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BlackandGold hat eine Antwort im Thema Gültigkeit von Ordnungsmaßnamen §53 Abs 3 Schulgesetz NRW verfasst.
Es gibt keine unterschiedlichen Rechtsvorschriften zwischen BRs. Das ist ein wildgewordener Sachbearbeiter, der Unfug redet. Und ne Schulleitung, die da nicht um Unterstützung seitens des schulfachlichen Dezernenten bittet.
Davon ab ist eine "Tilgung"/"Löschung" sowieso Unfug. Einmal protokollierte Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen stehen für den Rest der Schullaufbahn in der Akte. Siehe dazu VO-DVI, Anlage 2 in Verbindung mit §9.
Nur bei einem Wechsel an eine neue Schule sollen diese…
chemikus08 hat mit
auf den Beitrag von state_of_Trance im Thema Wie geht ihr dem Klimawandel entgegen? reagiert.
chemikus08 hat eine Antwort im Thema Wie geht ihr dem Klimawandel entgegen? verfasst.
Probiert übrigens mal Folgendes:
Ihr kennt alle die Rettungsdecken aus dem Verbandkasten? Eine Seite silbern, die andere Gold. Die klebt Ihr mit der silbernen Seite Richtung Sinne auf die Fensterscheiben. Einfach mit Wasser. Das hält dann durch Adhäsion. Und jetzt kommt der Gag, ich habe es vorher auch nicht gewusst. Man kann da durch gucken. Die sind tatsächlich lichtdurchlässig.
Ein Freund von mir hat seine Wohnung damit komplett versorgt und es bringt tatsächlich eine Grad…
Bolzbold hat eine Antwort im Thema Gültigkeit von Ordnungsmaßnamen §53 Abs 3 Schulgesetz NRW verfasst.
Angst vor Widersprüchen ist in der Regel Unkenntnis des Verfahrens. Man muss keine Angst vor Widersprüchen haben. Man sollte viel eher sich darüber im Klaren sein, was man seiner Schule antut, wenn man Regeln und Disziplin nicht konsequent einfordert und bei entsprechenden Verstößen nicht handelt.
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Wie geht ihr dem Klimawandel entgegen? verfasst.
Ja.
Die letzten Tage habe ich mehrere Videos auf Pariser Dächern gesehen, aber konnte auf die Schnelle gerade nichts finden.
Einer hat eine Antwort im Thema Gültigkeit von Ordnungsmaßnamen §53 Abs 3 Schulgesetz NRW verfasst.
Richtig, BR kommt erst ins Spiel, wenn die Entlassung ansteht oder der Schüler Widerspruch einlegt. Und vor dem eventuellen Widerspruch hat unsere SL Angst.
HeiniHusten hat eine Antwort im Thema Maßnahmen bei Hitze in der Sek II (NRW) verfasst.
[…]
Aber da steht doch eindeutig eine "kann"-Bestimmung. Das ist keine soll- oder muss Formulierung.
Daher sehe ich da keine rechtswidrige Umsetzung.
HeiniHusten hat eine Antwort im Thema Gültigkeit von Ordnungsmaßnamen §53 Abs 3 Schulgesetz NRW verfasst.
Meines Wissens kommt die Bezirksregierung erst bei der Entlassung der Schule ins Spiel. Dort wird dann die Verhältnsmäßigkeit auch streng geprüft. Weitgehend alle anderen Entscheidungen der TKs hat die BezReg mitgetragen, wenn Sie angehört oder in Kenntnis gesetzt wurden.
Quittengelee hat eine Antwort im Thema Wie geht ihr dem Klimawandel entgegen? verfasst.
[…]
Ist das ein Schulhof? :angst:
Einer hat eine Antwort im Thema Gültigkeit von Ordnungsmaßnamen §53 Abs 3 Schulgesetz NRW verfasst.
Ja, die Bildungsgangleitung gehört zur erweiterten Schulleitung.
Also kann ich wohl nichts machen. Im Gespräch habe ich meine Sicht schon dargelegt. Die Bildungsgangleitung zeigte Verständnis und es tut ihr wirklich leid, aber "wir sind nun mal an die Vorschriften gebunden".