Beiträge von Plattenspieler
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Ich hätte auch gern durchgängig 7 Stunden Deutsch und 6 Stunden Mathe, OHNE auf die Unterrichtszeiten anderer Fächer verzichten zu müssen.
Was habt ihr denn dafür mehr? Sachunterricht?
Wenn im wöchentlichen Erzählkreis jeder drankommt, hat bei 24 Kindern jeder höchstens 2 Minuten, auch nicht besser.
Erstens: Der Lernbereich heißt ja "Sprechen und Zuhören", also man ist nicht nur "dran", wenn man selber schwätzt. Zweitens: Nein, auch ein wöchentlicher Erzählkreis reicht nicht auch, um die vielfältigen Kompetenzen dieses Lernbereichs abzudecken.
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Wird aber nicht durch drei 15-Minuten-Gespräche mit der Lehrkraft abgedeckt. Nicht im geringsten.
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Da du nichts von Latein schreibst: Hast du denn schon dein Latinum? Für das Fach Französisch (Sek. II) wird man das ja wenigstens noch benötigen, hoffe ich?
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Beim Klassenrat sind aber alle SuS dabei und nicht nur drei SuS je 15 min.
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Aber ich bin zugegeben nicht firm im Koran.
Das Kopftuch bzw. ein Gebot, die Haare zu bedecken, finden sich meines Wissens nicht im Koran.
Im Gegensatz zur Bibel:
Zitat von 1. Korinther 11, 4-7Jeder Mann, der betet oder prophetisch redet und dabei sein Haupt bedeckt hat, entehrt sein Haupt. Jede Frau aber, die betet oder prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt, entehrt ihr Haupt. Sie unterscheidet sich dann in keiner Weise von einer Geschorenen. Denn wenn eine Frau sich nicht verhüllt, soll sie sich doch gleich scheren lassen. Ist es aber für eine Frau eine Schande, sich die Haare abschneiden oder sich kahl scheren zu lassen, dann soll sie sich auch verhüllen. Der Mann darf sein Haupt nicht verhüllen, weil er Bild und Abglanz Gottes ist; die Frau aber ist der Abglanz des Mannes.
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Für Bayern ist sogar explizit geregelt, dass Lehrer dazu angewiesen werden dürfen, sich für Vertretungen bereitzuhalten.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393-9a
Das gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten. Insbesondere kann die Anwesenheit in der Schule angeordnet werden.
Der Wortlaut von § 9 III 2 LDO"Sie [die Lehrkraft] ist verpflichtet, auch außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts, zur Übernahme von Vertretungen und – unbeschadet ihres Urlaubsanspruchs – in den Ferien aus dienstlichen Gründen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stehen; die Anwesenheit in der Schule kann angeordnet werden; darüber sind die Lehrkräfte frühzeitig zu informieren."
Für den TE ist also nur relevant, ob die Information über die Anwesenheitspflicht "frühzeitig" erfolgt.Impliziert nicht diese Notwendigkeit der frühzeitigen Information, dass es sich dabei nicht um eine regelmäßige angeordnete Anwesenheit handeln kann?
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Euer
"Kopftuchverbot"
*kopfschüttel*
geht aber auch nur, weil ihr eine Grundschule seid.
Ab welchem Alter tragen Musliminnen Kopftücher? | Religionen Entdecken (religionen-entdecken.de)
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Das wird in dem Moment schwierig, in dem die vorgelegten Textverweise offen formuliert sind und daher Interpretationsspielraum zulassen.
Falls es sich um ein muslimisches Mädchen handelt [...]
Ich hoffe, ich habe undichbinweg richtig verstanden, dass diejenigen, die das Kopftuch zum Vorwand nehmen, um auf ihre Kopfbedeckung zu bestehen, dies schriftlich begründen sollen, und nicht die muslimischen Schülerinnen ... ?!
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Wenn ich es richtig verstehe, ist in Bayern sogar drei Stunden mehr Unterricht im Monat anrechnungsfrei erlaubt.
1. "wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern", also nicht als Regelfall
2. jede Woche eine Präsenzstunde wären in einem Monat (ohne Ferien) schon mehr als drei Stunden
Meine Position geht beispielsweise aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers hervor.
Beamte haben keinen Arbeitgeber.
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Wieso das denn?
Mag anders sein, wenn man Berufsschullehramt studiert und es tatsächlich relativ sicher nur mit älteren Jugendlichen und Erwachsenen zu tun haben wird.
Aber bei allen anderen Lehrämtern ist meines Wissens die Arbeit auch mit jüngeren SuS in der Ausbildung inbegriffen und im Beruf relativ wahrscheinlich, und dann finde ich so eine Aussage wie "kann Kinder nicht leiden" schon sehr befremdlich. Das ist ja doch etwas anderes als die Aussage, dass man in bestimmten Klassenstufen lieber unterrichtet als in anderen.
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Ich kann Kinder im allgemeinen nicht leiden.
Finde es sehr seltsam, mit dieser Einstellung ein Lehramtsstudium und den Vorbereitungsdienst aufzunehmen.
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Dann wäre ja jede Art von Präsenzstunden unmöglich oder mit Anrechnung als Unterrichtsstunde möglich.
Darum geht es ja. Wenn es Präsenzstunden gibt, dann müssten diese auf das Deputat angerechnet werden imho.
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bei einer schweren körperlichen Einschränkung eher ein Förderschulbesuch (wo ja auch die Regelschulabschlüsse erworben werden können, da zielgleicher Unterricht) angedacht wird.
Es ist jetzt eine Schätzung meinerseits, aber an den K-Schulen, die ich kenne, dürften maximal 10 bis 15 Prozent der SuS nach Regelschullehrplan unterrichtet werden, der Rest nach L- oder G-Lehrplan. Aber ja, klar, möglich ist es, meist an der K-Schule direkt aber auch nur der Hauptschulabschluss (kann anderswo anders aussehen, ich kenne auch eine K-Schule, die zum Abitur führt).
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Zieldifferente Inklusion ist absurd und ein Bremsklotz. Die GE und LE Kinder, die wir am Gymnasium mitgezogen haben, wären anderswo sicherlich besser aufgehoben gewesen und saßen jahrelang mehr oder weniger halt daneben.
Wie oben bereits geschrieben:
1. "Bremsklotz" i. S. v.: die anderen SuS lernen dadurch langsamer widerspricht, soweit ich weiß, dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand.
2. Wenn die SuS mehr oder weniger nur daneben gesessen haben, warum habt ihr ihnen keine adäquaten Aufgaben gegeben?
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Wo liest du das in der UN-Konvention?
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Bei uns nicht. Die aufgeteilten SuS kommen ja mit Aufgaben/Arbeitsmaterial.
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