Bei der Einstellung beginnt die Gehaltszahlung mit dem ersten Schultag.
Ich kenne es so aus verschiedenen Gegenden so, dass am Freitag vor dem ersten Schultag die Verbeamtung ist.
Bei der Einstellung beginnt die Gehaltszahlung mit dem ersten Schultag.
Ich kenne es so aus verschiedenen Gegenden so, dass am Freitag vor dem ersten Schultag die Verbeamtung ist.
im Sommer kommt es halt drauf an, wann das nächste Schuljahr beginnt
Das Schuljahr beginnt immer am 1. August. Bundesweit.
dass einige BL sich sogar in einzelnen Lehrämtern komplett auf andere BL verlassen (haben?), ist auch eine interessante Folge des Föderalismus
Blinden- und Sehbehindertenpädagogik ("Förderschwerpunkt Sehen") konnte man bis vor einigen Jahren nur in drei Bundesländern studieren. Inzwischen haben aber ein paar weitere Länder nachgezogen und man kann es auch dort, teilweise nur als Zusatzstudium, absolvieren.
Die Schwerpunkte körperlich-motorische Entwicklung und Hören kann man nicht in jedem Bundesland studieren.
Im Saarland kann man gar nicht Sonderpädagogik studieren, jedoch das Ref. dafür absolvieren.
Jüdische Religionslehre kann man vermutlich nur in Heidelberg studieren?
Alevitische Religionslehre gibt es nur vereinzelt (Weingarten und Hamburg?).
2011 ist jetzt auch schon ein paar Jährchen her.
Da war Dortmund deutscher Meister, das muss man sich mal vorstellen.
in Ba-Wü gibt es erst seit Kurzem den Studiengang "Sek1", der auch die Hauptschule umfasst
2011 ist jetzt auch schon ein paar Jährchen her.
Oh Meier ...
Bitte den Namen nicht verballhornen.
Immer wieder interessant, dass du das Studium und Referendariat im Förderschullehramt für überflüssig hältst.
Diese Unterstellung habe ich damals im Thread zurückgewiesen und weise sie jetzt abermals zurück,
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
Ja, ist es.
Natürlich ist das ein anderer Job.
Aber irgendwie ist es das ja auch.
Auch (Ober-)Studienräte sind Lehrer ...
Aber in welchem Bundesland gibt es denn noch Förderschulen?
In allen. In manchen unter anderen Bezeichnungen (SFZ, SBBZ, ReBUZ, ...). Und in unterschiedlicher Anzahl, aber im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung dürften in allen Ländern mehr SuS an Förderschulen als inklusiv beschult werden.
Man hat den Beruf doch vorher gewählt.
Es gibt Leute hier im Forum, die meinen, wenn man als Sek.-II-Lehrer an die Förderschule Geistige Entwicklung abgeordnet oder versetzt wird, sei dies ein anderer Job.
Bin ich der einzige mit Zweifeln an der Schreibberechtigung der TE?
Ach, die Schüler fragen doch auch jedes Jahr das gleiche.
Jeden Tag.
Ab der 7. Klasse muss am Gymnasium jeder Schüler in einem Fach eine GFS halten
Und in der Kursstufe aktuell drei oder vier (oder ganz anders)?
man wäre dann komplett raus und hätte zur späteren Zeit dann keinen Anspruch auf eine Beamtenstelle
Einen Anspruch auf eine Beamtenstelle hat man nie.
Ich bin zwar weder Zielgruppe, noch kenne ich mich aus. Aber ich finde die Ausschreibung sehr vage gehalten. Ist das normal, dass darin gar nicht genannt wird, um welche Schule oder welchen Träger es sich handelt? Schulen mit freier Trägerschaft haben ja oft ein spezielles Profil, eine spezielle Arbeitsweise oder Schwerpunktsetzung, über die man vllt. schon gerne informiert wäre. Auch "attraktives Gehalt", "ausgezeichnete Ausstattung" und "übersichtliche Klassengrößen" sind recht unspezifisch.
Sollte es so sein, dann ist mein Gedanke, dass ich ja vor allem in der Didaktik promoviere, weshalb es ja auch möglich sein muss im Anschluss ein solche Kolloquium zu bestehen.
Möglich ist es natürlich, auch ohne Promotion, und sollte im Normalfall auch kein Problem sein.
Der angedeutete Zusammenhang, dass du es aufgrund der Promotion schaffen müsstest, ist imho aber falsch. Bei deiner Promotion beschäftigst du dich intensiv mit einer sehr spezifischen Fragestellung. In der Nachprüfung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in BW ("Kolloquium") sollte es meines Wissens nach im Allgemeinen mehr um das breite Grundlagenwissen gehen.
Tatsächlich kann es aber auch sein, dass durch die Promotion die Nachprüfung erlassen würde, denn - und hier die Rechtsgrundlage für BW, beispielhaft für das gymnasiale Lehramt, sollte aber bei den anderen Lehrämtern ähnlich sein:
(5) Wurde die in Absatz 1 Nummer 3 genannte Erste Staatsprüfung oder der gleichgestellte Hochschulabschluss ganz oder teilweise mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin abgelegt, kann das örtlich zuständige Regierungspräsidium in einem Kolloquium überprüfen lassen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst noch vorhanden sind. Auf die Überprüfung kann verzichtet werden, wenn der weiteren Ausbildung förderliche Tätigkeiten oder entsprechende Aus- oder Weiterbildung nachgewiesen werden. In Fächern mit fachpraktischer Prüfung kann die Überprüfung durch einen fachpraktischen Teil ergänzt werden.
Aber nachdem du ohnehin nicht nach BW willst, ist es eigentlich unerheblich.
weiß jetzt endlich, dass "Flora" nicht dasselbe ist wie "Flo".
Es gibt auch noch "Flex and Flory". 
Ja, steht ja auch in der oben verlinkten Verwaltungsvorschrift:
Zitatggf. unter Hinzuziehung eines Beratungs- oder Sonderschullehrers, schulischer Ansprechpartner, LRS-Fachberater oder in Ausnahmefällen der örtlich zuständigen schulpsychologischen Beratungsstelle
Ich war auch schon in entsprechenden Konferenzen in Regelschulen dabei.
Ach so, das war ironisch gemeint und ich habe es nicht kapiert.
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