Beiträge von sommersprosse123

    Also geht es euch letztlich darum - dann solltet ihr da auch ansetzen.


    In NRW ist beispielsweise die Regelung "(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss in der Regel während der allgemeinen Unterrichtszeit (§ 13 Absatz 3) in der Schule anwesend sein." (§ 30 ADO)

    Die Regel gibt es in Niedersachsen nicht. Hier darf die Zeit neben der Unterrichtsverpflichtung flexibel gestaltet werden. Es geht hauptsächlich darum, dass die Schulleiterin eine volle Stelle hat und auch dafür bezahlt wird und nun Kollegen dort unentgeltlich zur Präsenz verpflichtet werden sollen, die über ihre Pflichtstundenzahl hinaus gehen. Natürlich macht das eine Schieflage und ist für diese Kollegen noch weniger zu verstehen, wenn die Leitung sich aus der Regelung ausklammern möchte und die Präsenz schon während der Unterrichtszeit am Vormittag nicht wahrnimmt, ob wohl sie genug Stunden hätte um Ansprechpartner während des Ganztags zu sein.

    Ja das ist richtig mit den AGs. Die Frage ist dann nur an einer kleinen Grundschule mit 3 Teilzeitkräften, einer Vollzeitkraft (alle Klassenlehrer) und einer Schulleitung , woher die Lehrerstunden für den Vormittag nehmen, wenn man sie aus dem Vormittag abzieht. Neue Lehrkräfte werden dafür sicher nicht eingestellt werden. Deshalb soll es wohl, wie an der Nachbarschule praktiziert, Ags durch Externe und diese Anwesenheitsverpflichtung gehen. Ich sehe das ja auch so, dass das rechtlich nicht sauber ist. Nur dort scheint man es so hinzunehmen. Vielen Dank für deine Sicht auf die Dinge :)

    Die AGs und Betreuung am Nachmittag soll über einen Kooperationspartner (die Verträge werden wohl mit dem Träger geschlossen) und Externe (Sportverein, Vertrag mit Schule?) angeboten werden. Lehrer sind nur für den Hausaufgabenbereich vorgesehen. Mir ist nicht klar, ob man dann diese hier tatsächlich als Landesbedienstete betitelt. Die jetzt schon über den Träger vorhandenen Betreuungskräfte, sind keine PMs. Wie das dann mit dem Anstellungsverhältnis ist weiß ich nicht. Sinnvoll wäre ja eine PM die zB so eine Art Koordinatorenstelle hat und täglich da ist und "den Hut auf hat".

    Genau das ist nämlich das Problem : "der Hut". Wie oben im Kommentar geschrieben muss die SL außerhalb ihrer Unterrichtsverpflichtung nicht anwesend sein. Zumindest kann sie das flexibel handhaben. In der Schule ist der "Hut" an zwei Tagen erst ab 9 Uhr dort und geht auch zweimal mindestens um 12 Uhr - bei voller SL Stelle. Dementsprechend ist die Unzufrienheit der Kollegen schon bezüglich des Vormittags oft groß. Wenn die SL nicht da ist, ist die Vertretung auch nicht wirklich geregelt. Also der Hut hängt in der Garderobe ;)

    Da die SL davon ausgeht, dass ein Landesbediensteter in dem Fall ein Lehrer bzw die Schulleiterin ist, sie meint da der Ganztag mit der Schule eng verzahnt werden soll, müsse jemand aus dem Kollegium anwesend sein. Natürlich möchte Sie aber abwenden, dass sie nun "jeden Nachmittag in der Schule sein muss". Dementsprechend schlägt sie vor man würde sich das teilen. Sie käme einen Nachmittag (kann ihre Bürozeiten dorthin schieben) und die anderen Kollegen übernehmen die anderen Tage in einer Form von Bereitschaft. Das heißt für diese Kollegen, sie verbringen vermutlich einmal in der Woche 3Stunden über ihrem Soll unbezahlt und ohne dienstliche Aufgabe in der Schule. Die SL habe gesagt, dass dies ein übliches Vorgehen wäre - daran habe ich meine Zweifel. Deshalb frage ich hier nach, wer bei euch so in den Ganztagsgrundschulen nachmittags "den Hut" auf hat?

    Hallo ich habe mal eine kurze Frage wie das bei Euch gehandhabt wird.

    Es geht um eine kleine Grundschule mit vielen Teilzeitkräften und einer Schulleiterin (kein Ganztagskoordinator, keine Stellvertretenden SL), die offene Ganztagsschule werden soll.

