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primarballerina hat mit
auf den Beitrag von kleiner gruener frosch im Thema Urlaubsträume weltweit reagiert.
PaPo hat mit
auf den Beitrag von SteffdA im Thema Eltern rauben mir den Spaß reagiert.
chilipaprika hat mit
auf den Beitrag von Moebius im Thema Anrede volljähriger Schüler reagiert.
Alterra hat eine Antwort im Thema ? Entscheidung Wertigkeit der Tätigkeit zwecks Beförderung verfasst.
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Ist bei uns definitiv nicht der Fall. Wir sind eine BS mit ca.120 Kollegen, max 30 davon sind A14 oder höher
Finnegans Wake hat mit
auf den Beitrag von Gymshark im Thema Anrede volljähriger Schüler reagiert.
s3g4 hat mit
auf den Beitrag von Gymshark im Thema Anrede volljähriger Schüler reagiert.
s3g4 hat eine Antwort im Thema ? Entscheidung Wertigkeit der Tätigkeit zwecks Beförderung verfasst.
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Euer Stellenkegel scheint schlimmer zu sein als unserer.
Gymshark hat eine Antwort im Thema Anrede volljähriger Schüler verfasst.
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Beim Übergang in die Sek II kann man recht gut erklären, dass sich ein paar Modalitäten ändern, und in dem Zusammenhang kann man als Lehrkraft anführen, dass die Schüler (m/w/d) jetzt in einem Lebensabschnitt sind, indem sie nicht nur Andere siezen, sondern erstmals auch gesiezt werden können. Da kann z.B. mit den Deutschkollegen (m/w/d) abgesprochen werden, dass sie im Rahmen des Unterrichts die semantische Bedeutung der Pronomen thematisieren.
Siezen ist zu Beginn für Jugendliche…
s3g4 hat mit
auf den Beitrag von Seph im Thema ? Entscheidung Wertigkeit der Tätigkeit zwecks Beförderung reagiert.
s3g4 hat eine Antwort im Thema Anrede volljähriger Schüler verfasst.
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Die Frage ist doch wer ist denn hier der Erwachsene? "Nein du bist in meinen Augen nicht Erwachsen, ich duze dich weiterhin. Außerdem dem bist du doof". Sieht das schlecht für die Lehrkraft aus.
Rechtlich ist gar kein Problem. Ich würde mich diesem albernen Machtspielchen gar nicht aussetzen. Da kann nur ich verlieren.
Moebius hat eine Antwort im Thema Anrede volljähriger Schüler verfasst.
Dieter Bohlen stand mal vor Gericht, weil er einen Polizisten geduzt hat. Grundsätzlich kann unerwünschtes Duzen als Beleidigung gewertet werden, ich persönlich empfinde es zumindest als übergriffig, wenn ich ungefragt geduzt werde in Kontexten, in denen ich das nicht möchte. (Und dazu gehören zB verschiedene Geschäfte und Läden, in denen das ungefragte Duzen bewusst eingesetzt wird, um den Kunden eine vertrauliche Atmosphäre vorzugaukeln, in der sie eher bereit sind, Geld aus zu geben oder…
s3g4 hat mit
auf den Beitrag von WillG im Thema Anrede volljähriger Schüler reagiert.
Finnegans Wake hat eine Antwort im Thema nächster Zeitvertreib: eure Assoziationen?? verfasst.
tolle Tage
Gymshark hat mit
auf den Beitrag von chilipaprika im Thema Anrede volljähriger Schüler reagiert.
Gymshark hat mit
auf den Beitrag von Finnegans Wake im Thema Anrede volljähriger Schüler reagiert.
WillG hat eine Antwort im Thema Anrede volljähriger Schüler verfasst.
Der Kontext ist mit keineswegs entgangen. Ich finde nur, dass man sich erstens lächerlich macht, wenn man sich auf so einen Machtkampf einlässt und dass erwachsene Menschen, und mit 18 ist man durchaus formal erwachsen, ein Recht haben, zu entscheiden, wie sie angesprochen werden. Wenn ich mich entscheiden würde, dass mich der Trainer im Fitnessstudio siezt, dann würde ich auch erwarten, dass das umgesetzt wird, egal was sonst Usus ist.
Ich kann mich an eine Gerichtsverhandlung in meiner…
kleiner gruener frosch hat eine Antwort im Thema Urlaubsträume weltweit verfasst.
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Primarballerina - wir sind hier in der Arbeitsgruppe "Vergleichende Untersuchungen zur Kirchen-Umwidmung in NL und D mit dem Ziel, die nahegelegene Kirche als zukünftige Aula der Schule zu nutzen". Da ich dich für heute beurlaubt habe, würde ich mich freuen, wenn du die Arbeitsgruppe in Ruhe arbeiten lässt.
;)
Viel Spaß beim Feiern.
Moebius hat eine Antwort im Thema ? Entscheidung Wertigkeit der Tätigkeit zwecks Beförderung verfasst.
Ein durchschnittliches Gymnasium in Niedersachsen hat ca. 100 KuK, 15 A14 Stellen und 5 A15 Stellen. Da kann man sich ausrechnen, wie die Leute in Pension gehen. Früher war es mal so, dass das Dienstalter bei A14 eine Rolle gespielt hat und viele Schulleiter dafür gesorgt haben, dass einigermaßen fähige KuK noch früh genug für die Pensionsanrechung auf A14 gekommen sind. Die Zeiten sind aber längst vorbei, heute ist eher das Gegenteil der Fall: wer bei 45 nicht A14 ist, wird es auch meist nicht…
SteffdA hat eine Antwort im Thema Eltern rauben mir den Spaß verfasst.
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Interessant, dass eine Lehrerkonferenz darüber beschließen kann, wie du dein privates Smartphone zu nutzen hast.
Ich würde da gar nix machen.