Teilzeit vor Mutterschutz

  • Hallo Kollegen!


    Ich arbeite zur Zeit als Beamtin in Rheinland-Pfalz mit 60 Prozent in Teilzeit während der Elternzeit. Nun bin ich schwanger mit meinem zweiten Kind.
    Nun frage ich mich, ob es möglich ist, die Elternzeit vor Start der Mutterschutzes vorzeitig zu beenden, um so im MuSchu das volle Gehalt zu bekommen. Denn vor der Elternzeit des ersten Kindes habe ich Vollzeit gearbeitet.


    Es ist Fakt, dass Mütter ihre Elternzeit in der Freistellungsphase aufheben können, um so im MuSchu das volle 100% Gehalt zu erhalten.
    Aber wie das mit Teilzeitbeschäftigten aussieht, konnte ich noch nicht herausfinden.


    Gruß


    Milo

  • Das ist genau meine Frage vor ein oder zwei Wochen gewesen und ich habe auch keine eindeutige Antwort bisher.


    Ich verfolge das hier dann jetzt auch mal weiter.

  • warum ruft ihr nicht einfach beim lbv an?


    ich hab damals meine elternzeit unterbrochen, um in mutterschutz zu gehen. das war absolut kein problem.
    und natürlich wird es auch gehen, wenn du teilzeit arbeitest.. ich weiß nur nicht wie hoch dann die bezüge sind.


    ich hatte damals volle bezüge bekommen (allerdings war ich ja auch nicht im dienst während der elternzeit)

  • Hi!


    Da hier leider keiner richtig bescheid weiß, habe ich heute mal bei der Gewerkschaft angerufen. Die kümmern sich drum. Und rufen mich hoffentlich bald zurück.


    Gruß


    Milo

  • Hallo ihr! Hallo Lamiel!


    Nun bin ich schlauer: Die Gewerkschaft sagt, dass man die Teilzeit für den Mutterschutz nicht kündigen darf. Wenn man schon schwanger wäre, bevor man die Teilzeittätigkeit aufnimmt, kann man diese genau zum Datum des Mutterschutzbeginns enden lassen. Nur dann bekommt man volles Mutterschutzgehalt.


    Alles Gute!


    Milo

  • Hallo ihr! Hallo Lamiel!


    Nun bin ich schlauer: Die Gewerkschaft sagt, dass man die Teilzeit für den Mutterschutz nicht kündigen darf.


    Das ist so mit Sicherheit Unsinn, denn du beendest die Elternzeit und da du bisher Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hast endet damit dieser Vertrag ohne Kündigung automatisch (der ist ja an die Elternzeit gebunden!) und damit lebt sofort das Arbeitsverhältnis außerhalb der Elternzeit auf, wenn das Vollzeit war, dann ist es eben das und danach erhältst du auch Mutterschaftsgeld.


    Aber bist du nicht verbeamtet, dann bekommst du eh gar kein Mutterschaftsgeld, sondern Bezüge und die dann eben voll!

  • Hallo Susanna!


    Hä? Na das ist aber seltsam. Also der Gewerkschaftsmann hat mit der Besoldungsstelle bzw. der dort ansässigen Familienkasse geredet und die haben gesagt, dass man nur das Teilzeitgehalt im Mutterschutz bekommt. Auch wenn man die Elternzeit in der Teilzeitarbeit kündigt. Also eigentlich dachte ich, dass die Ahnung haben. Woher weißt du das denn?


    Ungerecht wäre das in jedem Fall, wenn man nur das Teilzeitmutterschutzgeld bekommen würde. Den die Ganz-Freigestellte bekommt ja auch volles Geld im MuSchu wenn sie die Elternzeit kündigt.


    Wieso ist das nun eigentlich so, dass man den Luxus hat, die Elternzeit (zumindest definitiv in der Freistellungsphase) kündigen zu können, um vor und nach der Geburt paar Wochen jede Menge Geld zu bekommen? Ich kann es kaum glauben, dass man was "geschenkt" bekommt.


    Ich bin übrigens Beamtin. Kann aber sein, dass ich vielleicht die falschen Fachausdrücke verwende bei Gehalt, Besoldung oder Mutterschaftsgeld. Sorry


    Milo

  • Also eigentlich dachte ich, dass die Ahnung haben. Woher weißt du das denn?


    Steht so im BEEG, gilt aber wie gesagt eigentlich für Angestellte.
    Und nein, ganz ehrlich, da haben die Leute meist genauso wenig Ahnung, wie bei der KK z.B. oder der Elterngeldstelle.
    Sie meinen immer nur, wenn sie das sagen, dann ist es Gesetz.


    Ich sollte z.B. laut Aussage meiner KK gar kein Mutterschaftsgeld erhalten, weil ich weniger als 3 Monate gearbeitet habe. Ist natürlich auch Blödsinn gewesen, aber das muss man denen alles nur raussuchen.


    Was steht denn in deiner Teilzeitvereinbarung? Teilzeit in Elternzeit? Wann endet sie? Mit Ende der Elternzeit? Dann ist sie beendet sobald deine Elternzeit beendet ist!


    Und ja, wenn du nicht Teilzeit arbeiten würdest, würdest du auf jeden Fall dann volle Bezüge erhalten, das kann ja nicht sein, dass du mit Arbeiten in Elternzeit schlechter gestellt bist!


    Und wie gesagt, du musst aufpassen mit den Begriffen, denn das ändert manchmal ganz wesentliche Dinge, dir steht kein Mutterschaftsgeld zu (das gäbe es von der KK) und kein AG-Zuschuss, sondern Bezüge und zwar voll!


    Und wieso das so ist, ist ganz einfach, dass ist ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof, was besagt, dass dir auch in Elternzeit Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss zustehen (bzw. den Beamten dann volle Bezüge!). Und um das auf deutsches Recht anzupassen kann man nun nach dem BEEG die Elternzeit beenden!

Werbung