Elternzeit darf vorzeitig beendet werden, um in Mutterschutz zu gehen

  • hallo,


    vielleicht betrifft es noch andere außer mir.
    ich bin zur zeit in elternzeit und quasi direkt wieder schwanger geworden. vorher galt die regelung, dass man die elternzeit nicht vorzeitig beenden darf, um in den mutterschutz zu gehen. dies wurde nun geändert.
    Am 26.09.2011 (14-17h) bietet der VBE allen Lehrern des landes NRW an sich diesbezüglichberaten zu lassen (0231/ 43 38 63 )
    ich habs heute durch die vbe zeitung erfahren
    davon werde ich natürlich gebrauch machen.


    lg

  • ZUmiodnest für Angestellte gitl dies schon eine Weile, ist aber nur bedingt sinnvoll. Es hängt sehr davon ab, ob man in Elterneit Teilzeit gearbeitet hat, wie lange die Zeit ist usw. Denn wenn man vorzeitig beendet, ist der Rest weg, wenn der AG nicht zustimmt!

  • ich persönlich empfinde es auf alle fälle als vorteil, denn sonst wird man ja quasi um die 14 wochen besoldung gebracht.
    durch das 2te kindd bekomme ich ja eh die möglichkeit erneut in elternzeit zu gehen was ich anschließend natürlich auch tun werde.


    für beamte war das bisher nicht möglich. da gab es 13€ zuschuss pro tag und das auch nur begrenzt auf 210€ pro monat, wenn ich mich nicht irre und wird/wurde mit dem elterngeld verrechnet.


    muss halt jeder für sich entscheiden. ich sehs als vorteil und bin froh, dass ich dies heute gelesen habe, da es auf mich genau zutrifft.

  • Ich hatte damals nur ein Jahr Elternzeit genommen und die ging nahtlos in den nächsten Mutterschutz über.
    Aber... ich hätte die nicht genommene. 2 Jahre Elternzeit gerne auf den Schuleintritt der beiden Kinder verschoben und dann zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommen.
    das ging nicht... weil es damals schlicht nicht ging.
    Heute geht das ja... und ich würde diese Option eher nicht verschenken. Man weiß nicht, ob man es nicht doch noch brauchen kann.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • ich persönlich empfinde es auf alle fälle als vorteil, denn sonst wird man ja quasi um die 14 wochen besoldung gebracht.


    Naja, wenn du Teilzeit gearbeitet hast, dann bekommst du das ja auch weiter bezahlt und wie gesagt, bei Angestellten gibts mindestens die 13 Euro täglich auch in Elternzeit und alles andere ist noch nicht endgültig geklärt, denn die EU sagt, eigentlich muss das voll gezahlt werden!


    Aber... ich hätte die nicht genommene. 2 Jahre Elternzeit gerne auf den Schuleintritt der beiden Kinder verschoben und dann zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommen.
    das ging nicht... weil es damals schlicht nicht ging.


    Das geht heute auch noch nicht, du darfst maximal 12 Monate übertragen!

  • Ja, man kann nur 12 Monate für ein Kind übertragen.
    Aber soweit ich weiß, für jedes Kind!
    Das erweitert die Möglichkeiten doch ein wenig.


    LG
    try

  • alles andere ist noch nicht endgültig geklärt, denn die EU sagt, eigentlich muss das voll gezahlt werden!


    aus diesem grunde habe ich es gepostet, da ab dem august die anweisung kommt (nrw), dass die elternzei unterbrochen werden darf, um in mutterschutz zu gehen.
    ich arbeite gar nicht (sprich keine teilzeitstunden) und da merke ich 14 wochen deutlich.. ob elterngeld oder besoldung...
    mein sohn ist ja schließlich auch erst 15 wochen.

  • aus diesem grunde habe ich es gepostet, da ab dem august die anweisung kommt (nrw), dass die elternzei unterbrochen werden darf, um in mutterschutz zu gehen.


    Na das ist noch mal was anderes als die EU Anweisung, denn dies gibts laut BEEG (zählt ja nur für Angestellte) schon seit 2009 (glaube ich), dass das geht. Aber die EU sagt eben, in Elternzeit muss voll gezahlt werden, ohne UNterbrechung dieser!


    Und das stimmt natürlich, 14 Wochen mit oder ohen Geld macht sich schon deutlich bemerkbar.