    Nun gibt es hier in Niedersachsen die Regelung, dass immer ein Landesbediensteter vor Ort sein muss, bis der Ganztag beendet ist. Der Ganztag soll aber ab 14 Uhr nur noch von externen Kräften (also die AGs und die Betrreung) gestaltet werden. Der Gedanke der SL ist, dass die Lehrkräfte noch die Mittagessen und Hausaufgabenzeit begleiten und dann immer eine Lehrkraft - quasi als Präsenzzeit (ohne Aufgabe und Stundenabrechnung sich 2 Stunden im Lehrerzimmer sich bereithält "sollte etwas sein") bis 16 Uhr vor Ort bleiben soll. Die SL verlässt mehrere Tage die Woche die Schule schon um 12 Uhr und erklärt sich bereit evtl. auch einen Tag bis 16 Uhr zu bleiben. Da sie natürlich eigentlich Bürozeiten zu absolvieren hat, aber oft nur einen Teil der Zeit vor Ort ist - im Vergleich zB. zu einem Kollegen der 100% arbeitet- und nun die Kollegen ohne Vergütung zu Präsenz verplichtet werden ist der Unmut natürlich groß.

    Wie sieht es an Eurer Schule aus?

    Und das gilt als Entschuldigung?!

    Also es ist nicht an meiner Schule so. Aber an der Grundschule meiner Kinder war das tatsächlich so. Da reichte es aus, dass Kinder andere Kinder beim Klassenlehrer abgemeldet haben. So nach dem Motto XY hat uns geschrieben er ist krank. Dann reichte es aus, wenn die Eltern im Laufe von 3 Tagen eine schriftliche Entschuldigung vorbeibrachten. Wenn nicht, wurde das vermerkt und wenn das 3 mal so war, dann hat mal einer bei den Eltern angerufen. An Bis zu dem Tag, an dem eine Mutter ihren Sohn bei Rewe auf dem Parkplatz angetroffen hat und sich herausstellte, dass das nicht das erste mal war. Manche Kinder haben auch herausgefunden, dass man vor der Mittagspause auch den Ganztag verlassen konnte, da im Nachmittagsbereich auch keiner mehr nachfragte wenn Kind x nicht anwesend war. Wie die Chorleiterin sagte " wer nicht will, der hat schon. Ich brauche auch keine Kinder (3. und 4. Klässler) hier, die keine Lust auf Singen haben". Alles nicht so schlimm, bis eben mal was passiert.

    An meiner Grundschule heißt die Abfolge: 15 min warten, danach Anruf zu Haus. Da wird noch ein paar mal versucht und die Kontaktliste abtelefoniert. Bei uns kommt es aber inzwischen öfter vor, dass eben von der Kontaktliste keiner erreichbar ist (Niemand geht dran, aktuelle Nummern werden nicht mitgeteilt, es wird nur ein Kontakt angegeben etc.) . Das sind oft Familien wo prinziopiell Verwahrlosung und wenig an Gedanken an die Kinder übrig ist

    Da wir durchaus Kinder haben, die recht schnell in einen Unfall verwickelt sein könnten (lange Anfahrt mit dem Rad von einem Ort zum anderen an der Landstraße entlang, dazu zB Adhs und total chaotisch auf der Straße oder Kinder die auch einfach mal im Grunschulalter nicht zur Schule gehen sondern auf dem Schulweg zB zu älteren Schulschwänzern aus der Mittelstufe abbiegen etc. rufen wir in diesem Fall, wenn sich bis 9.00 Uhr nichts geklärt hat, die Polizei. Nun kam die Frage auf ob das nicht übertrieben sei?

    Uns ist einfach wohler dabei, wenn wir sagen können "mehr hätten wir nicht tun können." Die Vorstellung für mich als Mutter ist irgendwie gruselig, wenn mein Kind beispielsweise auf dem Schulweg morgens um 8 Uhr verschwindet und ich dann ab 15.30 h warte, dann fange ich irgendwann an herumzutelefonieren und zu suchen und dann erfahre ich um beispielsweise um 16 Uhr "nein ihr Kind war doch heute gar nicht in der Schule". Das Polizei Ding reicht bei vielen dann auch aus, dass es nicht noch einmal vorkommt.

    Danke, exakt so. ;) Allerdings mit Zettel von den Eltern.

    Allerdings bist du dann wahrscheinlich in einer höheren Schulform als GS oder?

    Bei uns in der Grundschule sind es eher so die "ich bin krank"-Ausreden bei den Eltern selbst, wenn man nicht gehen möchte oder sich mit Bauchweh abholen lassen, wenn man genug hat vom Tag. So ein strategisches "Deck mich bitte" ist in dem Alter ja doch eher unüblich.

