Abitur Englisch Wörterbuch

  • Ihr Lieben,
    hat einer von Euch den ministeriellen Wortlaut (für NRW) bereit, der das Englisch-Wörterbuch beschreibt, das fürs Abitur zugelassen ist?
    Aslo, etwa "nicht mehr als soundsoviele Stichwörter" , und zusätzlich wüsste ich noch gern, welche anderen Dinge ausdrücklich nicht in diesem Wörterbuch enthalten sein dürfen. ( Ich meine da nicht Hinzufügungen des Schülers, sondern Texthilfen, landeskundliche Seiten, Shakespeare-Seiten etc. pp.?? )
    Weiß einer, in welchem Wortlaut das ganz genau und offiziell verbindlich definiert ist? bei uns gibt's nämlich gerade heftigen Streit...


    Danke!


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Hallo,
    es gibt keine Festlegungen seitens des Minsteriums. In allen Implementierungsveranstaltungen, in denen ich zu diesem Thema nachfragte, wurde bestätigt, dass es keinerlei Vorgaben oder Ausschlüsse zum verwendeten Wörterbuch gibt. Es wird empfohlen, dass das Wörterbuch ca. 120.000 Stichwörter umfassen soll - das war's. Entsprechend kann man den Prüflingen nicht versagen, in der Abitur-Prüfung z.B: mit dem schicken Langenscheidt-WB zu arbeiten, in dem neben landeskundlichen Informationen auch Informationen zu Textsorten, entsprechendes Vokabular etc. enthalten sind.
    Lieber nicht drüber nachdenken... Erfahrungsgemäß können die Kandidaten mit den Informationen ohnehin wenig anfangen, wenn sie nicht sowieso schon über ein gesundes Halbwissen verfügen.
    Gruß
    Frau Sommer

    • Offizieller Beitrag

    putzmunter


    Ich stand dem bislang auch mehr als skeptisch gegenüber.


    Die Erfahrung zeigt aber, dass nur sehr wenige Schüler dazu in der Lage sind, die tatsächlichen Hilfen, die das Wörterbuch anbietet, auch sinnvoll und zu ihrem Vorteil zu nutzen.


    Eine comprehension oder analysis Aufgabe wird man selbst bei "perfekter" Anwendung des Wörterbuchs allenfalls methodisch verbessern können - das Verstehen des Textes und das Finden von Stilmitteln, sowie die Deutung derselben bleibt aber eine unbestreitbare Eigenleistung.


    Ich habe sogar den Eindruck, dass die lexikalischen Fehler selbst bei Nutzung des Wörterbuchs nicht signifikant zurückgegangen sind - das liegt zum Teil daran, dass die Schüler oft die erste Bedeutung bzw. Übersetzung eines Wortes verwenden und sich nicht über den Advanced Learner's rückversichern.


    Fazit:
    Ein echter Vorteil aus der Verwendung der Wörterbücher würde sich nur nach entsprechender Vorbereitung und Einarbeitung in die entsprechend sinnvolle Verwendung derselben ergeben. Das macht kein Schüler spontan oder gar berechnend erstmals im Abitur. Und wenn ein Schüler diese "Lernleistung" vor dem Abitur erbracht hat, sehe ich kein Problem darin, ihn diesen Vorteil daraus ziehen zu lassen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Also das Problem ist bei uns, dass unser Oberstufenkoordinator ein echter Tipflescheisa ist. Der rechnet mit Klagen, falls nicht genug von den genau der Definition entsprechenden Wörterbüchern zur Verfügung stehen. Wir haben nicht genug im Schulbesitz und haben deswegen den Schülern gesagt, sie sollten sich eins mitbringen, das nicht mehr als 120 000 Stichwörter hat und keine Mustertexte zur Interpretation oder Sachtextanalyse enthält. Nun muss ich morgen, während die Schüler Auswahlzeit haben, diese mitgebrachten Wörterbücher einzeln prüfen und dann zur Benutzung freigeben oder auch nicht - aber wehe, die Schüler haben verschiedene, und in manchen stehen unzulässige Hilfen gedruckt, während andere so eins nicht haben. Diese Ungleichheit wäre ein Klagegrund,und "und dann sind die Englischkollegen alle dran", so droht er. Selber ist er kein Sprachenlehrer, sondern Mathematiker, und er zieht Parallelen zum Taschenrechnermodell mit nur ganz bestimmten erlaubten Funktionen... seufz.
    Deswegen wollte ich ihm den Originalwortlaut unter die Nase reiben, aber nun wird's ja wohl bis morgen keine Lösung des Problems geben, das er da so riesig aufbauscht... Letztes Jahr und das Jahr davor war das gar kein Problem!
    Na, mal sehen, wie's wird...
    Danke schonmal,


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Wieso Ungleichheit? Es haben doch alle gleichermaßen die Möglichkeit, sich ein qualitativ hochwertiges Wörterbuch zu besorgen, oder dürfen das nur einige?


    Wenn das dem "Tipflescheisa" :rotfl: nicht passt, dann muss er sich dafür einsetzen, dass ausreichend Wörterbücher zur Verfügung stehen.

