In NRW sind laut Ministerium die Schüler nicht verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein und der Stoff aus dieser Zeit darf nicht Gegenstand einer Arbeit sein.
Ich habe eine Fallunterscheidung gemacht: Den Oberstufenkursen (Q1, Abischreiber) und denjenigen, deren Eltern unproblematisch sind, habe ich gesagt sie sollen Mitte nächster Woche mal auf moodle nachschauen. Das wollte ich für einige Unterrichtsreihen sowieso mal sauber aufsetzen (mit Abgaben, Lückentexten, Multiple-Choice und pipapo), da hab ich ja jetzt Zeit für.
Die Kurse, in denen ich davon ausgehe, dass entweder die Schüler oder die Eltern sich darauf berufen, dass das ja alles voll ungerecht ist und ich das ja gar nicht dürfe und überhaupt.... habe ich Seiten aus dem Buch zur Wiederholung gegeben und den deutlichen Hinweis, dass die Übungsphasen bis Sommer eher kurz ausfallen werden. Wer möchte kann mich aber gerne für Material über moodle kontaktieren.