Beiträge von Plattenspieler

    Ich find's auch mehr als bizzar. Auf die Idee, man müsste vom Arbeitgeber für mehr Kinder und den Wohnort "entschädigt" werden, können wahrscheinlich wirklich nur Lehrer kommen. Das Geld gibt's primär für erbrachte Leistung und nicht fürs einfach nur Dasein.

    Diese Idee fände ich auch bizarr, und ich glaube, niemand würde das vom Arbeitgeber fordern.

    Als Beamter hat man aber keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn, und das ist etwas grundlegend anderes.

    Vielleicht ist die ganze biblische Davidsgeschichte nicht unbedingt altersgemäß für Kindergartners und Second Graders?

    1. Samuel 18, 27

    [Die gesetzte Frist war noch nicht um,] als David sich auf den Weg machte und mit seinen Leuten zog; er erschlug zweihundert von den Philistern, brachte ihre Vorhäute zum König und legte sie vollzählig vor ihn hin, um sein Schwiegersohn zu werden.

    Aber zum Glück gibt's offenbar Lösungen, im Kindergarten z.B. nur Davids Kopf reintragen.

    Da denke ich eher an Johannes den Täufer:

    Markus 6, 25 + 28

    Da lief das Mädchen zum König hinein und verlangte: Ich will, dass du mir sofort auf einer Schale den Kopf Johannes des Täufers bringen lässt. [...] Dann brachte er [der Scharfrichter] den Kopf auf einer Schale, gab ihn dem Mädchen und das Mädchen gab ihn seiner Mutter.

    Aber dem Geschriebenen mach kann man in BW dann noch im ersten Halbjahr wechseln aus der 1. Klasse in die Förderklassen?

    Ist selten, aber auch schon erlebt, ja.

    Eine Grundschulförderklasse bei uns entspricht übrigens in etwa dem, was in NDS und anderen Ländern ein Schulkindergarten ist. Ein Schulkindergarten bei uns ist wiederum in etwa eine heilpädagogische Kita, nur förderschwerpunktspezifisch und an die SBBZ (das wären in anderen Ländern Förderschulen) angegliedert.

    Das ist egal. Wenn die Eltern es nicht wollen, wird das Kind eingeschult. Meist passiert erst etwas, wenn der Leidensdruck dann zu hoch wird.

    Es mag sein, dass das viele Schulen in der Praxis so machen. Rechtlich können sie das Kind aber auch gegen den Willen der Eltern zurückstellen. Ich kenne solche Fälle. Sie können auch gegen den Willen der Eltern schon vor der Einschulung einen Antrag zur Prüfung sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Auch solche Fälle kenne ich.

    Es fehlt mir jetzt doch was mit Laminieren. Es wird einseitig.

    Ok.

    Plattenspieler: Laminieren Grundschullehrer auch Eichhörnchen?

    ChatGPT: Es ist unwahrscheinlich, dass Grundschullehrer Eichhörnchen laminieren, da Eichhörnchen Tiere sind und es ethisch fragwürdig wäre, Tiere zu laminieren. Das Laminieren wird normalerweise für Materialien verwendet, die im Unterricht verwendet werden, wie beispielsweise Lernposter, Arbeitsblätter und Karten. Die Verwendung von Laminiergeräten für andere Zwecke als die Laminierung von Materialien für den Unterricht ist nicht üblich und nicht angemessen.


    Plattenspieler: Kannst du mir folgenden Witz erklären: "Was macht eine Grundschullehrerin, wenn sie ein Eichhörnchen überfahren hat? Sie laminiert es."

    ChatGPT: Dieser Witz ist eine Art schwarzer Humor und spielt darauf an, dass Lehrerinnen und Lehrer oft Dinge sammeln und aufbewahren, um sie später im Unterricht zu verwenden. Das Laminieren von Gegenständen ist auch ein gängiger Prozess, um sie vor Beschädigungen zu schützen.

    Die Pointe des Witzes liegt darin, dass die Grundschullehrerin das tote Eichhörnchen laminieren würde, um es als Anschauungsmaterial im Unterricht zu verwenden, obwohl es ein ungewöhnliches und möglicherweise schockierendes Objekt ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Überfahren von Tieren eine ernste Angelegenheit ist und es wichtig ist, sie mit Respekt und Mitgefühl zu behandeln.

    Zu 1) Ich denke, hier genau liegt das zentrale Problem: Wer stellt den Antrag auf Zurückstellung? Die Eltern oder die Schule?

