Beiträge von icke

    Noch ein letzter Nachtrag (vor allem auch für Connie):
    Ich habe nochmal nachgehakt und laut Schulleitung ist die Regelung "die Lehrer sind nicht verantwortlich, die Eltern werden angeschrieben" eine erst kürzlich verlautbarte offizielle Info seitens der BVG, tatsächlich aufgrund der vielen Beschwerden durch Schulen. Nichtsdestotrotz habe ich mir jetzt eine ermäßigte 4er-Karte zugelegt für Fahrten wo mir Kontrolle und Zuspätkommen einfach zu aufregend sind (habe ich heute aber nicht gebraucht, alle hatten einen Fahrausweis dabei:)).

    Finde ich für eine Grundschule eine ziemlich harte Grundhaltung

    Na ja, die Kinder nicht mitzunehmen fände ich noch schlimmer. Über die Zeitfrage habe ich aber auch schon nachgedacht. Vielleicht mache ich es jetzt auch einfach so, dass ich zumindest für Ausflüge mit Zeitdruck doch "Notfallfahrscheine" dabei habe und dann doch besser vorab nachfrage. Morgen zum Beispiel würde ein Zuspätkommen bedeuten, dass wir nicht mehr in die Vorstellung kommen, das mag ich auch nicht riskieren...
    Wenn wir Zeit haben, finde ich die oben genannte Regelung zumindest für meine Klientel aber kein großes Drama. Es war von 7 Euro die Rede die gezahlt werden müssten, wobei es sein kann, dass das nur für Kinder gilt, die ein Schülerticket besitzen und es nur vergessen haben. Ist ja auch sonst so, dass man nur eine Bearbeitungsgebühr zahlt, wenn man eigentlich ein personengebundes (nicht übertragbares) Ticket hat. Und wenn Eltern entscheiden, dass sie das kostenlose Ticket nicht bestellen wollen und es dann nicht mal schaffen einen Fahrschein mitzugeben, ist das m.E. tatsächlich ihr Privatproblem, wenn es dann teurer wird.

    Bei uns gab es vor dem 1.Staatsexamen gar keine Noten... (was auch nicht so toll war, weil man doch ganz schön orientierungslos war).
    Zur Frage, ob du wiederholen sollst: das würde ich ganz pragmatisch angehen: hättest du denn aufgrund deiner Note irgendwo Nachteile? Wenn nicht: spar dir den Stress!

    Ich habe heute nochmal in meiner Schule nachgefragt und da ist die offizielle (auf der GK bekannt gegebene) Aussage jetzt: wir sind nicht dafür verantwortlich, dass die Schüler ihren Fahrausweis dabei haben. Sollte ein Kind bei der Kontrolle keinen Fahrausweis haben, erhält der Kontrolleur die Anschrift des Schülers und die BVG wendet sich dann an die Eltern (die kriegen wohl auch erstmal nur eine Verwarnung und müssen erst beim 2.ten mal zahlen).
    Verwirrend das alles. Ich nehm dann also die Klassenliste mit Anschriften mit... und kontrolliere nicht vorab selbst (die Kollegen, die ich gefragt habe, haben das bisher auch nicht gemacht).
    Bleiben folgende Fragen: warum hat Connies Schulleitung eine andere Auskunft erhalten? (einfach nur andere Person? oder wurde dann doch das Vorgehen geändert, weil es Probleme gab?) und :warum muss da jede Schule selber nachfragen und warum gab es nicht von vorneherein eine offizielle Info an alle Schulen... (aber da hätte ja jemand mitdenken müssen)

    Danke Conni, das hilft mir weiter, auch wenn es im Ergebnis alles andere als erfreulich ist. Zum einen höre ich das erste Mal, dass tatsächlich Schulklassen kontrolliert werden, zum anderen gibt auch die Auskunft der BVG Sicherheit, was die Konsequenzen wären. Ich denke, ich werde Montag nochmal Rücksprache mit der Schulleitung halten und nochmal eine Rundmail an die Eltern schicken und vorab ankündigen, dass Kinder ohne Fahrschein nicht mitkommen können und wenn kein Schülerticket vorhanden ist, bitte zwei Fahrscheine mitgegeben werden sollen. Abstempeln kriegen wir mit meiner relativ friedlichen Klasse notfalls noch hin, aber ich löse mit Sicherheit keine Fahrkarten am Automaten. Ich bin auch so schon heilfroh, wenn alle rechtzeitig, vollständig und wohlbehalten in der S-Bahn sitzen.
    Den Kindern werde ich das einen Tag vorher auch nochmal genauso sagen, der eine oder die andere denkt ja doch auch schon mit...

    d.h. du müsstest dann das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen und zusehen, ob und wie du es von den Eltern wiederbekommst.

