Lern- und Förderempfehlungen auch zum Schuljahresende?

  • Hallo,
    außerdem würde mich noch interessieren, ob ich verpflichtet bin, die Lern- und Förderempfehlungen auch zum Schuljahresende zu schreiben. Am Halbjahresende bekamen ja die Kinder eine Empfehlung für das Fach, in dem sie eine 5 hatten. Ist das jetzt auch so? Ich habe eine 3. Klasse in NRW.
    LG Alema

    • Offizieller Beitrag

    Wenn sich das nicht geändert hat, musst du auch zum Schuljahresende eine Förderempfehlung schreiben. Es könnte ja sein, dass dem betreffende Schüler aufgrund dieser Fünf und evtl. weiteren schlechten Noten im Laufe des kommenden Schuljahres ein Rücktritt empfohlen wird. Falls die Eltern dann damit nicht einverstanden sind, kannst du mit der Förderempfehlung 'beweisen', dass ein Rücktritt notwendig ist. Das erleichtert die Sache, falls bei Unstimmigkeiten das Schulamt eingeschaltet wird.

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Hallo!


    §7 in der AO-GS steht es so:
    "Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Ende des SChulhalbjahres eine individuelle Len- und Förderempfehlung."


    Lern- und Leistungsdefezite sollen durch entsprechende Förderung bis zur Versetzungsentscheidung unter Einbeziehungs der Eltern behoben sein.


    Ich verstehe es folgendermaßen:
    Es müssen keine Förderempfehlung mehr geschrieben werden.
    entweder sind die Defizite noch da, dann keine Versetzung.
    Sind die Defizite nicht mehr da - alles in Butter.


    VG
    Bruno

  • Ich habe den Fall, dass ich die Klasse (2 Sj) erst im Februar übernommen habe und als die Zeit der "blauen Briefe" kam, konnte ich die Kinder noch nicht gut genug einschätzen, um zu sagen, der bleibt sitzen oder dieser packt es nicht.


    Jetzt habe ich 2 die wir ja versetzen müssen, weil kein blauer Brief kam, dieaber ganz schwach sind. Und eigentlich weiß ich dass diese Kinder das 3. Sj nicht schaffen.
    Soll und muss ich diesen Kindern eine Lern und Förderempfhelung schreiben?


    Gruß, Maya

  • Hallo!



    Meine Meinung - ganz ohne Beleg:
    Die beiden können auch ohne Förderempfehlung in der Eingangsstufe verbleiben.
    Es ist kein Sitzenbleiben, nur ein Verbleib in der Eingangsstufe.


    Viele Grüße


    Bruno

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