Angriff ≠ Verteidigung. Dass man das Selbstverteidigungsrecht Israels 2024 im Lehrerforum diskutieren muss ... ![]()
Beiträge von Plattenspieler
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Morgen ist Mittwoch. Ich gehe stark davon aus, dann erfahren wir, welches das beste Programm zur Erstellung von Zeugnissen ist.
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Das ist ja lieb von Netanyahu.
Putin will für Russland und die Einwohner der Ukraine bestimmt auch nur Gutes...
Netanyahu und Putin gleichsetzen.

Israel geht es um ein "anderes Syrien" im Sinne eines "nicht verteidigungsfähigem Syrien".
Nicht eher im Sinne eines nicht angriffsfähigen Syrien?
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Zum Beispiel das hier:
Erstens: Warum zitierst du dann einen anderen Abschnitt?
Zweitens: Hast du auch gelesen, wie das Zitat weitergeht: "Israel wolle nun 'ein anderes Syrien', das sowohl Israel als auch den Einwohnern Syriens zugutekomme, sagte Netanyahu." Daran kann ich nichts Verwerfliches erkennen.
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*seufz*
Das bezieht sich auf die Kritik der UN?
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dass in Germanistik zu meiner Zeit auch so Aspekte wie Mediävistik oder Morphologie/Phonetik im Studium behandelt wurden
Heute nicht mehr?!
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Warum nicht Latein? Ist auch ein sprachliches Fach, aber mit insgesamt weniger Korrekturaufwand.
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No, Embryo oder Fötus.
Embryo und Fetus sind Fachtermini für bestimmte Entwicklungsstufen des Kindes. Ich verstehe, dass man es bei entsprechender Position lieber technisch ausdrückt, um zu verschleiern, dass es ab der Befruchtung ein Mensch ist, der heranwächst.
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Es ist nunmal die Mutter die mit dem Uterus: Her body, her choice.
Und im Uterus ist das Kind. Das hat auch einen body, aber keine choice.

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Nur weil wir die Vorstellung haben, dass daraus mal ein Mensch wird.
Es wird nicht ein Mensch daraus, es ist ist ein Mensch.
Nicht nur biologisch, sondern auch rechtlich:
Im deutschen Recht ist der Nasciturus (nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[2] sowie herrschender Auffassung) Träger der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht begründet dies damit, dass auch der Nasciturus ab der Nidation ein einmaliges und unverwechselbares Wesen ist, da sich das ungeborene Kind nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt.[3]
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aktuell gebe sich die Gewinner gemäßigt und es wäre vermutlich klug aus westlicher Sicht das Mögliche dazu bei zu tragen, dass das so bleibt
Hoffen wir, dass das gelingt.
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Und auch dann überleben die Kleinsten manchmal nur mit bleibenden Schäden.
Und? Dann sollen sie lieber gar nicht leben?!
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Wir können auch einfach sagen: Es ist ein Kind, das die Frau austrägt.
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Ich mache mir Sorgen um die verbliebenen Christen in Syrien, wenn dort jetzt wieder Islamisten das Sagen haben werden.
Und mich wundert die Reaktion der deutschen Politik und Öffentlichkeit auch.
Ohne Assad in irgendeiner Weise verteidigen zu wollen.
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So ein Quatsch. § 218a sichert das Recht auf Abtreibung gemäß Beratungslösung (Abs. 1, eine Abtreibung erfüllt danach nicht den Tatbestand des Schwangerschaftsabbruch) und bei medizinischer bzw. kriminologischer Indikation (Abs. 2 und 3, ein Abbruch ist hierbei gerechtfertigt und daher nicht rechtswidrig).
Hm.
Wenn es ein solches "Recht auf Abtreibung" bereits gibt, warum diskutiert dann der Bundestag derzeit über die Legalisierung (siehe z. B. https://www.mdr.de/nachrichten/de…destag-102.html)?
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Du würdest (hoffentlich) für deine Tochter auf die Straße gehen, um das Recht auf Abtreibung durchzusetzen
Ein solches Recht gibt es in Deutschland meines Wissens nicht. Auch wenn manche das gerade ändern wollen.
Hingegen gibt es ein Recht auf Leben und eine Pflicht des Staates zum Schutz des ungeborenen Lebens.
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Gerne.
Siehe ganz offiziell hier: https://lbv.landbw.de/-/mehrarbeit-fur-teilzeitbeschaftigte
Daraus:
ZitatAlles anzeigenAnstelle der in der Mehrarbeitsvergütungsverordnung vorgesehenen Mindestgrenze von mehr als 5 Stunden (im Schuldienst mehr als 3 Unterrichtsstunden) im Kalendermonat gilt für Teilzeitbeschäftigte, dass diese Grenze entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit herabzusetzen ist.
So könnten beispielsweise bei einem mit hälftiger Arbeitszeit beschäftigten Polizeibeamten künftig bereits 3 Mehrarbeitsstunden in einem Kalendermonat abgegolten werden.
weitere Beispiele für die Berechnung der individuellen Bagatellgrenze:
• Lehrerbereich Teilzeit 14/28: 3 Std. x 14/28 = 1,5 Std.
• übriger Bereich Teilzeit 75%: 5 Std. x 75% = 3,75 Std.
Wird die individuelle Grenze überschritten, so ist auch bereits die erste Stunde Mehrarbeit zu vergüten.
Wichtig auch der letzte Satz!
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Von Freizeitausgleich habe ich noch nie etwas gehört. Wann und wie soll der stattfinden?
Bei uns werden für Freizeitausgleich Doppelbesetzungen aufgelöst oder Förderstunden entfallen. Auch nicht ideal.
Das Ausbezahlen der Überstunden geht bei uns auch ab 3, soweit ich weiß, auch bei Teilzeit.
Ne, drei Deputatsstunden sind bei vollem Deputat, bei Teilzeit schon früher (je nach Prozent).
Heutzutage kommt kein Schulrat mehr
Die haben genug anderes zu tun.
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