die meisten hatten nur einen Bachelor im Bereich Recht/Wirtschaft/Politik etc (oft nach einer Ausbildung im Bereich) oder waren vorher als Juristen tätig.
In welchem BL war das? Meines Wissens ist es nur in Ausnahmefällen möglich, mit einem Bachelor zu unterrichten. In NRW z.B. ist der Master zwingend, wenn auch die Regel entschärft wurde. Der Master darf nun auch an der FH erlangt werden.
Deine Ausgangsfrage wurde ja schon beantwortet: Keine Studium --> kein Berufsschullehramt, mit Techniker/Meister maximal Einstellung als Praxislehrer/Werkstattlehrer (je nach Bundesland). Geringer besoldet und mehr Deputatsstunden, dafür kleinere Lerngruppen (NRW). Aufstieg bis maximal A11 möglich.