    Das kommt für mich defintiv nicht in Frage! Zumal die Eltern dann auch argumentieren können, ich wäre selbst Schuld, weil ich das Kind ohne Fahrschein mitgenommen habe...

    BVG anrufen und nachfragen ob eine Schulbescheinigung bei einem Schulausflug ausreicht?

    Habe ich auch schon überlegt, bin aber nach einigem Nachdenken zu dem Schluss gekommen, dass das der BVG nicht reichen dürfte, aus folgendem Grund: es ist ja nicht so, dass die BVG den Kindern die Kosten erlässt, sondern sie bekommt das Geld vom Land Berlin pro ausgestelltem Schülerticket. Aus diesem Grund reicht auch der Schülerausweis nicht aus, da er letztlich nur belegt, dass ein Anspruch auf ein Schülerticket besteht, nicht aber, dass ein solches ausgestellt und (vom Land Berlin) tatsächlich bezahlt wurde. Insofern könnte also theoretsich doch irgendwie ein Schaden entstehen. Spannend auch: was würde denn theoretisch passieren, wenn ein Kind dann bei einer Kontrolle
    keinen Fahrausweis vorzeigen kann????
    Ich kapier aber auch ehrlich gesagt nicht, weshalb das überhaupt so umständlich sein muss. Ich meine: gibt es in Berlin Schulen, deren Schüler wirklich nie mit der BVG fahren? Kann ich mir kaum vorstellen. Und daher verstehe ich nicht, warum die Schulen nicht einfach allen Schülern einen Schülerausweis ausstellen können und dann die Gesamtzahl der ausgestellten Schülerausweise als Berechnungsgrundlage genommen werden kann? Das würde außerdem noch eine nicht unerhebliche Menge an Plastikkarten einsparen und es müsste niemand Angst haben, weil er Foto + Daten des Kindes online versenden muss (ich habe tatsächlich Eltern, die das Schülerticket deshalb nicht bestellen).

    ...dann lernt es, mal etwas nicht zu vergessen. Das Leben hat nicht immer Netz und doppelten Boden

    Grundsätzlich richtig und bei älteren Schülern wäre ich da vermutlich auch ziemlich mitleidlos, aber bei den Kleinen (1./2.Klasse) sehe ich ja täglich selbst, dass einige trotz guten Willens da tatsächlich noch überfordert sind. Da sind auch die Eltern mit in der Verantwortung.

    Ja, soweit ist mir das auch klar. Die Frage ist trotzdem: bin ich als Lehrer verpflichtet vor der Fahrt sicherzustellen, dass alle ihren Ausweis dabei haben? Und wenn nicht: lasst ihr die Kinder dann tatsächlich in der Schule? Gerade bei den Kleinen täte mir das schon sehr leid, zumal durch die Mitnahme des Kindes niemandem irgendein Schaden entsteht. Wenn Kinder alleine unterwegs sind leuchtet mir ja ein, dass sie nachweisen können müssen, dass sie in Berlin zu Schule gehen (wobei das ja theoretsich auch mit Schülerausweis ginge) aber wenn sie mit der Schulklasse unterwegs sind...? Am einfachsten fände ich ja einen Nachweis für den Lehrer, der bescheinigt, dass ich mich mit x Kindern einer Berliner Schule auf einem Ausflug befinde.

    Nächste Woche mache ich mit meiner Klasse einen Ausflug mit der S-Bahn. Nun fahren Schüler in Berlin ja seit diesem Schuljahr kostenlos, benötigen dazu aber einen Fahrausweis. Das heißt alle Kinder müssen ihren eigenen Fahrausweis mitführen. Die Frage, die ich mir jetzt stelle: wenn ein Kind seinen Ausweis vergisst, muss ich es dann allen Ernstes in der Schule lassen? Obwohl klar ist, dass es sich um ein Berliner Schulkind handelt, das sowieso nichts zahlen muss und somit auch niemandem schadet? Und wenn ich es trotzdem mitnehme: wäre ich dann verantwortlich, wenn es bei der Kontrolle keinen Ausweis vorweisen kann? Ich werde das sicherlich Montag auch in der Schule nachfragen, aber es interessiert mich schonmal vorab, wie das andere so handhaben. Auf der Seite der BVG konnte ich dazu nichts finden.

