Was meinst du denn mit Sonderschullehrer und in welchem Bundesland? Förderschullehrer*innen in Sachsen bekommen A13, wie alle anderen Lehrämter auch. Vor der Einführung des Beamtenstatus' waren FöS und Gym E13, GS war E11, OS E12.
Beförderung gibt es für uns tatsächlich nur für Schulleitungsstellen und da gibt's hier A15.
Mit Sonderschullehrer meine ich Sonderschullehrer. Das ist meine Amtsbezeichnung (BW). Auch wenn die Sonderschulen seit ein paar Jahren Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) heißen.
In anderen Bundesländern mag das 'Förderschullehrer', 'Lehrer für Sonderpädagogik' o. ä. heißen, in Bayern übrigens 'Studienrat im Förderschuldienst'.
Ja, bei uns bekommen Sonderschullehrer auch A 13, Sonderschulkonrektoren A 14 (außer bei Schulen mit geringer Schülerzahl, in der Regel nur FSP Lernen, A 13 + Z) und Sonderschulrektoren A 15 (außer bei Schulen mit geringer Schülerzahl, in der Regel nur FSP Lernen, A 14).
Sonst gibt es natürlich einzelne Beförderungsstellen für Sonderschullehrer an den Seminaren, an den Hochschulen oder in der Kultusverwaltung.
Bekommen bei euch Gymnasiallehrer keine Amtszulage?

