Erstmal Danke für die vielen Anworten! Zeigt ja doch, dass es a) sehr unterschiedleich gehandhabt wird und b) durchaus Unklarheiten bestehen, was erlaubt ist und was nicht und wieso.
In Berlin gab es 2005 mal ein Rundschreiben, in dem es hieß:
"lassen sie keine Reinigungstätigkeiten von SchülerInnen bzw. LehrerInnen in Form von trockenem Fegen ausführen."
Begründung war die erhöhte Feinstaubbelastung. Dazu gab es im Vorfeld Messungen,die ganz klar zeigten, dass die Feinstaubbelastung in den Klassenräumen die Grenzwerte deutlich überschreitet und Untersuchungen (zum Putzen und Lüften) mit daraus resultierenden Empfehlungen:
"Klassenzimmer und Unterrichtsräume sind regelmäßig zu reinigen. Unter-
suchungen haben gezeigt, dass durch ein sachgerechtes Nasswischen
des Fußbodens bzw. feuchtes Abwischen der Tischflächen an jedem
zweiten Tag bei guten Randbedingungen (Gebäudezustand, örtliche
Gegebenheiten) ein hygienisch einwandfreier Zustand der Klassen-
räume erreicht werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten
und bei unbefestigten Außenanlagen sowie bei zusätzlicher Nutzung
(z. B. Hortbetrieb) soll eine tägliche Reinigung durchgeführt werden."
Was ich aber nie begriffen habe: wenn nur jeden 2.Tag der Boden durch die Reinigungsleute gereinigt wird, aber weder Lehrer noch Kinder selber fegen sollen: soll der Boden an dem Tag dazwischen einfach gar nicht gesäubert werden? Ernsthaft? Wir wissen glaube ich alle, wie ein Klassenraumboden nach einem Tag Nutzung aussieht, insbesondere im Winter oder nach Bastelaktionen. In dem Dreck will doch keiner arbeiten...
Und (noch verwunderlicher): wie soll der Klassenraum "besenrein" übergeben werden, damit er feucht gewischt werden kann, wenn doch eigentlich niemand fegen darf? An meiner Schule reicht es zwar, wenn grober Schmutz weg ist ("besenrein" wird hier in der Tat nicht gefordert) , aber wenn wir gebastelt haben sammeln die Kinder zwar die großen Schnipsel ein, aber es bleiben immer noch genug kleine übrig, die dann doch aufgefegt werden müssen. Also lasse ich nach Bedarf doch fegen (oder tue es widerwillig selbst).
Ich weiß aber auch nicht, ob diese Anordung bzgl. Fegens in Berlin noch gültig ist und noch weniger ob es diese auch andernorts gab. Sollte das nicht mehr gelten frage ich mich aber doch, aufgrund welcher neuer Erkenntnisse das aufgehoben worden sein sollte? Besen stehen jedenfalls in den Klassenzimmern...