Anerkennung des Studiums in anderen Bundesländern?

  • Hallo!
    Ich überlege momentan noch wo ich studieren möchte. Fest steht Grundschullehramt! Jetzt stellt sich mir dringend die Frage ob ein Studium in dem einen Bundesland im anderen ebenso anerkannt ist. Speziell in meinem Fall:
    Hat ein BaWü-Absolvent in NRW ebensogute Chancen wie ein NRW-Absolvent?? Finde die Studieninhalte für GHS in BaWü nämlich sehr viel berufsbezogener soweit ich das aus den Beschreibungen erlesen kann!!
    Hoffe mir kann das einer beantworten! Danke schon mal!!

    • Offizieller Beitrag

    Etwas an Deiner Frage vorbei, aber zieh mal RLP in Betracht, falls Du gerne schnell, relativ leicht und einigermaßen praxisbezogen studieren willst.


    Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zählt normalerweise die Abschlussnote des !. Staatsexamens. Mag sein, dass einige bei der Einstellung Landeskinder bevorzugen (ich glaub hier mal was von Bayern gelesen zu haben). Grundsätzlich erkennen alle Bundesländer Abschlüsse aus anderen Bundesländern an, das ist ein KMK Beschluss.


    Gruß leppy

  • Liebe leppy,


    nach meiner Erfahrung stellen sich die Bürokraten mit Kandidaten wie Scruffy oft wie mit Migranten vom anderen Ende der Welt an.
    Ganz wichtig bei der Eignungsbewertung ist die "gleiche Pflichtdauer des Studiums".


    Scruffy, achte darauf!
    Ansonsten könnnte es doch schön sein, in Baden-Würtemberg zu bleiben.


    Viele Grüße, Georg Mohr

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
    "Lehren" = beim Lernen unterstützen + "Erziehen" ist noch wichtiger als "Stoff" vermitteln.

  • Zitat

    gemo schrieb am 09.07.2005 02:13:
    nach meiner Erfahrung stellen sich die Bürokraten mit Kandidaten wie Scruffy oft wie mit Migranten vom anderen Ende der Welt an.
    Ganz wichtig bei der Eignungsbewertung ist die "gleiche Pflichtdauer des Studiums".


    Wie du auf deine penetrant oberlehrerhafte Art so gerne hinzuweisen pflegst, lieber Gemo, soll man nicht spekulieren, wenn es um verwaltungsrechtliche Verfahren geht. Also konsultiere ich mal eben die einschlägigen Vorschriften für NRW.


    [BASS rauskramm... blätter... raschel...]


    leppy


    Also, Leppy, die Lehramtsprüfungsordnung für NRW (LPO §50) sieht vor, dass "Lehramtsprüfungen und andere für ein Lehramt geeignete Prüfungen" als erste Staatsprüfungen anerkannt werden können. Darüber entscheidet die Bezirksregierung. Es kann sein, dass eine Teilanerkennung ausgesprochen wird, wenn in deinem Studium der erziehungswissenschaftliche Teil fehlt, der dann im zweiten Staatsexamen nachgewiesen werden muss. (Das bezieht sich auf Leute wie mich - ich habe mir einen Magisterabschluss mit zwei Hauptfächern als erstes Staatsexamen anerkennen lassen und musste einen entsprechenden pädagogischen Bildungsgang durchlaufen.)


    Bei der Anerkennung geht es nicht um magische Wörter wie "Pflichtdauer" sondern um die qualitative Gleichartigkeit des Abschlusses, den du erworben hast, mit einem Studienabschluss in NRW. Das ist hierzulande keine große Sache - NRW war schon immer ein Einwanderungsland und ich kenne etliche Kollegen, die aus anderen Bundesländern zugewandert sind. Die Anerkennung meines Magisterexamens aus Hessen war mit einem formlosen Antrag unter Beifügung des Examenszeugnisses erledigt. Wenn du dich mit einem fertigen Staatsexamen aus BaWü meldest, sollte das kein Problem sein.


    Ich würde dir raten, auf jeden Fall mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bezirksregierung deiner Wahl zu telefonieren - der wird dir individuell genaue Auskunft zu deinem Fall erteilen können.


