Mutterschutz

  • Hallo zusammen!


    Gleich vorweg: Nein, ich bin nicht schwanger - aber es kann ja nicht schaden, sich schon mal zu informieren ;) .


    Ich wüsste gerne, was genau der Mutterschutz in unserem Job beinhaltet (Primarstufe NRW evtl auch Niedersachsen). Für wie lange kann man Mutterschutz beanspruchen? Für wie lange wird einem dabei die Stelle an der bisherigen Schule "freigehalten", wie lange hat man darüber hinaus das Recht zu pausieren und hinterher wieder ein Recht auf eine Stelle. Was gibt es für Unterschiede zwischen Beamten und angestellten Lehrerinnen? Erhält man während des Mutterschutzes irgendwelche Zahlungen? Falls ja: Wie viel, wie lange?
    Was ist, wenn man nur einen befristeten Vertrag (Vertretungsstelle) hat, wie sieht's aus bei Poolkräften?
    Als Erklärung: natürlich ist es die beste Absicherung, so lange zu warten, bis man verbeamtet ist, aber bei der derzeitigen Lage kann sich das ja -wenn man überhaupt eine Chance hat -noch ewig hinziehen und überhaupt sieht es mit festen Stellen ja schlecht aus.....Also wollte ich mal hören, wie "mies" oder vielleicht doch nicht ganz so schlecht die Bedingungen in den anderen Fällen sind.
    Bin für jede Info dankbar
    RR
    <br>

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von Ronja ()

  • Hi Ronja!


    Ich kann dir nur auf deine erste Frage antworten:
    Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten ET und endet 8 Wochen nach der Geburt.


    Ich habe zwar gerade ein Kind bekommen, doch mangels fester Stelle :( kann ich dir keine weiteren Infos bieten.


    Bei mir ist der Vertretungsvertrag ausgelaufen (mit Beginn der Sommerferien und in den Sommerferien hat mein MuSchu begonnen) und wurde dann eben nicht verlängert.


    Gruß´


    Petra :) :)<br>

  • Ich kann dir leider nur für eine verbeamtete Stelle antworten, ich fürchte bei Zeitverträgen hat man die A`karte gezogen, d.h. läuft der Zeitvertrag aus, kann man sich nicht mehr beurlauben lassen und ist dann wahrscheinlich aus dem Kopf der Sachbearbeiter, die die Stellen besetzen. Am besten ist, du setzt dich mit der GEW oder dem VBE zusammen, die haben Leute, die sich genau auskennen.


    Wenn du verbeamtet bist, kannst du nach dem Mutterschutz Erziehungsurlaub beantragen: Wie lange? Drei Jahre.
    Im Erziehungsurlaub kannst du sogar bis zu 20 Stunden arbeiten, was besser ist, als zurückzukehren und dann in Teilzeit zu gehen - Pensionsansprüche werden dadurch anders angesetzt. Man darf den Erziehungsurlaub zwei mal verlängern - wenn die Betreuung des Kindes nicht gewähleistet ist. Wie lange man den Urlaub von vorneherein festlegt, ist am besten vor ORt zu klären, es scheinen von Schulamt zu Schulamt, von Jahr zu Jahr andere Regelungen zu gelten. Einen Anspruch, an die alte Schule zu kommen, hat man nicht, muss aber (möglichst) wohnortnah eingesetzt werden.


    Wenn ich sonst noch aus eigener Erfahrung berichte:
    Nach dem ersten Kind habe ich sofort nach der Schutzfrist wieder angefangen zu arbeiten. Gott- sei - dank lagen noch die Sommerferien dazwischen, so stressig habe ich mir das nicht vorgestellt. Durchwachte Nächte, dann Schule......, ich hatte den Anspruch zu stillen, so dass mich mein "Ehegatte" nicht entlasten konnte. Ich bekam da aber 5 Stillstunden, die echt geholfen haben (25 Stunden arbeitete ich , so dass ich nur 20 Stunden unterrichten musste). Es ging, aber ziemlich stressig, ich hatte aber viel Hilfe. Wenn du so etwas planst, musst du jemanden im Hintergrund haben, eine Tagesmutter, eigene Eltern, us.w., auch für den Fall, dass die Kinder krank werden. Außer Schule und Kind hatte ich aber keine Zeit für Hobbies. Ich habe mir das nicht so anstrengend vorgestellt. Das zweite Kind ging recht easy, denn alles ist schon auf Kinder eingestellt und das Leben läuft sowieso in anderen Bahnen (bei Felix mussten wir unseren Rhythmus ganz verändern). Jetzt habe ich aber 1 Jahr ausgesetzt und dann erst mit 5 Stunden 1/2 Jahr gearbeitet, bevor ich jetzt im Sommer mit mehr Stunden zurückkehre. Ich wollte mindestens 2 Kinder, deswegen wollte ich nicht schon beim ersten Kind so lange aussetzen, sonst hatte ich Angst, ich wäre zu lange raus. Würde ich immer wieder so machen, zumal der Vater Erziehungsurlaub hatte und so gelernt hat, alleine mit dem Kind klarzukommen, was ich wichtig finde, denn so war ich nicht doch zur Sicherheit im Hintergrund da.