    kürzt die Ferien um 5 Tage und schenkt jedem Lehrer 5 freie Tage flexibel einzusetzen

    Das ist aber auch 'ne Milchmädchenrechnung. In Berlin haben wir so einen flexiblen freienTag ja schon (nennt sich Böger-Tag). Im Prinzip schon irgendwie praktisch, aber letztlich werden die Stunden dann ja doch vertreten, d.h. jeder hat dann wieder Mehrarbeit an anderer Stelle. Zusätzlich zu diesen Vertretungsstunden noch 5 Tage Ferien abzugeben wäre also ein Minus-Geschäft.

    buntes Bildchen+Anfangssilbe dazu:
    Ma-Mama, Marmelade, Mann
    La-Laterne, Lampe ...

    Das ist sicherlich eine sehr sinvolle Übung, ich würde dann allerdings darauf achten wirklich mit Anfangssilben zu arbeiten:
    also bei La: La-terne, La-ma etc, aber nicht Lam-pe


    Hilfreiches Material dazu wären Lehrwerke, die konsequent mit Silben arbeiten, z.B. "ABC der Tiere".


    Bei einem meiner Schüler, der auch im 2. Schuljahr nicht in der Lage war auch nur 2 Buchstaben zusammenzuziehen, war die Arbeit mit dem Silbenansatz tatsächlich die Lösung.

    als Opfer will sie nicht gehen

    Aber sie will den Rest ihres Arbeitslebens Opfer bleiben? Für wen? Wem will sie etwas beweisen, indem sie bleibt? Und wenn sie bleibt: hat sie dann "gewonnen"? Und wenn ja: was?????


    Ich kann verstehen, dass sie an dem Arbeitsplatz hängt, gerade wenn sie vorher wirklich gerne dort gearbeitet hat. Trotzdem ist es absolut irrational zu bleiben und weder sich selbst noch deinem Bruder gegenüber verantwortungsvoll. Kann es sein, dass da auch noch andere Ängste mit reinspielen? Hat sie vielleicht grundsätzlich Angst vor Veränderung? Wie lange ist sie schon an der Schule und war sie vorher schon einmal woanders?

    Ich bin verwirrt... du sollst eine Dienstbesprechung mit einem realen Kollegium durchführen (deinem???) in einer realen uns unbekannten Schule und wir sollen dir sagen, worüber ihr da sprechen sollt ???? Wie schon gesagt: über das was es aktuell zu besprechen gibt. Woher soll hier jemand wissen, was das sein könnte? Wie wäre es damit, die Schulleitung zu befragen? Und wenn gerade nichts ansteht, wäre ich als Lehrer des betreffenden Kollegiums ganz schon angefressen, wenn ich meine Zeit für irgendein Pseudo-Thema verpulvern sollte.

    Ergänzung zum Vorschlag von Miss Jones: es gibt auch ein Bilderbuch "Die Steinsuppe". Die Geschichte ist im Kern dieselbe, allerdings sind es da Tiere: der Wolf klopft bei einem Tier an und hat einen Stein dabei, aus dem er Suppe kochen möchte (das ist auch insofern spannend, weil das Tier, bei dem er klopft durchaus auch als Beutetier in Frage käme und anfangs eher ängstlich ist), nach und nach kommen weitere Tiere dazu und bringen immer noch etwas mit.

    auch da kann ich nicht beurteilen ob es fair oder unfair ist, da es keine Informationen zur Art der "Abfuhr" gibt.

    Genausowenig kann man beurteilen, ob es gerechtfertigt oder ungerechtfertigt ist, wenn man nicht weiß, was der Grund für die Ablehnung war. Mir persönlich fallen etliche komplett unterschiedliche Gründe und Vorgeschichten ein, manche davon wären absolut daneben, andere absolut nachvollziehbar. Was soll man da denn antworten????
    Ich habe dann auch abgebrochen.

    Ich habe diesen Sommer "Mädchenmeute" von Kirsten Fuchs gelesen und war sehr sehr angetan. Das Buch hat mich wirklich überrascht, habe ich so noch nicht gelesen (insbesondere die Sprache ist sehr eigen). Meiner Tochter (15) hat es auch sehr gut gefallen. Es gibt dazu auch Unterrichtsmaterial, ich fürchte nur es dürfte zu lang sein.

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