  • so nun habe ich es schriftlich.
    meine elternzeit habe ich nun vorzeitig beendet, um in den mutterschutz zu gehen.
    das heißt ich werde wohl schnellstens die krankenkasse benachrichtigen müssen, denn dann muss ich mich ja wieder zu 50% versichern bis das 2te dann da ist (dann werde ich die 70% beihilfe nehmen und mein mann die 50%) und natürlich auch die elterngeldstelle, damit die ab dem 18.03 kein elterngeld mehr zahlen müssen (bis ich dann in die erneute elternzeit gehe, aber das wird dann eh wieder ganz neu berechnet mit 2 kindern bekomme ich dann ja auch noch den 10% zuschuss für 2 kinder).. muss ich der besoldungsstelle auch von meiner vorzeitigen beendigung der elternzeit berichten oder macht das das schulamt?


    lg coco


    ach ja und 12 monate meiner 1. elternzeit habe ich nun übertragen bekommen.

  • muss ich der besoldungsstelle auch von meiner vorzeitigen beendigung der elternzeit berichten oder macht das das schulamt?


    Das sollte eigentlich das Schulamt machen oder musst du alle Veränderungen deiner Stunden usw. selber bei der Besoldungsstelle melden? ;)


    Sage mal, wie alt ist dein erstes Kind?


    Und hast nur du Elterngeld bezogen bzw. beziehst welches? Evtl. muss man ja die Monate auch gar nicht verschenken, sondern kann sie anders nehmen. BZw. kannst du theoretisch auch für zwei Kinder gleichzeitig Elterngeld und Geschwisterbonus beziehen.


    Ob die Berechnung des 2. Kindes wirklich anders ist, hängt davon ab, ob du einen vollen Kalendermonat kein Elterngeld bezogen hast vor der Geburt.


    Interessant ist übrigens auch, wenn am 18.3. dein Mutterschutz beginnt, wann dein 1. Kind geboren ist.

  • Noch ein Tipp für das Übertragen bzw. Aufheben der Elternzeit (bei z.B. vorzeitiger Teilzeitbeschäftigung): Diese Zeit, die man sich aufheben möchte, muss man extra beantragen!


    Ich bin damals davon ausgegangen, dass es reichen würde, wenn auf meinem Antrag dann wieder "TZ" und nicht "Elternzeit" steht die die Monate selbstverständlich irgendwo registriert werden. Es gab damals, als ich dann die Monate haben wollte, reichlich Knies mit dem Sachbearbeiter... deswegen: gleich beantragen! ;)

  • mein kleiner wurde am 11.06.2011 geboren.
    in elternzeit bin ich aber erst ab dem 15.09.2011 gegangen.
    seitdem beziehe ich elterngeld welches "theoretisch" bis anfang august gezahlt würde.
    nun gehe ich ab dem 18.03.2012 in mutterschutz da unsere kleine "vorraussichtlich" am 29.04.2012 geboren wird.
    sollte sie im mai kommen hätte ich einen monat (sprich april 2012) ja voll gerabeitet und die anderen monate (also während des elterngelds) die werden ja mit monaten davor ersetzt.
    von daher dürfte das für die berechnung kein problem sein.
    ich hab gelesen ich bekomme dann nach dem mutterschutz das elterngeld +10%geschwisterbonus, weil der 2te ja auch noch unter 3 ist.
    allerdings bekommt man kein elterngeld für beide.. also einen doppelten betrag. das gibts nicht.
    ich werde vorraussichtlich also 1980€ bekommen.


    und in meinem schreiben des schulamts steht extra drin, dass die 12 monate übertragen wurden und ich sie bis zum 8. lebenjahr des kindes nehmen kann.


    lg coco

  • ich hab gelesen ich bekomme dann nach dem mutterschutz das elterngeld +10%geschwisterbonus, weil der 2te ja auch noch unter 3 ist.
    allerdings bekommt man kein elterngeld für beide.. also einen doppelten betrag. das gibts nicht.
    ich werde vorraussichtlich also 1980€ bekommen.


    Das ist falsch, dir stehen fürs 1. Kind bis einschließlich zum 10.8.2012 bis zu 12 Moanten Elterngeld zu. Sprich, wird in der Zeit einweiteres Kind geboren, dann wird das Elterngeld zwar angerechnet, aber es entfällt nicht, somit stehen dir fürs 1. Kind dann vom 11.6.2012 bis 10.8.2012 2x 375 Euro zustehen und du somit 1980+375 Euro erhalten.


    Auch vom 11.3. bis 10.4. würde ich es probieren Elterngeld zu erhalten, denn du hast ja eine Woche nciht gearbeitet und 3 Wochen Vollzeit gearbeitet, somit wären nach "normalen" Arbeitszeiten die 30h/Woche im Monatsschnitt nicht überschritten. Auch da müssten dir also mindestens 300 Euro zustehen.


    DAzu musst du allerdings wirklich der Elterngeldstelle eine Änderung deines Antrages mitteilen.

