Zitat
Mit dem FH-Diplom kann man das 1. Staatsexamen nur mit dem Master machen.
Davon abgesehen, dass ich das jetzt grad nicht verstehe (Master und Staatsex sind 2 völlig verschiedene Dinge; ich denke aber ich weiß, was Du meinst!), ist das so nicht ganz richtig. Vor dem aktuellen Erlass gab es bereits 2, die dann ausgelaufen sind. Im ersten (nach dem ich das Ganze absolviert habe) war von Master noch keine Rede. Da war der Weg: 2. Fach + Didaktik nachstudieren, damit 1. Staatsexamen, dann OBAS. Das Ding wurde auch nochmal verlängert.
Im Folge-Erlass hieß es: Master nachstudieren, dann OBAS. Was auch meiner Meinung nach logischer ist, denn so ist man einem "normalen" SE gleichgestellt, der mit einem Uni-Abschluss in die OBAS geht, also Diplom oder Master. Er hat von Didaktik etc auch noch nichts gehört. Deshalb verstehe ich zB nicht, warum Du Didaktik nachstudiert hast. Es kann sein, dass das umsonst war. Wir wurden an der Uni auch vielfach falsch beraten und einige haben sehr viel mehr studiert, als notwendig.
Der dann folgende Erlass und der damit jetzt aktuelle ist wortgleich dem vorigen, außer dass eben der Geltungszeitraum angepasst wurde.
Außerdem steht in beiden "Master-Erlässen" immer der Punkt: WENN eine Einstig ins Staatsex noch möglich ist, sollte das gemacht werden. Siehe Punkt 6 der Erlasses. Wobei mir gerade auch beim nochmaligen Durchesen des Punktes 6 die Antwort geliefert wird:
(sinngemäß) Voraussetzungist die Anerkennung des FH-Abschlusses als Teil der ersten Staatsprüfung....
Da die Anerkennung der Abschlüsse 2011 oder so eingestellt wurde, war das natürlich nicht mehr möglich. Schade, hätte Dir viel Arbeit erspart 