Sozialversicherungsbeitr./ Beamte

  • Hallo,
    ich mich gestern mit Freunden getroffen, und da wurde mir folgendes von einem Lehrer im Beamtenverhältnis z.A. berichtet: Wenn man auf Lebenszeit verbeamtet ist, könne man sich alle Sozialversicherungsbeiträge, die man bis dahin bezahlt hat, auszahlen lassen!
    Stimmt das? Ich kanns mir ja eigentlcih fast nicht vorstellen! Das wäre dann Arbeitslose, Krankenkasse, Rente, Pflege?
    Da käm bei mir einiges zusammen, wenn ich irgendwann mal soweit wäre!
    Würd mich echt mal interessieren, ob das so ist, auch rein aus Interesse.
    Danke für Antworten schon mal und liebe Grüße,


    Artemis

  • Frage bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nach.
    Du kannst den Arbeitnehmeranteil der Rentenbeiträge auszahlen lassen, falls du weniger als 5 Jahre einbezahlt hast - dann hättest du nämlich keinen Anspruch auf Rente, weil die Wartezeit nicht erfüllt war. Aber Vorsicht! Es kann sein, dass dir auch bestimmte Ausfallzeiten (Schule, Ausbildung, kinder) angerechnet würden, so dass es günstiger kommt, sich den Betrag nicht auszahlen zu lassen.


    Meine Rente wird später einmal - so ich überhaupt etwas bekomme - auch so ein Flickerlteppich sein:
    ein bisschen BVA, ein bisschen Betriebszusatzrente, ein bisschen Pension und - weil das sicher nicht reichen wird - ein bisschen Riester.

  • Hallo,


    das stimmt. Meine Eltern arbeiten beim zuständigen Amt und ich hab mal 8 Monate gejobbt und einbezahlt. Diese Beiträge lasse ich mir nach Verbeamtung auf Lebenszeit auszahlen.


    Grüße
    dani

  • hallo dani,


    kannst du kurz schildern, wie du vorgehen wirst?
    diese dinge sind nun wirklich nicht meine stärke... (habe letztes jahr zum ersten mal eine lohnsteuererklärung eingereicht...)


    lg,
    grundschullehrerin

  • entschuldige,
    ich meine diesen betrag einfordern...
    mal eben einen lohnsteuerjahresausgleich zu erklären wäre wohl zu viel verlangt...


    habe zweieinhalb jahre im angestelltenverhältnis gearbeitet, müsste dann also auch für mich gelten, oder?


    lg

  • hallo grundschullehrerin,


    laut aussage meiner eltern richtest du den antrag formlos an die behörde, die dir den sozialversicherungsausweis augestellt hatte. das ist alles, was ich dir sagen kann. hoffe, es bringt dir etwas und du bekommst dein geld raus


    liebe grüße
    dani

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