    Nele

  • Charming nele hat sich doch ausführlich an die falsche Adressatin gewandt und erlebte Erfahrungen einfach vom Tisch gewischt.!


    Georg Mohr

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
    "Lehren" = beim Lernen unterstützen + "Erziehen" ist noch wichtiger als "Stoff" vermitteln.

  • Zitat

    gemo schrieb am 09.07.2005 10:05:
    Charming nele hat sich doch ausführlich an die falsche Adressatin


    s/leppy/scruffy (mit Schulterzucken)


    Zitat

    gewandt und erlebte Erfahrungen einfach vom Tisch gewischt.!


    Ach ja? Wann hast du dir denn mal in NRW ein Examen anerkennen lassen? Welche hiesigen Vewaltungvorschriften kannst du denn als Beleg für deinen Beitrag beibringen?


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Reizende Nele,


    ich habe bewußt die Hochschule von Frankfurt nach Münster nach 3 Semestern gewechselt, weil ich nicht nur aus einem einzigen geistigen Topf essen wollte.


    Zu meinem ersten Staatsexamenxamen haben mir erst mal die NRW-Behörden Schwierigkeiten gemacht und wollten mich nicht zur Prüfung zulassen, weil ich nicht bereit war, eine Verpflichtungserklärung für den NRW-Schuldienst zu unterschreiben. Mit meiner Rechtssturheit durfte ich dann doch ein gutes Examen machen.


    In meinem "Heimatland" Hessen hat der RP mir zunächst schriftlich eine Übernahme verweigert, weil ich mit einem - nochmal "guten" - Staatsexamen aber aus einem anderen Bundesland kam. Nach Beharrlichkeit und persönlicher Vorsprache ("Gesichtspflege") wurde ich sofort ab dem nächsten Tag eingestellt.


    Damals wurde genau geprüft, wie lange das Pflichtstudium in NRW vorgeschrieben war. Mit damals nur 4 Semestern Päd. Hochschule aus B.-W. oder Rl-Pfalz wäre ich sicher gescheitert.
    Ich weiß auch von anderen , dass in den letzten Jahren noch Schwierigkeiten mit Bundesländerwechsel bestehen. KMK-Vereinbarungen sind IMMER nur Empfehlungen und nicht rechtsverbindlich.


    Am einfachsten haben es Ehepartner, die aus familiär-sozialen Gründen bevorzugt behandelt werden.


    Scruffy sollte auf ihre Frage sachlich korrekt informiert werden und wissen, dass sie ein gewisses Risiko eingeht - das ich persönlich eingehen würde.


    Mit freundlichem Gruß, Georg Mohr

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
    "Lehren" = beim Lernen unterstützen + "Erziehen" ist noch wichtiger als "Stoff" vermitteln.

  • Danke für die Antworten!
    Ich denke ich werd dann mal bei der Bezirksregierung anrufen und mich erkundigen sofern die mir Auskunft erteilen können. In BaWü ist das Studium nur 6 Semester (in nrw 7) und das Ref geht nur über 1 1/2 Jahre anstatt zwei... zur Not könnte ich ja immer noch Kurse nachmachen, oder aber es gefällt mir so gut da unten dass ich dableib :)
    Lieben Gruß, Scruffy

  • theoretisch werden alle examen anerkannt. mein erstes staatsexamen aus bawü (oder bevor ich heir wieder übelst angepflaumt werde: die wissenschaftliche prüfung) wurde von schleswig-holstein, niedersachsen und hessen nicht anerkannt. in rheinlad-pfalz musste ich zu dem kolloquium erscheinen, das auch quereinsteiger ohne staatsexamen machen müssen und wurde während des refs auch als solcher behandelt.
    als ich nach dem zweiten examen nochmal das land wechseln wollte, waren die bürokratischen hürden ähnlich katastrophal. damals ging es um nrw, die haben ewig geprüft, ob das zweite staatsexamen aus rlp berechtigt in nrw zu unterrichten (das ist über 1,5 jahre her und bis heute liegt mir kein ergebnis vor), so dass ich letztlich in rlp geblieben bin.

