Ortslehrkräfte in Venezuela / Doppelbesteuerungsabkommen mit Venezuela

  • Hallo,
    meine Frau und ich arbeiten in Venezuela an einer deutschen Schule. Im Doppelbesteuerungsabkommen mit Venezuela im Artikel 20 wird folgendes ausgeführt:
    Artikel 20
    Lehrer sowie Studenten und andere in der Ausbildung stehende Personen
    (1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer Universität, Hochschule, Schule, eines Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Vertragsstaats oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustauschs in diesem Vertragsstaat höchstens zwei Jahre lang lediglich zur Ausübung einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausübung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, ist in dem erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt, daß diese Vergütungen von außerhalb dieses Staates bezogen werden.


    Ich lese aus den Zeilen, dass ich in den 2 Jahren hier in Venezuela keine Steuern (weder in Deutschland noch in Venezuela) bezahlen muss.
    Hat jemand dazu Erfahrungen? Oder wie interpretiert ihr die Zeilen?
    Beste Grüße


    Peter Zwick

  • Du bist im Erststaat (Venezuela) von der Steuer befreit, nicht aber im Zweitstaat (Deutschland) aus dem deine Vergütung bezogen wird, von der Steuer befreit. Das ist ein Abkommen damit dein Einkommen nicht doppelt besteuert wird, nicht damit es gar nicht besteuert wird. Das gilt für BPLK und ADLK, die dann vom Finanzamt in Bonn abgerechnet werden (außer man behält einen deutschen Wohnsitz, dann bleibt das Wohnsitzfinanzamt zuständig).
    Als Ortslehrkraft wirst du doch von der Schule in Venezuela direkt bezahlt, oder? Damit ist der Artikel für dich nicht einschlägig, weil deine Vergütungen eben nicht "von außerhalb dieses Staates" bezogen werden.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • ok...es ist richtig, dass wir von dem Schulverein (also in Venezuela) bezahlt werden...wo müssen wir also die Steuern bezahlen? In beiden Ländern? Oder nur die Euro in Deutschland und die Polivares in Venezuela?

  • Das Finanzamt hat folgendes geschrieben:
    Die Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit sind nach Art. 20 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Buchst. a) DBA Venezuela steuerfrei, sind aber bei der Festsetzung des Steuersatzes zu berücksichtigen.


    Was bedeutet Steuersatz?

  • Du bezahlst in Deutschland keine Steuern für die Einkünfte aus Venezuela. Falls du in Deutschland weiteres Einkommen hast zahlst du aber auf dieses Einkommen den fiktiven Steuersatz (in Prozent), als ob alles Einkommen in Deutschland erzielt worden sei. Habt ihr nur das Einkommen aus Venezuela zahlt ihr auch nur dort Steuern.


    Beispiel:
    Du verdienst in Venezuela 10.000€ und in Deutschland 10.000€.
    Du zahlst in Deutschland auf die 10.000€ den Steuersatz, als wenn du 20.000€ verdient hättest. In Venezuela zahlst du auf die dortigen 10.000€ den Steuersatz der in Venezuela dafür anfällt (schau doch mal in deinen Abrechnungen nach, ob da immer automatisch was abgezogen worden ist oder frag beim Schulträger nach).

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