    Nein das war Grundschule Klasse 3... man glaubt es kaum

    Wer ist da mit wem in einer WhatsApp-Gruppe? Es wundert mich immer wieder, wie selbstverständlich Kolleg*innen WhatsApp als dienstliches Medium nutzen. Kann das nicht einer mal komplett verbieten?

    Ich glaube es ist so gemeint, dass Eltern andere Eltern anschreiben per WA also diese klassischen Elterngruppen und dann ein Kind A in der Schule bescheid sagt, "es soll sagen" dass Kind B nicht kommt. Das hat hier unsere Grundschule vor Ort auch immer gemacht, dass es ok war, dass Kinder für andere Kinder "abgesagt" haben ... bis zu dem Zeitpunkt als klar wurde dass Schüler A in der Schule bescheid sagt, dass Schüler B krank ist und Schüler B aber mit Schüler C den Vormittag öfters bei Rewe auf dem Parkplatz verbringt.

    Niedersachsen hat seit ein paar Monaten eine Regelung für diese Fälle:

    Nachdem irgendwo (in Sachsen?) ein Kind unauffindbar war, dies aber erst mittags oder nachmittags aufgefallen war, gab es die beschrieben Anweisung, dass die Polizei zu benachrichtigen ist, wenn die Eltern nicht erreicht werden können.

    Unsere örtliche Polizei ist aber nicht in der Lage, den gesamten Meldungen nachzugehen.

    Weißt du wo diese Regelung verschriftlicht ist? Ich finde das nichts, meine aber auch, dass es dazu eine Info gab.

    Pflichtgemäßes Ermessen. Beispiele für Situationen, bei denen ich weitergehende Maßnahmen prüfen würde:

    - bekanntermaßen problematische familiäre Situation, zB Vater hat kein Sorgerecht, will das Kind aber bei sich haben (dieser Fall hat in Niedersachsen vor einem halben Jahr zu einem Verfahren wegen Dienstpflichtverletzung gegen eine Schule geführt, der Vater hat das Kind auf dem Schulweg abgefangen und nach Polen entführt, die Schule ist überhaupt nicht tätig geworden und hat nicht mal versucht, die Mutter zu kontaktieren)

    - der Schüler hat eine bekannte Vorgeschichte mit von "zuhause weglaufen"

    - der Schüler hat bekannte medizinische Probleme, die zu einem Notfall führen könnten

    Alleine aufgrund der theoretischen Möglichkeit eines Unfalls auf dem Schulweg würde ich keine weitergehenden Maßnahmen in die Wege leiten, diese Möglichkeit gibt es immer. Meiner Meinung nach müssten konkrete Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung vorliegen, keine nur "theoretischen Szenarien". Ich glaube auch, dass die Polizei nur dann tätig werden würde.

    Bei einem Unfall könnten ja konkrete Anhaltspunkte vorab nicht vorliegen. In einem Artikel lese ich bei konkretem Verdacht auf einen Unfall ... woher soll ich wissen, ob es einen Unfall gibt oder Familie X einfach nur keine Lust hat heute zur Schule zu gehen und lieber ausschläft und nicht ans Telefon geht (auch schon vorgekommen).

    Aber auch vorgekommen ein Hortkind fährt von einem Ort zum anderen auf dem Radweg an einer Landstraße entlang, die unglückliche Wahrscheinlichkeit trifft es, dass es einen Unfall hat und im Straßengraben landet und nicht entdeckt wird, Fahrerflucht. Wenn nun die Schule nicht meldet und bei nicht erreichen einfach ne Mail schreibt und damit ist es erledigt, erfahren die Eltern blödestenfalls um 15.30 dass ihr Kind nicht nach Haus gekommen ist.

    Die Polizei wird tätig egal bei welcher Situation, wenn die Schule keinen Anhaltspunkt hat und niemand nachvollziehen kann wo das Kind ist.

    Welches BL bist denn du und warum willst du das wissen?

    Bayern, Förderschule L: Alle angegebenen Nummern durchrufen, wenn Kind nicht auffindbar, wird die Polizei eingeschalten. Wie schnell das Sekretariat das macht, weiß ich nicht, aber ganz sicher noch am selben Vormittag.

    Niedersachsen. Die Vorgabe ist m.E. Eltern kontaktieren, dann weitere Kontaktdaten kontaktieren, wenn keiner erreicht wird, dann schriftliche Info an die Eltern - das wars? Gibt es da noch genaueres, ich finde neben dem Schulpflicht § grade nichts was detaillierter ausformuliert ist? Ich kenne es tatsächlich so, dass Eltern/Kontaktdaten ( zB bis 9 Uhr) erreicht werden sollen. Dann weitere Kontaktdaten, wenn niemand erreicht wird. Polizei informieren.

