Kleinstadt mit etwa 30 000 Einwohner
5.000 - 19.999 Einwohner: Kleinstadt
20.000 - 99.999 Einwohner: Mittelstadt
Quelle: Wikipedia
Kleinstadt mit etwa 30 000 Einwohner
5.000 - 19.999 Einwohner: Kleinstadt
20.000 - 99.999 Einwohner: Mittelstadt
Quelle: Wikipedia
In NRW kann eine Heilerziehungspflegerin nicht an eine Berufsschule arbeiten.
Berufsschulstufe schrieb ich, so heißt das hier, früher hieß es Werkstufe. Es geht quasi um die letzten Schuljahre (analog zu Sek. II) im Bildungsgang Geistige Entwicklung. Keine Ahnung, wie das in NRW heißt. Bzw. ob SuS mit dem Förderbedarf in dem Alter dort noch beschult werden, in manchen Ländern gehen die G-Schulen ja nur 10 Jahre oder so.
momentan natürlich eher an einer Gemeinschaftsschule
Ich denke, das kommt auf die Lehrbefähigung an.
Grund- und Sonderschullehrer können natürlich auch an eine GMS kommen (an die mit Primarstufe bzw. im Rahmen der Inklusion), allerdings ist ja auch an den Grundschulen und SBBZ deutlicher Mangel. Insofern sehe ich bei diesen Lehrämtern da keine sonderlich erhöhte Wahrscheinlichkeit für die GMS.
Wie haben auch eine Schulhelferin die für den Vater den Unterricht protokolliert. Die Kollegin sagt, da gewöhnt man sich dran
Wofür braucht der Vater der Schulhelferin Unterrichtsprotokolle?
Oder der Vater einer Schülerin? Auch dann: Wozu? Um die Lehrkräfte zu kontrollieren?
Auch hier: seltsame Storys.
Aber das kennen wir ja aus Berlin.
Das war eh kein normaler Unterricht und war völlig unpersönlich.
Inwiefern?
Vor einigen Jahren hatte ich permanent eine Integrationshilfe im Unterricht sitzen - da erzählt mir doch kein Teenager etwas von seinem Wochenende, wenn jemand mitschreibt... geschweige denn aufnimmt. Das war die merkwürdigste Klassenleitung meines Lebens.
Ich weiß nicht, ob ich dich hier richtig verstehe.
Wegen der Integrationskraft war es eine merkwürdige Klassenleitung? Und die Integrationskraft hat mitgeschrieben, was SuS gesagt haben?
Alles seltsame Storys ...
Die, von denen ich geschrieben habe, nicht.
Bzw. höchstens für Fahrdienst oder Internatsunterbringung. Das ist ja aber kein Unterschied zu den Schulen in öffentlicher Trägerschaft.
Dann rufe ich den Rettungsdienst. Das mache ich aber nicht, wenn ein Kind Schnupfen hat.
Ernsthafte Frage: Warum nicht?
Was machst du, wenn niemand das Kind abholen kommt, obwohl du angerufen hast? Oder du telefonisch nicht einmal jemanden erreichst?
Du kannst kranke Grundschulkinder schon aus rechtlichen Gründen nicht alleine nach Hause schicken. Abgesehen davon, dass bei uns die meisten nicht fußläufig von der Schule wohnen, nicht selbstständig den ÖPNV nutzen können und auch keinen Schlüssel haben.
Und: a) Warum macht "man" (Lehrkraft) das?
b) Warum macht das Land das?
c) was ist der Vorteil für die Privatschule?
Man darf nicht übersehen, dass es hier bestimmte Schulformen/Förderschwerpunkte in bestimmten Regionen nur in freier Trägerschaft gibt und keine staatliche Alternative (zumindest im sonderpädagogischen Bereich).
Insofern ist es natürlich im Sinne aller, dass diese Schulen auch ausreichend mit qualifizierten Lehrkräften ausgestattet sind.
Vor allem schätze ich, dass [...] ich [...] viel reden kann (was ich gerne mache).
Das erste, das man im Praktikum oder Ref. lernt: eigene Redebeiträge reduzieren, Sprechumsatz der Schüler steigern.
weil ich es für selbstverständlich halte, dass man als Lehrer am Handy auch in der Klasse Online-Zugang hat
Mit den Dienstgeräten klar, aber mit privaten? Wozu?
z. B. Epileptischer Anfall, Melt-Down bei Autismus …
Dann kann trotzdem das Sekretariat anrufen? Gerade dann, weil ich mich dann ja um die SuS kümmere?
Ich verwende mein privates Smartphone auch nur in echten Notfällen zur Kommunikation mit Eltern.
Was sollten solche Notfälle sein?
Ääääh?
Bei dem ersten Zitat geht es um WhatsApp. Bei dem zweiten nur allgemein um das Smartphone und nicht zwangsläufig um WhatsApp. Insofern müssen die Zitate nicht zwangsläufig ein Widerspruch sein.
Dass das Versenden von Bildern über Privatgeräte an Eltern unabhängig vom verwendeten Dienst problematisch ist, darauf wurde ja bereits hingewiesen. Ich persönlich würde überhaupt keine Privatgeräte verwenden, um mit Eltern zu kommunizieren.
von wem kommt da ein verbot?
Kultusministerium: https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseit…ionsplattformen
Hier findet sich eine unvollständige Übersicht zur rechtlichen Situation in verschiedenen Bundesländern.
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