    Die Eltern können den Antrag stellen. Die Grundschule kann Kinder aber auch ohne Antrag der Eltern zurückstellen, wenn sie bei der Kooperation Kiga - Schule bzw. bei der Schulanmeldung den Eindruck bekommt, dass das Kind noch nicht schulfähig ist.

    Es können eine Untersuchung und ein Gutachten des Gesundheitsamts über die Schulfähigkeit hinzugezogen werden (Schulgesetz § 74, Abs. 3). Dort steht: "auf Verlangen der Schule bzw. der Schulaufsichtsbehörde". Man könnte aber zumindest nachfragen, ob dies auch auf Wunsch der Eltern möglich ist, wenn so ein Dissens in der Einschätzung besteht.

    Ein Verbleib im Kiga würden die Eltern erst recht ausschließen (das wäre ja eine noch drastischere „Rückstufung“ als die GFK).

    De iure wäre es dasselbe (eine Zurückstellung vom Schulbesuch). De facto ist meistens der Besuch der GFK sinnvoller, aber das hängt vom Einzelfall ab. Je nach Region können aber Plätze in den GFK auch sehr begrenzt sein.

    Wenn ich fragen darf, du musst natürlich nicht antworten:

    Mit welcher Begründung möchte die Grundschule das Kind zurückstellen? In welchen Bereichen sieht sie noch Entwicklungsbedarf? Gab es bei der ESU 1 bereits Auffälligkeiten?

    Conni So wie man bei Google Translate aus verschiedenen Sprachen hin und her übersetzen lassen kann und dabei mitunter interessante Ergebnisse erhält, habe ich ChatGPT gebeten, mir deine Erklärung seines Textes zu erklären. Er hat länger benötigt als üblich - vermutlich hat er sich mit den "vong" schwergetan? -, aber heraus kam:

    Zitat von ChatGPT

    Der Text erklärt, dass der Schreiber ein künstliches Intelligenz-Modell ist, das auf Sprachverarbeitung spezialisiert ist und kein Jurist ist. Trotzdem versucht das Modell, eine Erklärung zu geben, obwohl es kein spezifisches Wissen über die Situation hat.

    Der Text bezieht sich auf einen Bewerber, der sich im Referendariat befindet und später eine Anstellung als Beamter auf Probe anstrebt. Der Bewerber muss eine medizinische Untersuchung durchlaufen, um sicherzustellen, dass er sowohl körperlich als auch geistig in der Lage ist, die Anforderungen des Beamtenverhältnisses zu erfüllen. Der Arzt gibt dann eine Empfehlung ab, ob der Bewerber aus medizinischer Sicht geeignet ist oder nicht.

    Wenn der Arzt zu dem Schluss kommt, dass der Bewerber gesund genug ist, um die Anforderungen des Referendariats und der späteren Anstellung auf Probe zu erfüllen, wird der Bewerber höchstwahrscheinlich eingestellt. Die Anstellung auf Probe ist in der Regel unbefristet, sofern der Beamte die Anforderungen erfüllt.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Anforderungen und Verfahren für die Einstellung von Beamten je nach Land oder Region unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich bei Fragen oder Zweifeln an die zuständige Behörde oder den Arbeitgeber zu wenden

    Zitat von ChatGPT

    Als KI-basierte Sprachmodell habe ich kein spezifisches Wissen über die aktuellen Gesetze und Vorschriften in Baden-Württemberg oder Deutschland. Aber ich kann Ihnen erklären, was diese Formulierung im Allgemeinen bedeutet.

    Wenn der Amtsarzt bei der Untersuchung vor dem Ref angibt, dass das Beamtenverhältnis auf Widerruf aller Voraussicht nach absolviert werden kann, bedeutet dies, dass er aufgrund des aktuellen Gesundheitszustands des Bewerbers davon ausgeht, dass dieser die Anforderungen und Pflichten des Beamtenverhältnisses erfüllen kann.

    In der Regel werden Beamte auf Widerruf vor ihrer Ernennung zum Beamten auf Probe eingestellt. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist eine vorübergehende Anstellung, die auf bestimmte Bedingungen oder eine begrenzte Zeit beschränkt sein kann. Vor der Einstellung müssen Bewerber in der Regel eine medizinische Untersuchung durchlaufen, um sicherzustellen, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, die Anforderungen des Beamtenverhältnisses zu erfüllen.

    Wenn der Amtsarzt angibt, dass der Bewerber aller Voraussicht nach das Beamtenverhältnis auf Widerruf absolvieren kann, bedeutet dies, dass der Bewerber in der Regel keine gesundheitlichen Einschränkungen hat, die ihn daran hindern würden, die Anforderungen des Beamtenverhältnisses zu erfüllen.

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