  • Und gerne noch einmal der Hinweis, dass an keiner Stelle der Vorgaben und der Richtlinien usw. derGebrauch von Wörterbüchern ausgeschlossen ist, die Mustertexte u.ä. enthalten. Falls euer Oberstufenkoordinator hierzu andere Informationen hat, wäre ich daran interessiert zu erfahren, wo das denn steht.
    Grüße
    Frau Sommer

  • Zitat

    Original von putzmunter
    Diese Ungleichheit wäre ein Klagegrund,und "und dann sind die Englischkollegen alle dran", so droht er.i


    So'n bullshit. :tongue: Müssen denn immer die ängstlichen Typen ohne Rechtskenntnisse in Koordinierungsfunktionen? :rolleyes:


    Nele

  • Also, heute morgen bekam ich den Wortlaut der entsprechenden Verordnung (aus der BASS !) zu Gesicht, er ist wohl nicht brandneu. Maximal 150 000 Stichwörter, und keine umfangreichen landeskundlichen oder zur Interpretation nötigen Zusatzinformationen - aber morgen stell ich Euch hier den Wortlaut im Original ein, hab die Kopie in der Schule liegen lassen.
    Gruß,


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

    • Offizieller Beitrag

    Kann man auch googlen, putzi.


    http://www.standardsicherung.s…ufe/fragen-und-antworten/


    Falls das mit den landeskundlichen Einträgen etc. tatsächlich so sein sollte, können wir aber sowohl den Advanced Learner's als auch den Langenscheidt in die Tonne kloppen. Diese Informationen sind mittlerweile doch Standard in den gängigen Wörterbüchern um die 150.000 Stichwörter.


    Gruß
    Bolzbold

  • Bin kein Englischkollege, daher immer höchst amüsiert, wenn bei uns die Fachschaft vorm Abitur die Basteleinheit einlegt und die betreffenden Seiten zuklebt - wird bei uns wirklich so gemacht.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Au dem o.e. Link:
    "Im Fremdsprachenunterricht sind die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in den Gebrauch zweisprachiger Wörterbücher einzuführen. Von daher besitzen sie in der Regel zweisprachige Wörterbücher und nutzen sie im Unterricht und für die selbstständige Arbeit. Deren Verwendung in Klausuren oder in einer Abiturprüfung war bislang nicht gestattet. Inzwischen ist die Benutzung jedoch möglich. Voraussetzung ist, dass der Umfang ca. 150.000 Wörter nicht überschreitet und die Lehrkraft sicherstellt, dass relevante zusätzliche Eintragungen durch die Schülerinnen und Schüler nicht vorgenommen wurden."


    Sorry, wenn ich da etwas penetrant wirke, aber wo steht denn da, dass die Einträge mit den landeskundlichen und sonstigen Informationen, die das Wörterbuch enthält, zuzukleben sind? Hier ist m.E. nur geregelt, dass die SuSen selbst keine Eintragungen gemacht haben dürfen, darunter stelle ich mir Informationen zu den bearbeiteten Lektüren, Hintergrundinformation o.ä. vor. Oder bin ich blind, so dass ich die relevante Stelle im Link nicht gesehen habe?


    Viel Spaß bei der Korrektur!
    Frau Sommer

    • Offizieller Beitrag

    Heute im Zentralabitur:


    Eine Schülerin will wissen, was ein bestimmter idiomatischer Ausdruck bedeutet, weil sie das angeblich nicht im Dictionary fände.


    1. Der Begriff wurde in den Fußnoten des Textes erläutert!


    2. Unter dem Stichwort eines Wortteils im einsprachigen Wörterbuch wurde auf das Idiom verwiesen.


    Die Schülerin war weiß Gott nicht zu blöd. Aber sie kam nicht auf die Idee, den Begriff systematisch nachzuschlagen. Selbst wenn der Begriff nicht im Klausurtext schon erläutert worden wäre, hätte sie die Möglichkeit gehabt, das nachzuschlagen.


    Das bestätigt mich in der Annahme, dass ein Wörterbuch immer nur so gut ist wie derjenige, der es verwendet bzw. die Vorteile desselben zu nutzen weiß.


    Gruß
    Bolzbold

  • Es steht im Originalwortlaut folgendes in der BASS:


    BASS 15-02 Nr 13 Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher in den fremdsprachlichen Fächern


    „Im Unterricht und in der schriftlichen Abiturprüfung der fremdsprachlichen Fächer sind grundsätzlich sowohl ein- als auch zweisprachige Wörterbücher zugelassen.
    Zweisprachige Wörterbücher sind für die Abiturprüfung im Umfang von höchstens 150.000 Stichwörtern zulässig, elektronische Wörterbücher und Speziallexika sind nicht erlaubt. Bei der Auswahl der Wörterbücher ist darauf zu achten, dass sie im Wesentlichen die Bedeutung und den Gebrauch von Wörtern klären und keine umfangreiche Zusatzinformationen zu Landeskunde und Textinterpretation enthalten.
    Die methodische Vorbereitung der Wörterbucharbeit ist im Unterricht der fremdsprachlichen Fächer sicherzustellen.“


    Das war das Originalzitat. Die Einschränkungen gelten demnach nur für die ZWEIsprachigen Wörterbücher. Und die dass die Schüler die Wörterbücher richtig zu nutzen verstehen, ist etwas, was wir ihnen methodisch anzutrainieren haben.
    Es wird anschließend noch darauf hingewiesen, dass in den Prüfungen am Ende der Sekundarstufe I aber keine Wörterbücher verwendet werden dürfen.


    Gruß,


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

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