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chilipaprika hat eine Antwort im Thema Akut drohende Zwangspensionierung verfasst.
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oder will ihn nicht kennen. Ein arbeitender Beamter ist besser als ein zu Ruhe gesetzter, meintest du oben. Ein 22 Stunden arbeitender Beamter ist besser als ein 15 Stunden arbeitender Beamter.
Ist natürlich schwierig zu entscheiden, welche Karten man wann zieht (glaube mir, ich weiß um die Dilemmata im Kopf), aber ignoriert erstmal die Teildienstfähigkeit und konzentriert euch auf die Wiedereingliederung. Sie ist netter und vorteilhafter (auch finanziell) und sobald er drin ist, kann er…
Eugenia hat eine Antwort im Thema Akut drohende Zwangspensionierung verfasst.
Ja, Hessen. Das Gespräch mit dem Amtsarzt war wohl recht wirr. Er meinte, Teildienstfähigkeit bei Wiedereinstieg sei sinnlos, man müsse dann mit 50% einsteigen, das stimmt so aber nicht pauschal. Dann redete er davon, Ziel müsse sein, die 22 Stunden zu erreichen. Auf diese Stundenzahl hatte mein Mann vor der Erkrankung freiwillig reduziert. Das hieße aber doch, die Option Teildienstfähigkeit ist gar nicht auf dem Schirm des Amtsarztes. Wir haben den Eindruck, er kannte den Spielraum gar nicht.
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Akut drohende Zwangspensionierung verfasst.
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Verwechselst du da vielleicht etwas?
Bei der Teildienstfähigkeit muss man (wie Bolzbold schrieb) in NRW auch mindestens 50% haben, weitere Ermäßigung wegen Schwerbehinderung, die mir nicht bekannt sind, lasse ich ausgeklammert.
Bei der Wiedereingliederung aber definitiv nicht.
Und wenn das "Ziel" sein sollte, bei ca. 60% zu sein, dann kann man bei 20% einsteigen und über 6 Monate die Stufen erhöhen (Tipp: die letzte Stufe muss NICHT die Zielstundenzahl erreichen, sondern darf drunter…
Valerianus hat eine Antwort im Thema Aktuelle Info aus Berlin...Mal schauen, was daraus wird.. verfasst.
Die Gruppenzuordnung ist komisch. Ein Oberst ist quasi der Schulleiter unter den Offizieren und damit A16. Ein Oberamtsrat sollte A14 sein...
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Akut drohende Zwangspensionierung verfasst.
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Das ist nicht richtig, ich behaupte mal: der zweite Teil ist komplett falsch (also nicht verallgemeinbar), der zweite Teil vermutlich auch.
Also in meinem Bundesland (NRW) darf die WIedereingliederung bei Beamten von Anfang an 6 Monate dauern (und ggf. verlängert werden, aber mit Konsequenzen) und der Plan ist absolut frei wählbar, auch was die Stundenverteilung angeht.
Auch wenn es in der freien Wirtschaft "Modelle" gibt, die oft benutzt werden: in der Wiedereingliederung ist man als…
Eugenia hat eine Antwort im Thema Akut drohende Zwangspensionierung verfasst.
„Leider sieht er deinen Mann in 6 Monaten nicht in der Wiedereingliederung. Die übrigens wiederum auch bloß 2 Monate dauern sollte, was umso härter ist, je länger man raus war. Das geht dann etwa so: Erste Woche 3x1 Stunde, zweite Woche täglich 1 Stunde, dritte Woche täglich 2 Stunden. Die Ärzte haben keinen blassen Schimmer, was das bedeutet.“
Das ist hier nicht so, Eingliederung geht bis zu einem halben Jahr in meinem Bundesland. Schwerbehindertenvertretung kontaktieren wir heute.
aus SH hat eine Antwort im Thema Umgang mit unerlaubtem KI-Gebrauch in Klausuren und Klassenarbeiten verfasst.
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Da ich mich auf die Aussagen unserer Oberstufenleitung verlasse, scheint es ja auch in SH bereits gewisse Vorfälle gegeben zu haben, die es bis auf die höchste Entscheidungsebene im Ministerium geschafft haben. Der Beweis des ersten Anscheins wurde in diesem Kontext höchstwahrscheinlich schon einmal als ungenügend bewertet, weshalb es für uns unten an der Basis gilt: in flagranti erwischen oder Geständnis.
Fragt man eine KI (habe ich auch getan), dann kommen dort nur Allgemeinplätze raus,…
aus SH hat mit
auf den Beitrag von Bolzbold im Thema Umgang mit unerlaubtem KI-Gebrauch in Klausuren und Klassenarbeiten reagiert.
Gymshark hat eine Antwort im Thema Meckerforum, hier darf alles rein, was doof ist verfasst.
Bayern und Sachsen schneiden überdurchschnittlich gut in Leistungsvergleichsstudien ab, das stimmt. Ob das an den Lehrplänen liegt, kann ich nicht abschließend beurteilen.
Dennoch müssen sich beide Punkte nicht widersprechen. Ein weniger detaillierter Lehrplan muss nicht automatisch zu einem niedrigeren Anforderungsniveaus in der Unterrichtspraxis führen.
Miss Othmar hat eine Antwort im Thema Worüber ich mich heute freuen kann... verfasst.
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Beides tue ich sehr gern 😁