Ich bin an eine andere Dienststelle teilweise abgeordnet. Da mein Weg zur Schule ca. 5 Minuten beträgt, ich dann aber an der Schule vorbeifahre und weitere 30 Min länger zur nächsten Dienststelle fahren muss, ist das natürlich für mich Dienstzeit. Ich habe also eine Stunde Fahrtzeit mehr, die ich als Dienstzeit berechne.
Schön, dass das nun auch rechtlich geklärt ist, auch wenn ich es schon immer so gehandhabt habe.
Klassenfahrten: Da wird's natürlich jetzt interessant. Auch wenn as Urteil nicht direkt Klassenfahrten genannt hat, ist der Dienstherr jetzt am Zug, einen Erlass oder ähnliches zu verfassen, wie mit den Überstunden umgegangen werden sollte. Am BK ist es zum Teil so, dass man über das Wochenende fährt, da die Schüler nur 2 Schultage haben. Da planen wir gern, dass wir zB Donnerstag losfahren und Sonntag zurückkommen. Das liegt also eindeutig außerhalb der normalen Dienstzeit. Ob wir das demnächst nicht mehr genehmigt bekommen?
Ich fahre in dieser Konstellation übrigens nur mit ausgewählten Klassen, mit denen ich einen guten Draht habe. Bisher war ich in 8 Jahren 3 Mal weg. Jedesmal hat es mir viel Spaß gemacht und ich habe viel gesehen, also auch ein bißchen Privatvergnügen gehabt, auch wenn andere das hier anders sehen. Zudem hat man in solchen Klassen erfahrungsgemäß bessere Ergebnisse in den Abschlussprüfungen. Die Orga wird komplett von der Klasse übernommen und ich fahre mit einem Kollege, mit dem ich privat auch einen guten Draht habe. Für mich ist das also in Ordnung, wenn ich ein Wochenende opfere, aber wie gesagt: Da muss es mit der Klasse einfach passen.