Anstellung als Ortslehrkraft/ Verbeamtung auf Lebenszeit (NRW) gefährdet?

  • Hallo liebe Mitglieder,


    vielleicht ist hier jemand, der Erfahrungen mit dem Auslandsschulwesen gemacht hat und mir weiterhelfen kann. Mein Freund arbeitet als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) in Südamerika. Nun möchte ich gerne nachkommen, dafür aber auf keinen Fall meine Verbeamtung aufgeben. Ich bin bereits auf Lebenszeit verbeamtet und möchte mich dann als Ortslehrkraft bewerben. Eine Ortslehrkraftstelle habe ich durch den Schulleiter meines Freundes in Aussicht.
    Nun hat mir der auslandsschulfachliche Dezernent der für mich zuständigen Bezirksregierung mitgeteilt, dass eine Ausreise möglich sei, wenn mein Freund und ich vor der Ausreise heiraten und ich eine Stelle als Ortslehrkraft nachweisen kann. Der auslandsschulfachliche Dezernent würde mich dann freistellen.
    Die Voraussetzungen Hochzeit&Ortslehrkraft kann ich definitiv erfüllen, nur bin ich mir nicht sicher, ob eine Freistellung bedeutet, dass meine Verbeamtung gefährdet ist. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte!


    Danke

  • Danke für deine Antwort.
    Ich muss zunächst einen formlosen Antrag auf Beurlaubung bei der Bezirksregierung stellen, alles Weitere klärt dann wohl der Dezernent, sofern ich die beiden Voraussetzungen erfülle. Dennoch bat mich mein Schulleiter, das zu klären, da er anderer Meinung ist und wohl einen ähnlichen Fall kennt. Dieser ist aber nicht ganz deckungsgleich, deshalb wollte ich mir hier mal erkundigen.

  • Danke für deine Antwort.
    Ich muss zunächst einen formlosen Antrag auf Beurlaubung bei der Bezirksregierung stellen, alles weitere klärt dann wohl der Dezernent, sofern ich die beiden Voraussetzungen erfülle. Dennoch bat mich mein Schulleiter, das zu klären, da er anderer Meinung ist und wohl einen ähnlichen Fall kennt. Dieser ist aber nicht ganz deckungsgleich, deshalb wollte ich mir hier mal erkundigen.

    Auch Beurlaubung ist ganz klar im Beamtenverhältnis.


    Hier war ja aber auch jemand, der meinte, die Beurlaubung ist nicht durchgegangen und somit kann er nur um Entlassung bitten, dann wäre die Verbeamtung natürlich weg!

  • Wichtig ist, dass du nicht nur freigestellt bist, sondern ausdrücklich auch die Genehmigung für die Tätigkeit als Ortslehrkraft hast. So lange du Beamte bist, bleiben alle Beschränkungen für Nebenbeschäftigungen grundsätzlich bestehen. Ich würde vielleicht auch mal den Bezirkspersonalrat anrufen.

  • Das hört sich gut an. Danke! Habe mich auch an die Rechtsberatung der GEW gewandt und hoffe, dass diese mir weiterhelfen kann.

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