beihile: übernahme kosten veneer/keramikschale?

  • hallo,


    ich plane mir auf einem oberkiefer-schneidezahn ein veneer (keramikschale) ainsetzen zu lassen. vor über 10 jahren ist mir ca. 1/5 des zahnes abgebrochen und seitdem lasse ich das stück alle 3-4 jahre durch eine kunststofffüllung auffüllen, die jedoch regelmäßig wieder abbricht. das ist natürlich echt nervig, da dieses stück natürlich immer am wochenende abbricht und schön sieht der aufgefüllte kunststoff (durchsichtig, verfäbrt schnell) auch nicht aus.
    eine korne käme nicht infrage, weil dafür noch viel zu viel gesunder zahn vorhanden ist.


    nun meine frage:
    hat das jemand auch schon mal machen lassen und von der beihilfe gezahlt bekommen?
    leider prüft die beihilfe ja keine behandlungspläne, d.h. ich müsste der behandlung zursimmen und erst nach einreichen sehen, ob die beihilfe ihren teil zahlt oder eben nicht.


    lg
    silke

  • Ich habe kürzlich zwei Keramikkronen bekommen, hatte mir als Kind die zwei Schneidezähne zur Hälfte abgebrochen und seitdem auch Kunststoffkappen.
    Die Beihilfe hat die Rechnung ohne Probleme übernommen, nur der zum Teil angerechnete 3fache Faktor wurde gekürzt.
    Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • habe meine beihilfestelle heute einfach mal telefonsich gefragt und veneers werden, da als rein kosmetische behandlung gesehen, nicht übernommen...
    aber eine vollkeramikkrone schon, wobei dabei viel mehr gesunde zahnsubstanz verloren geht...


    merkwürdige, aber für die beihilfe typische sichtweisen ;)


    naja, muss mal schauen, was ich nun mache.

  • Eine reine Interessensfrage: Was ist die Beihilfe? Davon hab ich noch nie gehört, ist das etwas NRW-Spezifisches?


    Danke!

  • Zitat

    Original von rikeGS
    Eine reine Interessensfrage: Was ist die Beihilfe? Davon hab ich noch nie gehört, ist das etwas NRW-Spezifisches?


    Bei Beamten übernimmt der Dienstherr 50% der Krankenfürsorge, die anderen 50% übernimmt der Beamte über eine private Krankenversicherung. Die Leistung des Staates wird "Beihilfe" genannt. Wenn du als Beamter Arzt- und Medikamentenkosten hast, bezahlst du die Rechnungen in der Regel (wenn nicht zu teuer) erst einmal selber, und reichst die Belege bei der Krankenkasse (Original) und bei der Beihilfestelle (Kopie) zur Rückerstattung ein. Die Beihilfe zahlt nicht alle Leistungen, die die Krankenversicherung zahlt, was auch vom Status des Beamten abhängt. Als Referendar, also als Beamter auf Widerruf, wird die Beihilfe keine umfangreiche Zahnrestaurierung bezahlen. Deswegen ist es im Zweifelsfall besser, sich vorher über eine Leistung zu informieren, wie es hier im Thread geschieht.


    Nele

  • Zitat

    Original von rikeGS
    Eine reine Interessensfrage: Was ist die Beihilfe? Davon hab ich noch nie gehört, ist das etwas NRW-Spezifisches?


    Danke!


    Ist quasi der "Arbeitgeberanteil" an den Krankheitskosten.


    Grob gesagt gilt Folgendes:


    Beamte: 50% der Kosten trägt man selbst (oder die private Krankenversicherung deren Beiträge man von seinem "Netto"-Einkommen zahlen muss), 50% trägt die Behilfe (also das Land, in dem man arbeitet). Allerdings hängt der Prozentsatz auch von der persönlichen Lebenssituation ab.


    Der Unterschied zu Angestellten ist, dass bei diesen der Arbeitgeber 50% der Krankenkassenbeiträge übernimmt.


    Gruß !


    Für die ganz Genauen: Mir ist schon klar, dass es ökonomisch keinen "Arbeitgeberanteil" gibt, aber das gilt für Angestellte und Beamte gleichermaßen, es zählen immer die gesamten Personalkosten.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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