    Ich bin zwar nicht Primarstufe, aber auch in Klasse 5 ist das bei uns schon vorgekommen.

    Grundsätzlich sind die Eltern in der Pflicht, einen Kontaktweg zur Verfügung zu stellen, über den dringende Informationen sie erreichen können. Im beschriebenen Fall würde das Sekretariat wohl in regelmäßigen Abständen fortgesetzt versuchen die Eltern zu kontaktieren, zusätzlich zu Telefon würde man wahrscheinlich eine Email schicken, ggf. den Arbeitgeber der Eltern direkt anrufen. Eventuell würde man auch einen Mitschüler bitten, den Fehlenden über sein Handy zu kontaktieren.

    Da es vermutlich darauf hinaus läuft:

    Eine Pflicht, die Polizei einzuschalten, sehe ich hier nicht, wenn keine zusätzlichen Hinweise auf eine irgendwie gefährdende Situation gibt.

    Die frage wäre ja was wäre eine gefährdende Situation, bei einem Grundschüler, der zB. allein mit dem Rad von einem Ort zum anderen fahren muss. Landstraße mit Radweg.

    Was würde man tun, wenn man eben NICHT jemanden an der Arbeitstelle erreicht, weil es zB keine Arbeitsstelle gibt, bzw. die Kontaktdaten nicht erreicht werden können? Ab wann entscheidet man, dass es eine gefährdende Situation ist?

    Hallo zusammen,

    ich würde gern einfach mal wissen, wie in Euren Schulen mit folgender Situation umgegangen wird:

    Schüler X (Grundschüler) ist morgens bis zum Unterrichtsbeginn nicht von den Eltern abgemeldet. In den ersten 10-20 Minuten taucht er aber zum Unterricht auch nicht verspätet auf. Daraufhin wird durch das Sekretariat versucht zur Familie bzw, den jeweiligen bekannten Kontaktpersonen telefonisch Kontakt aufzunehmen. Bis 9 Uhr ist weder Kind da noch ist eine Kontaktperson erreichbar.

    Wie wird an euren Schulen verfahren? Welche Vorgaben gibt es? Gern auch mit Bezug auf das Bundesland.

    Danke für Eure Antworten :)

    Hallo,


    ich hatte vor ein paar Monaten adhoc Sonderurlaub beantragt (8Tage), da ich kurzfristig bei der Pflege eines Angehörigen einspringen musste. Dies war alles auch kein Problem und wurde, dank meiner Schulleitung, sofort umgesetzt.

    Nun gestaltet sich das Pflegethema bei uns schwierig und ich muss irgendwie kurzfristig von den Stunden runter. Ziel wäre so niedrig wie möglich.

    Ich arbeite eh schon Teilzeit (50%) und habe gelesen, dass ich bis zu einem Viertel meiner Stundenzahl (also 7, unterhälftig) reduzieren kann. Meine Schulleitung meinte, sie habe schon Leute gehabt die nur minimal 2 oder 4 Stunden arbeiten, um den Anspruch auf den Schulstandort und die Beihilfe nicht zu verlieren. Alternativ bleibt mir wohl nur die Beurlaubung ohne Bezüge, aber dann bin ich aus der Beihilfe raus und komme ja wohl auch was die Stammschule betrifft wieder neu in die Verlosung?

    Bei der Pflegezeit sagen einige es sei möglich, andere es geht nur auf 7 Stunden. Dies würde bei mir bedeuten, dass ich dann drei Vormittage unterwegs bin, was ich momentan schwer umsetzen kann. In der Behörde sagte man mir Pflegezeit sei unantraktiv, da man sich vorab auf Zeiträume festlegen müsse, deshalb mache das keiner. Hat jemand eine Idee? Es geht mir grade nicht darum ob es sinnvoll ist, oder ob man das ganz anders organisieren kann mit der Pflege. Ich möchte nur wissen, ob es tatsächlich so ist, dass es Leute gibt, die nur 2-4 Stunden arbeiten und für eine kurze Zeit heruntergefahren sind.