    flip<br>

  • Hallo!
    Zu dem Thema interessiert mich noch, ob man an die gleiche Schule zurück kommt wenn man nach dem Mutterschutz gleich wieder arbeitet.
    Es ist ja so, dass man keinen Anspruch auf die gleiche Schule hat wenn man in Erziehungsurlaub geht, aber wenn man nur die paar Wochen Mutterschutz aussetzt, wie ist es dann?


    Viele Grüße, Barbara<br>

  • Also irgendwie bin ich an bisschen verwirrt....
    Gibt es da unterschiedliche Regelungen im Bezug auf "Wieder an der Schule anfangen dürfen?" Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei uns an der Schule zur Zeit immer noch eine Stelle für jemanden, der jetzt im zweiten Jahr im Erziehungsurlaub ist "freigehalten" wird und das ihr Anspruch erst verfällt, wenn sie auch noch ein drittes Jahr nimmt.... Habe ich da etwas falsch verstanden?
    LG
    RR<br>

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  • Das schwankt anscheinend von Schulbezirk zu Schulbezirk. Bei meiner Freundin hieß es, sie sollte immer nur unter einem Jahr Erz.ur. beantragen, sonst käme sie in einen Pool, und könnte über ganz NRW ausgeschüttet werden.


    Bei mir war es so, dass ich weiter an meiner Schule geführt werde. Wenn ich jetzt zurückkomme wird halt geschaut, ob noch Bedarf ist, wenn natürlich einer versetzt wird, könnte ich sofort dabei sein. Im Moment arbeite ich mit 5 Stunden, bin aber seit heute abgeordnet, weil eine andere Schule Bedarf hat und natürlich nehmen sie keinen aus den Klassen.


    Früher hätte ich mir auch nicht vorstellen können, von meiner Schule wegzukommen, aber jetzt wo ich Abstand hatte, ist es nicht mehr schwer, ohne eigene Klasse sowieso nicht. Und ich sage mir, ich lerne durch neue Umstände, Routine heißt Stillstand. Natürlich ist für mich die Wohnortnähe das wichtigste, aber da man ja im Bezirk des Schulrates bleibt, ist es wohl auch nicht so schlimm.
    Ich würde einfach abwarten. Es kommt sowieso alles anders, als geplant und man selbst verändert sich durch Kinder sooooo.


    flip<br>

  • hallo,


    da ich bei meiner suche nicht erfolgreich war, schubse ich ronjas thema noch einmal nach oben.
    mal angenommen, ich...
    wo bekomme ich die notwendigen informationen? schulamt? bezirksregierung? mutterschutz und elternzeit sind mir natürlich ein begriff, alle anderen regelungen wie stillzeit u.ä. sind mir aber noch ein rätsel. was darf ich noch tun? was muss ich noch tun? aufsicht? sportunterricht?
    lange rede, kurzer sinn, an wen muss ich mich wenden?
    ich hoffe, eine/r der zahlreichen mütter oder väter kann mir den passenden tipp geben.


    vielen dank!


    eine grundschullehrerin

  • hallo..
    mich würde zu dem Thema jetzt auch noch was interessieren ;)
    Mal angenommen ich wäre schwanger 8) und würde meinen Mutterschutz nächstes Jahr im Januar beginnen, danach aber gleich weiter arbeiten --&gt; kann ich - ohne dass ich Probleme kriegen - eine Planstelle ab September annehmen?


    Folgende Situation: ich habe ein Angebot vom Schulamt erhalten, die Schule hab ich auch bereits zugewiesen bekommen - und erfahre nun, dass ich schwanger bin 8o Wann sag ich das dem Rektor, kann er mir deswegen die Stelle wieder "wegnehmen" oder kann ich sonsr irgendwelche Probleme bekommen?? Kann ich aufgrund einer Schwangerschaft nicht verbeamtet werden?


    Nicht falsch verstehen: ich möchte niemandem eine Stelle wegnehmen, oder besetze eine Planstelle, wie gesagt, ich würde gleich wieder arbeiten, da mein Mann daheim bei dem Kind bleiben würde.


    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?


    Danke!
    Grüsse, Fabienne,
    die sich einerseits wegen dem Stellenangebot sehr freut, aber nun in dieser Zwickmühle steckt!

  • Hallo Fabienne!


    Erstmal: Herzlichen Glückwunsch
    Ist doch toll!!!