  • ich studiere noch und bin irgendwie immer davon ausgegangen, dass das alles so problematisch nicht ist. Ihr redet da ja nun doch immer von südlicheren gegenden. Kann mir denn auch jemand was zu erfahrungen mit dem norden sagen, also gegenseitiger anerkennung der abschlüsse zwischen sh, hh, bremen und nds?

  • Keine Probleme mit zusätzlichen Kolloquien, Scheinen etc. gab es eigener Erfahrung und der Erfahrung von Freunden nach beim


    Übergang 1. Staatsexamen - Referendariat:
    - 1. Staatsexamen Thüringen - Ref Niedersachsen / Hessen / Bayern / Berlin / Brandenburg / Sachsen-Anhalt / Sachsen


    - 1. Staatsexamen Hessen - Ref. Thüringen / Niedersachsen


    - 1. Staatsexamen Niedersachsen - Ref. Hessen


    - 1. Staatsexamen BaWü - Ref. Brandenburg


    Problemlos auch der Übergang 2. Staatsexamen (Ref.) - "Stelle" hier:
    - Ref. Thüringen - Stellen in Sachsen / Sachsen-Anhalt / Niedersachsen / Hessen / Bayern / Rheinland-Pfalz / Sachsen / Berlin / Schleswig-Holstein


    - Ref. Niedersachsen - Stelle Schleswig-Holstein / Hamburg / Rheinland-Pfalz / Hessen


    - Ref. Brandenburg - Stelle Hamburg


    Voraussetzung waren jedoch natürlich das Vorhandensein entsprechender Stellenausschreibungen; Bayern verpasste ausserdem "externen" Bewerben den üblichen Malus, der ist m.W. nach von Jahr zu Jahr unterschiedlich gewesen - oder evt. lag es an der Fächerkombination bzw. der Schulform.


    LG, das_kaddl.

  • Hi Scruffy,
    ich habe in Niedersachsen studiert und ohne Probleme nach NRW wechseln können :) (vielleicht auch aufgrund meiner Fächerkombination). Deine Wechselrichtung ist glaube ich relativ unproblematisch, aber ich würde mich auch mal an die Zuständige Behörde wenden. Bei Sek.I war für ganz NRW die Bezirksregierung Münster zuständig, für Grundschullehramt kann ich das nicht sicher sagen.
    Probleme habe ich bis jetzt massenhaft in der anderen Richtung mitbekommen, also für Leute aus Niedersachsen und NRW ist fast unmöglich nach Bayern oder Bawü zu wechseln. :( In diesen "extravaganten" Bundesländern kann es Dir sogar passieren, daß Du nach abgeschlossenem 2.Staatsexamen (In NS oder NRW) dort nicht unterrichten darfst, weil schon Dein ABI (!) 8o nicht anerkannt wird! X(
    Ich wünsche Dir auf jeden Fall gutes Gelingen bei Deiner Entscheidung und mach Dich auf alle Fälle vorher schlau!
    LG Sydney ;)

    'Ein Tag an dem Du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. - Charlie Chaplin'

  • Ich habe in S-H studiert und bin dann fürs Ref. nach NRW gegangen, weil ich ursprünglich aus NRW komme. In S-H ist nur Mathe oder Deutsch Pflicht für das Grundschullehramt, in NRW beides. Folglich fehlte mir eigentlich Mathe (da ich das nicht studiert hatte). Mein Drittfach wurde hier nicht als Vollwertfach anerkannt (DAF). Trotz allem wurde mein 1. Staatsexamen anerkannt ohne Malus, ich musste aber im Ref. auch Mathe unterrichten und auch UBs in dem FAch vorweisen. Von daher kann ein Wechsel von einem anderen Bundesland nach NRW nicht so schwer sein.
    Ferner ist in S-H das Lehramt GS an das Lehramt HS gekoppelt, ich musste mich dann für die Anerkennung eines Lehramtes entscheiden.
    Gruß NOf.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Hallo Scruffy,
    habe in Ba-Wü studiert und konnte problemlos nach NRW wechseln. Mir wurde damals allerdings nur das Lehramt für Primarstufe anerkannt, da in NRW aber jetzt auch das Lehramt für GHRS besteht denke ich dass du keine Probleme haben wirst.


    Viele Grüße, Maya

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