    LG die Sprosse

    Diese Richtung müssten wir ggf. irgendwann längerfristig in Betracht ziehen, da ich ja weiter arbeiten möchte. Aber momentan würde ich es für diese 4 Wochen sehr gern so versuchen. Soweit ich es jetzt gelesen habe, kann ich 10 Tage mit Bezügen raus und dann bis zu 3 Monate ohne. Ich gehe jetzt erstmal von insgesamt 4 Wochen aus. Wie sieht es denn mit der Beihilfe aus? Weiß das jemand? Also bei 18 Tagen ohne Bezüge wird es sicher mehr Papierkram sein, mich dafür aus der Beihilfe zu nehmen. Aber wie wäre das, wenn man tatsächlich 3 Monate ohne Bezüge raus müsste? Ist das anders als wenn man ohne Bezüge zu Haus bleibt aufgrund von Kindern unter 18? Das habe ich ein Jahr gemacht, da wir noch im Ausland waren

    und dann ist die Beihilfe ja auch raus.

    Hallo!

    Ja,ich bin Beamtin. Natürlich geht es irgendwie auch mit Tagespflege bzw Kurzzeitpflege, aber ich würde es für meine Mutter wirklich gern versuchen im häuslichen Rahmen zu belassen, da sie alles andere zu sehr verwirren wird. Mich irritiert immer die "akut auftretende Pflegebedürftigkeit", denn sie ist ja jetzt schon pflegebedürftig nur eine Person, die eigentlich pflegt ist halt in dem Moment nicht zugegen und dann kurzzeitig auch pflegebedürftig, Dann schreiben sie immer "in der letzten Lebensphase". Das ist ja auch Definitionssache ... obwohl man sich meines Erachtens mit 85 schon in dieser befindet, dennoch ist es ja keine Begleitung in den letzten Wochen. Vielleicht schaue ich da einfach zu genau auf diese Definitionen.

    Ich werde es mal angehen, denn einen Vorteil haben die Schule und ich momentan noch: Es ist planbar und nicht plötzlich morgen raus.

    Vielen Dank!

    Hallo,

    vielleicht kann mir hier jemand mit Erfahrung helfen. Ich bin Beamtin in Niedersachsen und arbeite aus familiären Gründen unterhälftig ein Teilzeit. Inzwischen habe ich zwei pflegebedürftige Eltern zu Haus. An sich ging das mit den paar Stunden in der Schule noch ganz gut. Nun wird mein Vater operiert und ist für ein paar Wochen nicht zu Haus. Meine Mutter kann ich aber nicht unbeaufsichtigt lassen. Sie hat Pflegestufe 3. Ich müsste nun bestenfalls versuchen nach den Herbstferien (in den Ferien ist die OP) 4 Wochen zu Haus zu bleiben. Welche Möglichkeiten habe ich? Gutachten liegen vor. Es ist ja zunächst nur für eine Zeit von 4 Wochen. Wenn beide wieder zusammen sind geht es noch ohne mich. Bezüge sind für mich in den Wochen nicht entscheidend, ich kann es mir nur grade nicht vorstellen, wie ich meine Mutter 3 Stunden allein lassen soll. Klar gibt es ggf. Verhinderungspflege, aber gibt es auch eine Lösung für mich? Meine Schulleitung ist sehr bemüht, aber ich wollte mich vorher schlau machen, bevor ich mit dem Termin "um die Ecke komme".

    Danke schon mal!

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage. Nutzt ihr in eurer Schule ein Programm um Schülerdaten, Beobachtungen, Notenlisten und Beurteilungen zu verwalten ? Also eines auf das auch Fachlehrer der Klasse Zugriff haben? Gibt es da etwas das datenschutzrechtlich ok ist? Also was ich meine ist eine Liste auf die alle Lehrer der Klasse Zugriff haben.

    Ich gebe zu, ich habe da keine Ahung, würde aber gern mal wissen, was da so möglich ist.:)

    Danke

    Genau das verwirrt mich eben. Ich vermute, dass der

    Erlass „Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen“ hinfällig wird. Da es ja im neuen Rahmenhygieneplan nun eingeordnet wird. Dieser ist für mich aber für Schüler mit Angehörigen der Risikogruppe nicht eindeutig. Ich vermute, dass wenn Lehrer mit Angehörigen aus der Risikogruppe eingesetzt werden. Dann wird das auch mit Schülern passieren.

    Aktuell steht also geschrieben, dass "Schüler mit Angehörigen aus Risikogruppen am Unterricht teilnehmen können"

    Die Frage ist bei diesem Satz:

    Für Szenario A und B gilt:

    Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich."

    Was heißt dann Schüler AUS RIsikogruppen ?


    Auf Nachfrage beim Arbeitsschutzbeauftragten habe ich lediglich den oben im ersten Beitrag genannten Absatz als Mail bekommen, ohne Erklärung. Sie wollte sich aber auf kein Ja oder Nein einlassen...

Werbung