Sissymaus: Das klingt ja wahnsinnig gut!! Kannst du mir sagen was der Amtsarzt damals genau dazu gesagt hat? Musstest du nochmal zum Diabetologen? und zum Thema Eltern. In dem Fragebogen von Hessen wird genau danach gefragt. Diabetes bei den Eltern. Dann muss man das doch beantworten oder?
Ich erinnere mich, dass ich das erwähnt habe. Es wurde gefragt, ob die Kontrolle nachher beim Diabetologen ok war. Ich hab wahrheitsgemäß ja gesagt. Es wurde vermerkt, aber keiner hat jemals wieder was dazu gesagt. In meinem Blut konnten sie ja auch den Langzeit-Zucker sehen, aber das Kind war zu dem Zeitpunkt bereits 5 und ich hatte keinerlei Beschwerden. Ich hab nicht eine Minuten gedacht, dass das ein Problem sein könnte, da die Wahrscheinlichkeit zwar etwas erhöht ist, aber nicht jeder mit Gestationsdiabetes bekommt später Typ1-Diabetes. Ich bin auch weder übergewichtig noch unsportlich,. so dass ich mir da nie Gedanken gemacht habe (vielleicht naiverweise). Aber aus einer Wahrscheinlichkeit eine vorzeitige Dienstunfähigkeit abzuleiten: Das hält mit Sicherheit keinem Gericht stand.
Zu den Eltern: Ich meine gelesen zu haben, dass solche Fragen dem Datenschutz unterliegen. Denn ganz ehrlich: Den Amtsarzt gehen Deine Eltern wirklich nichts an! Vielleicht kannst Du nochmal googeln, aber ich meine, das wäre so.