Beiträge von Sissymaus

    Ich kenne euere Normen dazu nicht, aber für eine Beförderungsstelle ist eigentlich nicht Bewerbungszeitpunkt entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Beförderung. Ihr habt aber keine Bewährung für A14, gelle?

    Bei uns gibt es nur zwei Termine im Jahr für Beförderungen, das zieht die Zeit nochmal in die Länge. Ist das bei euch auch so?

    Keine Bewährungszeit für A14. Wir hatten aber folgenden Fall: Bewerbung auf A14 im Februar, Wartezeit wäre im Mai abgelaufen. Bis dahin ist das Verfahren oft noch gar nicht durch. Trotzdem hat die BR die Bewerbung aus formalen Gründen nicht zugelassen. Stelle lief dann leer und wurde im Mai neu ausgeschrieben.

    Meine BR schreibt sogar nur einmal pro Jahr aus. Ich denke, die anderen machen es auch so.

    Es MUSS eine Grenze, klare Vorgaben geben, bis zu der man alle absichern kann, sonst kann man nicht mehr unterrichten.

    Ja, aber darüber hinaus muss man doch trotzdem bestimmte Regeln beachten, wie zB dass man nur dann alle im Wasser plantschen lässt, wenn man wirklich auch alle Kinder im Blick haben kann. Nur weil in BW 28 Kinder pro Lehrkraft zugelassen sind, muss ich doch selber entscheiden, was ich zulassen darf, denn das hängt von den örtlichen Begebenheiten, meiner Tagesform und der Zusammensetzung der Gruppe ab. Das kann keine Vorschrift abbilden.

    Ich verstehe aber, was Du meinst: Man hält sich an die Vorschriften und wird trotzdem verknackt. Aber genau das glaube ich nicht. Da muss noch mehr dahinterstecken.

    Es muss daher das Urteil abgewartet werden, warum genau das nun so gefällt wurde. Erst dann kann man sagen, was da genau schief lief. Wann wird sowas veröffentlicht? Nachdem es rechtskräftig ist?

    Kann man bei einer A-14-Revision „durchfallen“, diese also gar nicht bekommen? Damit zusammenhängend: „Was wäre das Schlimmste, das einem bei einer A-14-Revision passieren könnte?“

    Dass Du die Stelle nicht bekommst.

    Wie wahrscheinlich ist es in Anbetracht meiner bisherigen Bewertungen, dass ich ein sehr schlechtes Gutachten erhalte? (Eine sehr schlechte Bewertung wäre doch in Anbetracht meines Lebenslaufes schon auffällig, oder?)

    Das kann man nicht beantworten. Insgesamt kann schon viel schief laufen.

    Hätte eine sehr schlechte Bewertung dienstrechtliche Konsequenzen oder gar eine Auswirkung auf meinen Beamtenstatus?

    Nein.

    Kann man sich beliebig oft auf A-14-Stellen bewerben und dementsprechend mehrere Revisionen machen? Hätte dies Auswirkungen auch meine „Karriere“?

    Ja, Du kannst Dich so oft bewerben, wie Du willst. Eine Zeitlang bleibt Deine Bewertung auch stehen, aber sobald ein weiterer Bewerber da ist, wird sie wiederholt.

    Angenommen, ich hätte bereits eine neue Schule, die mich über eine A-14-Revisionen „bekommen“ möchte. Und angenommen, diese Schule hätte die A-14-Stelle so speziell ausgeschrieben, dass nur ich mich darauf bewerben kann. Würde ich diese Stelle dann trotz einer sehr schlechten Punktezahl in meiner Revision bekommen, da ich der einzige Bewerber bin?

    Nein, Du kannst auch als "nicht geeignet" beurteilt werden.

    Auf Grund meiner Fächerkombi würde mein Schulleiter mich aber– etwa im Zuge eines Versetzungsantrages – niemals freiwillig gehen lassen. Daher möchte ich mich wegbewerben über eine A-14 Revision.

    Woher weißt Du das? Hast Du ihn das mal gefragt? Das würde ich auf jeden Fall als erstes versuchen.

    Gegenfrage:

    Was ist mit der Menschenwürde der Mutter? Ist das Recht auf Menschenwürde verwirkt, weil sie schwanger ist?

    Eine Schwangerschaft ist extrem belastend für Körper und Geist. Todesfälle bei Geburten gibt’s noch heute. Außerdem sind die Spätfolgen auch nicht zu vernachlässigen. Die Quittung kommt ab dem Alter von 40.

    Außerdem ändert sich das ganze Leben, da sie in den meisten Fällen anschließend allein mit dem Kind da steht. Sie lebt am Existenzminimum. Kinderbetreuung ist eher schlechter als besser geworden, arbeiten für beide ist Vollzeit kaum möglich. Altersarmut ist weiblich.

    Zur Adoption freigeben: ja, wenn man die körperlichen Folgen in Kauf nimmt, kann das eine Lösung sein. Dann folgt jedoch der gesellschaftliche Tod. Das Umfeld wird die Frau spüren lassen, dass es die Entscheidung nicht gutheißt.

    Plattenspieler Ist diese Würde gar nichts mehr wert?

    durch der Frauenärztin seines Vertrauens erhält, die dann auch den Eingriff durchführt

    Das ist für mich der beste Weg. Stattdessen müssen Frauen sich informieren, Termine machen und womöglich sehr weit fahren, um diese Termine alle einhalten zu können. Das ganze unter dem Einfluss einer krassen Hormonflut.

