lestat1306 Anfänger

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  • Hallo,
    vielen Dank für die Antwort!
    Da werde ich mich wohl mal wieder an die niedersächsische Bürokratie wenden...
    Viele Grüße!

  • Hi,
    ob die Bedingungen damit erfüllt sind, kann dir nur das Kultusministerium beantworten. Es kommt nun darauf an, ob sie die 5 Jahre als gleichwertige Arbeit anerkennen. Du musst nun darauf drängen, dass deine Laufbahnbefähigung überprüft wird. Aus eigener Erfahrung (und auch von anderen Quereinsteigern) machen sie dies nicht automatisch.
    Gruß

  • Hallo lestat1306,


    ich bin seit Februar 2016 in Niedersachsen als Lehrer im direkten Quereinstieg (am Gymnasium) beschäftigt. Studiert habe ich Physik, darin auch promoviert und dabei ca. 5,5 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni gearbeitet.
    Zunächst wollte mir die Landesschulbehörde kein zweiter Fach anerkennen und ich wurde als Angestellter eingestellt. Nach einigem Hin und Her und dem Umweg über das Kultusministerium habe ich dann im Mai 2016 Mathematik als 2. Fach zuerkannt bekommen:
    "... habe ich aus dem Niedersächsischen Kultusministerium nunmehr die Mitteilung erhalten, dass Ihr Diplom an der Universität XXX dem Unterrichtsfach Mathematik auf dem Niveau einer Zwischenprüfung des Lehramtes an Gymnasien zugeordnet werden kann."


    Wenn ich das richtig sehe habe, war bei Dir die Situation ja anfangs ähnlich.


    Ich frage mich nun, ob damit für mich die Bedingungen für eine Verbeamtung erfüllt sind, und würde gern mal Deine Einschätzung wissen. Gibt es Deiner Erfahrung nach noch irgendwelche Punkte, die die Landesschulbehörde als Argumente gegen eine Verbeamtung anführen könnte?


    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Viele Grüße


    matojoba

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