Beiträge von sommersprosse123

    Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage. Nutzt ihr in eurer Schule ein Programm um Schülerdaten, Beobachtungen, Notenlisten und Beurteilungen zu verwalten ? Also eines auf das auch Fachlehrer der Klasse Zugriff haben? Gibt es da etwas das datenschutzrechtlich ok ist? Also was ich meine ist eine Liste auf die alle Lehrer der Klasse Zugriff haben.


    Ich gebe zu, ich habe da keine Ahung, würde aber gern mal wissen, was da so möglich ist.:)


    Danke

    Genau das verwirrt mich eben. Ich vermute, dass der


    Erlass „Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen“ hinfällig wird. Da es ja im neuen Rahmenhygieneplan nun eingeordnet wird. Dieser ist für mich aber für Schüler mit Angehörigen der Risikogruppe nicht eindeutig. Ich vermute, dass wenn Lehrer mit Angehörigen aus der Risikogruppe eingesetzt werden. Dann wird das auch mit Schülern passieren.


    Aktuell steht also geschrieben, dass "Schüler mit Angehörigen aus Risikogruppen am Unterricht teilnehmen können"


    Die Frage ist bei diesem Satz:

    Für Szenario A und B gilt:

    Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich."


    Was heißt dann Schüler AUS RIsikogruppen ?


    Auf Nachfrage beim Arbeitsschutzbeauftragten habe ich lediglich den oben im ersten Beitrag genannten Absatz als Mail bekommen, ohne Erklärung. Sie wollte sich aber auf kein Ja oder Nein einlassen...

    Hallo zusammen


    ist es schon eindeutig geregelt, wie mit Kindern aus Risikogruppen in Niedersachsen verfahren wird? Sprich Kinder, die im Haushalt mit Risikogruppen zusammenleben? Die Formulierung:


    Auch Schülerinnen und Schüler, die einer der in Kap. 24 genannten Risikogruppen angehören, haben im Szenario A wieder regelmäßig am Unterricht in der Schule teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen aus den oben beschriebenen Risikogruppen im einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, können ebenfalls wieder regelmäßig am Präsenzunterricht teilnehmen.

    Für Szenario A und B gilt:
    Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich."


    Sehe ich richtig, dass Kinder mit Angehörigen die einer Risikogruppe angehören nach wie vor - allerdings mit Attest (Unterschied zu vor den Ferien)- im Homeschooling bleiben können?

    Hallo,
    ich bin im Februar mit meiner Elternzeit durch, habe zwei Kinder und bin Grundschullehrerin. Nun möchte ich das Bundesland wechseln und überlege hin und her welche stundenzahl ich angeben soll. Vorher hatte ich 100 % . Das und auch 50% sind für mich nicht realistisch. Mit wieviel Stunden seid / würdet ihr mit zwei Kindern (1 Kind wird jetzt schulpflichtig und das Zweite ist bis 14 Uhr im Kiga) zurück an die Schule gehen? Der Verdienst ist dabei nicht erheblich ausschlaggebend.


    Über Tipps wäre ich dankbar :)
    LG

    Danke für eure schnellen Antworten!


    Also die Behörde hat mir ja mitgeteilt das meine Elternzeit Anfang August beendet ist und ich automatisch wieder zu 100 % eingestellt werde. So muss ich ja nicht mehr mitteilen, dass ich arbeiten will. Ich werde also nun mitteilen, dass ich schwanger bin + Entbindungstermin.


    Nun ist nur die Frage, ob ich denen jetzt schon mitteile, dass ich wahrscheinlich in dem Zeitraum ein Berufsverbot erhalten werde? Kann mir da irgendetwas in die Hacken laufen? Auch wenn ich dann doch arbeiten darf und will?



    @ Peter: Ich bin in Hamburg. Meine Schule hat jedoch keinen Bedarf (bin da ja auch schon zwei Jahre weg). Bei uns wird man dann von der Behörde in Schulnähe (Stadtteil wenn möglich) eingesetzt. Bei einer Kollegin hat das allerdings noch 3 Wochen nachdem ihre Erziehungszeit beendet war in Anspruch genommen, bis sie eine Stelle hatte.


    Da ich ja kein langfristiges "Zurück gehen in den Berufsalltag" geplant habe (werde mit Kind 2 wohl 2-3 Jahre zu Haus bleiben) habe ich natürlich bei den Schulen keine Werbetrommel für mich gerührt, sondern warte, wo mich meine alte Schule (die das nach Behörde im Sinne der Selbstverwaltung tun soll) / oder doch die Behörde hinschickt. Nach den 2-3 Jahren Elternzeit werde ich eh in ein anderes Bundesland wechseln müssen.

    Bin grad etwas ratlos...


    folgendes Problem:


    Meine Elternzeit besser Erziehungszeit ohne Bezüge (war 2 Jahre zu Haus) endet Mitte August.
    Ich bin jedoch wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt Mitte Oktober.
    So habe ich ca. 2 Monate Arbeitszeit dazwischen.


    Meine Gynäologin hat mir jedoch aufgrund einer Risikoschwangerschaft angedroht, dass ich (je nach Verlauf der nächsten Monate) ein Beschäftigungsverbot bekommen werde.


    Wie soll das jetzt alles laufen? Es scheint ja nur zwei Möglichkeiten zu geben


    1. Ich verlängere meine Elternzeit bis zum Mutterschutz ( Das ist sicher für die Arbeitgeberseite am einfachsten und günstigsten .... aber ich verzichte somit auch auf 6 (?) Monate Gehalt. (Ganz unabhängig davon ob ich die 2 Monate arbeiten darf oder nicht.)


    2. Ich verlängere nicht, werde als dicke Kugel an irgendeine Schule für zwei Monate (davon erwische ich noch 1 Woche Herbstferien) gesetzt (na die werden sich freuen 8o, da sie mit mir ja so wundervoll viel anfangen können).
    Schlimmstenfalls muss ich denen dann auch gleich mitteilen, dass ich nicht arbeiten darf. Sollte ich das jetzt schon mitteilen oder erst wenns los geht?
    Ehrlich: Was die Behörde für Scherereien damit hat stört mich kaum, aber ich möcht so ungern eine Schule damit hineinreissen.



    Hat jemand damit Erfahrungen, so etwas schon irgendwo mitbekommen oder mag mir einfach so einen Rat geben, wie ich damit umgehen soll?


    Wollte hier vorher mal fragen, bevor ich die Behörde damit konfrontiere und die mich in irgendeine Richtung schubsen. Die werden mir sicher zu Variante 1 Raten, aber ich finde mir geht da sehr viel Geld durch die Lappen, was wir momentan dringend gebrauchen könnten. Man kann doch die Kinder nicht nach Terminvorgabe der Behörde planen ... :rolleyes:


    Ganz lieben Dank für eure Antworten!

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