  • hmm,


    also ich bin davon ausgegangen sobald ich wieder "normale " bezüge bekomme entfällt das elterngeld.
    hab heute schon der elterngeldstelle geschrieben, dass sie die zahlung zum 17.03 einstellen können.
    ich kann natürlich auch noch mal nachfragen, wie es denn aussieht für die zeit bis zum 10.04.
    aber ich mach mir das eigentlich keine großen hoffnungen.
    aber klar versuchen kann ich es ja..


    lg coco

  • also ich bin davon ausgegangen sobald ich wieder "normale " bezüge bekomme entfällt das elterngeld.


    WArum, Leute die vorher Teilzeit gearbeitet haben und nach der Geburt Teilzeit genauso weiter arbeiten, bekommen doch acuh Elterngeld von 300 Euro. Und wie gesagt, nach dem Mutterschutz hast du ganz klar wieder Anspruch aufs Elterngeld, müsstest ihnen aber eben jetzt mitteilen, dass du nicht darauf verzichtest, sondern sie nur später nehmen willst, die Monate.


    Zumal sie zum 17.3. nichts einstellen können, entweder zum 10.3. oder zum 10.4., da es nur für komplette Lebensmoante Geld gibt.

  • umal sie zum 17.3. nichts einstellen können, entweder zum 10.3. oder zum 10.4., da es nur für komplette Lebensmoante Geld gibt.


    hmm, bist du dir da sicher? ich hab ja auch elterngeld ab dem 15.09-10.10 bekommen (da wurden dann nur einige tage abgezogen, da ich da volle bezüge hatte). ich glaub das waren 200€ weniger oder sowas. in allen anderen monaten war es dann mehr, als in dem 1. monat den ich genommen hatte.
    naja, weiter verschieben kann ich die monate ja eh nicht, da im august eh die 14 monate auslaufen und länger geht es ja eh nicht.
    am besten sprech ich mit dem sachbearbeiter am montag mal ganz direkt und schau was er mir sagt.
    danke aber für den tip. mal sehen was am ende dabei herauskommt.


    lg coco

  • hmm, bist du dir da sicher? ich hab ja auch elterngeld ab dem 15.09-10.10 bekommen (da wurden dann nur einige tage abgezogen, da ich da volle bezüge hatte).


    Ja, da bin ich sicher, da war es ja nur taggenau, weil die Bezüge bzw. die Zeit mit denen im Mutterschutz auch wie bereits verbrauchte Elterngeldzeit zählte. BIst du alleinerziehernd? Denn sonst hättest du ja nur 12 und keine 14 Monate, so dass man also zwischendurch für den Mutterschutz das problemlos aussetzen kann und dann eben nach der Geburt des 2. Kindes dann noch den Rest der 12 Monate nimmt. Ich muss noch mal nachlesen, evtl. geht nämlich schon direkt nach der Geburt!

  • ne ich bin nicht alleinerziehend.
    ich habe auch "nur" 12 monate und keine 14. da ich aber die zeit nach dem mutterschutz noch gearbeitet habe konnte ich die monate "anders" nehmen. man kann auch vom 4-13ten monaten elterngeld beziehen. so haben wir es gemacht.
    das kann man auf dem formular auch angeben welche monate man nehmen will.hauptsache man kommt nicht über die maximale länge.


    naja, wie auch immer. ich sprech dann morgen mal mit unserem sachbearbeiter. mal schauen was er mir sagt.


    lg coco

  • ich habe auch "nur" 12 monate und keine 14. da ich aber die zeit nach dem mutterschutz noch gearbeitet habe konnte ich die monate "anders" nehmen. man kann auch vom 4-13ten monaten elterngeld beziehen. so haben wir es gemacht.


    Klar, wenn du natürlich schon zwei ausgesetzt hast (ich dachte, einfach der Mutterschutz war bei dir so lang), dann verfallen einige Moante doch, es sei denn der Papa will sie nehmen, das könnte er natürlich auch noch und das auch gleichzeitig zu seinen Monaten vom 2. Kind ;)
    Aber genau so wie damals mit dem zwischendurch aussetzen, (denn in Wirklichkeit hast du ja nicht 4-13 genommen, sondern 1+2 und 4-13 ;))funktioniert das eben nun auch bei dem 2. Mutterschutz.

  • du hattest übrigens recht.
    wie der sachbearbeiter auf die genauen summen kommt erschließt sich mir nicht.. und ihm wohl in einigen wochen auch nicht mehr (zitat des sachbearbeiters der elterngeldstelle), aber ich habe wirklich geld nachgezahlt bekommen. hab sogar teile von elterngeld bekommen in der zeit wo ich im erneuten mutterschutz war und volle besoldung hatte. also ich war echt überrascht.. aber positiv.
    und den 10% bonus merke ich natürlich auch. so lässt sich das jahr zu hause trotz hausbaus gut finanziell überstehen.


    lg

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