    Und ich schließe mich Quittengelee an: Aufklärung ja! Beratung nur wenn gewünscht. Und auch das durch die gewohnte Gyn.

    Angenommen, Schwangerschaftsabbrüche wären bis zur letzten Minute legal. Ist euch bewusst, was das für eine Frau bedeutet, die das Leben in sich spürt – nicht nur den Herzschlag, sondern Bewegungen, Hände und Füße – und dann ohne Beratung eine Abtreibung durchführen lässt?

    Bist du ein Mann oder eine Frau?

    Glaubst du, es gäbe massenhaft Abtreibungen eine Woche vor dem Geburtstermin, weil das Babybett noch nicht lieferbar ist? Oder was ist deine Sorge?

    Ich sag dir mal, wie das für eine Frau in den ersten Wochen einer Schwangerschaft ist: auslaugend, anstrengend, extrem ermüdend. Sich dabei um Beratungstermine und einen Termin für den Abbruch zu kümmern, ist zusätzlicher Druck und zeitlich eine richtig knappe Kiste. Ich wage sogar zu behaupten, dass es Frauen gibt, die sich vielleicht doch für eine Fortführung entscheiden würden, aber wegen des massiven Drucks unter dem sie stehen, dann einfach schnell alles in die Wege leiten. Sich mal in Ruhe mit der Sache auseinandersetzen ist dann kaum noch möglich, wenn man es zB erst in der 7./8. Woche mitbekommt.

    Hast du dir mal die Konsequenzen dieser Aussage durchdacht? Das würde ja bedeuten, dass wir auf eine kritische Debatte über den Schutze ungeborenen Lebens verzichten und alle kritischen Stimmen zu diesem Thema ignorieren sollen. Zusammenfassend sagst du damit auch, dass ein demokratischer Meinungsaustausch überflüssig ist. Letztendlich verhältst du dich damit nicht anders als undemokratische Populisten, mit dem Unterschied, dass du aus dem anderen Lager kommst.

    Frauen begehen eine Straftat, wenn sie abtreiben. Es bleibt nur in den ersten 12 Wochen straffrei. Natürlich ist das ein Paragraf, der mittelalterlich daher kommt und im Jahre 2025 einfach nichts mehr in unserer Gesellschaft verloren hat. Eine Abtreibung ist für Frauen höchst traumatisch, das entscheidet keine Frau leichtfertig. Aktuell muss sie sich aber einer leidigen "Beratung" unterziehen, die manchmal unprofessionell und manipulierend verläuft und muss überhaupt erstmal eine Praxis finden, die einen solchen Eingriff durchführt, da sich Ärzte aus diesem Bereich zurückziehen. In der Praxis muss es ein Gehsteiggesetz geben oder wie das heißt, weil es Leute gibt, die Frauen auf dem Weg in diese Praxen belästigen und ihr irgendwelche Bilder vor die Nase halten. Wie pervers ist das denn?

    Ich fordere, dass das alles wegfällt und Du bezeichnest mich als populistisch. Na herzlichen Dank.

    Daraus muss man nun nicht - was sicher hier noch passieren wird - schlussfolgern, gar keinen Schwimmunterricht mehr anzubieten.

    Unter diesen Bedingungen: Gar keinen! Da dürfte es keine Kompromisse geben und ich hoffe, dass diese sich häufenden Urteile Lehrerinnen und Lehrer dazu bewegen, solche Missstände anzusprechen. Schlimm ist eben, dass viele ihre Rechte und Pflichten gar nicht kennen und auch die Möglichkeit/Pflicht der Remonstration nicht kennen. Die Lehrerausbildung, die ich durchlaufen habe, war jedenfalls nicht so aufschlussreich. Als wollte man die Lehrkräfte absichtlich im Unklaren lassen. Ich hab jedenfalls erstmals hier von "Remonstration" gehört und dachte damals noch, jemand hätte sich verschrieben, weil ich den Begriff überhaupt nicht kannte.

    In meiner BR gibts zB Fortbildungen für Schulrecht nur für die erweiterte SL und SL. Neulich meinte jemand noch: Ja, Du brauchst das ja auch, ich brauche das ja nicht, bin keine erweiterte SL. Da hab ich erwidert: Klasse, dass Du das so siehst, damit kannst Du in vielen Dingen von der SL perfekt über den Tisch gezogen werden. Erleichtert das Leben. Also meins :)

    In NRW gilt an den BK aber doch auch: "Ausbildungseinrichtungen sind nur betroffen, wenn dort regelmäßig überwiegend (also mehr als 50 %) minderjährige Personen betreut werden." (siehe hier unter "Welche Ausbildungseinrichtungen sind betroffen?": Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz | BMG). Das dürfte für die meisten beruflichen Schulen in Deutschland so sein, weil meist mehr als die Hälfte der SuS an dieser Schulform schon volljährig ist.

    Dann passt ja doch, was ich gesagt hab.

    In NRW an Berufskollegs ist der Nachweis der Masernimpfung nicht nötig. Nur für SuS und KuK, die in pädagogische Einrichtungen gehen.

    Ich war tatsächlich auch nicht geimpft, kam irgendwie erst raus, als es anfangs darum ging, dass alle Lehrpersonen geimpft sein müssten. Meine Mutter konnte sich das auch nicht erklären. Naja, jetzt bin ich’s.

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