege xy denn nun wegen einem Schnüpfchen oder wegen etwas anderem berechtigt oder scheinbar unberechtigt fehlt. Es gibt sogar Kollegen, die einem raten zu Hause zu bleiben, wenn man selbst verschnupft ist. Da werden keine ärztlichen Atteste angezweifelt.

    Ich weiß nicht wo das Problem ist:

    Der Schulleiter kann auch von der Dreitageregelung abweichen in Fällen, wo er begründete Zweifel an der Erkankung hat. Wenn ich als Lehrer von den Schülern verlange, dass sie am Tag vor den Ferien ein ärztliches Attest vorlegen, dann ist es für mich selbstverständlich, dass mein Schulleiter auch vor den Ferien ein Attest verlangt (egal wie oft ich krank bin). Wenn ich krank bin, kann ich auch zum Arzt gehen und mir ein Attest besorgen. Vll. verschreibt er mir dann sogar ein paar Medikamente, damit die Nase frei wird.
    Wenn ich einen Tag vor den Ferien krank wäre, würde ich schon freiwillig zum Arzt gehen (auch wenn mein SL es nicht verlangt) und mir ein Attest besorgen (schon allein um "Getratsche" zu vermeiden). Mir wäre es zu doof direkt vor den Ferien zu fehlen ohne Attest.

    Und wenn die Kollegen bei einem kleinen "Schnüpfchen" fehlen und keinen Stress bekommen: Was soll der SL machen, wenn ein Arzt die Krankschreibung auspricht? Er ist der Fachmann. Außerdem steckt der besagte Kollege dann auch niemand anderes an.

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