    Wenn ich dich richtig verstehe, dann hast du ab September 04 eine Planstelle und dein Mutterschutz beginnt im Januar 05?
    Ich würde sage: kein Problem! Zumindest habe ich sogar von jemandem gehört, der seine Stelle nur für 2 Monate antritt.
    Ruf doch - um dich letztlich abzusichern - mal beim VBE oder GEW an. Die können dir das mit Sicherheit genau sagen. Aber wie schon geschrieben: ich denke, du kannst problemlos annehmen - selbst wenn du nicht direkt nach dem Mutterschutz weiterarbeiten würdest.
    LG und alles Gute
    Ronja

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Daaanke Ronja :D
    Ich freu mich auch sehr, einerseits natürlich auf mein Baby, andererseits aber auch, dass ich doch noch eine Planstelle erhalten habe :)
    In den nächsten Tagen habe ich das erste Gespräch mit dem Rektor, soll ich ihm da dann gleich von meiner Schwangerschaft erzählen??? Na, der wird sicher begeistert sein *g*


    Gruss, Fabienne

  • Hallo!!
    Nochmal ich zu dem Thema ;)
    Also: ich hab hier ja geschrieben, dass ich ein Baby erwarte und ab September eine Stelle habe. Ich habe diese Stelle als Grundschullehrerin (Beamtin) auch zugesagt, hab beim Schulamt auch schon unterschrieben -. nur mein Rektor weiss nix davon Der Schulrat am Amt meinte: "Klären sie das mit ihrem Rekor - sie bekommen ne Vertetung, ist doch als Beamtin alles geregelt..." . na toll.. Ich hab meinen Rektor noch nie gesehen, hab jetzt seine private Telefonnummer aber rausgekriegt. So, da ist jetzt auch die Zwickmühle: Ruf ich ihn in den Sommerferin unbekannter Weise an, stelle mich vor und erzähl im von meiner Schwangerschaft.. oder wart ich bis nach den Sommerferien (Mitte September) und sags ihm halt dann gleich persönlich?? Da mein Mann auf unser Baby aufpasst, werde ich auch gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Ich hab keine Ahnung was ich tun soll.. einerseits möcht ich keinem Fremden am Tel. von meiner Sschwangerschaft erzählen, andererseits komm ich mir auch komisch vor, wenn er es nach den Ferien in meiner 18. Woche erfährt... Könnt ihr mir vielleicht nen Tipp geben?


    Gruss, Becci

  • Fabienne, erstmal herzlichen Glückwunsch!!!
    Wann soll das Baby denn kommen? Junge? Mädel? :D *sorry* - die Neugier, die Neugier...*seufz*


    Also, was ich eigentlich sagen wollte: eine gute Freundin von mir war nach dem Ref bzw einem Jahr Vertretungsunterricht auch bereits schwanger, als sie eine feste Stelle an der GS bekam.


    Ihr Baby ist irgendwann Anfang des Jahres, also Janunar/Februar geboren. Die Stelle hatte sie ab dem im Sommer zuvor beginnenden Schuljahr.
    Sie ist bis Dezember zur Schule gegangen, dann begann der Mutterschutz.


    Der Rektor war sehr nett und freundlich. Sie hat die Zeit bis Dezember oft teamteaching mit dem Rektor (der allerdings naturgemäß oft anderweitig beschäftigt war) gemacht. Es bot sich irgendwie an und so konnten die Kinder ohne einen Lehrerwechsel auskommen.


    Was ist damit sagen will: habe einfach keine Angst vor der Reaktion des Rektors. Warum soll er "blöd" reagieren. Er hat doch als Rektor sicher schon viele schwangere Kolleginnen erlebt, das lässt sich an der GS halt nicht vermeiden :)


    Vielleicht rufst du ihn an und fragst, ob ein persönliches Treffen möglich ist. Ich könnte mir gut vorstellen, dass er auch in den Ferien hin und wieder in der Schule ist. Und dass du dir die Schule außerdem mal ansehen willst, ich denke, das ist verständlich.


    Und im persönlichen Gespräch kannst dann ja deine Schwangerschaft ansprechen (ich denke mal nicht, dass man es "auf den 1. Blick" schon sieht, oder?)


    Ich weiß, es ist sicher ein blödes Gefühl, aber du bist ihm keinerlei Rechenschaft schuldig. Du kommst direkt nach dem Mutterschutz wieder, das ist mehr, als er erwarten kann..


    Dat schaffst du schon


    Berichte mal, wie es weiterging.


    Petra

  • Hallo Petra!


    Danke für deinen Beitrag, ich fühl mich jetzt echt schon ein bissle besser ;)
    Wir wissen noch nicht was es wird und der voraussichtliche Geburtstermin ist der 14.2.2005 (ein Valentinstagbaby :D ).


    Leider erreiche ich meinen Rektor nicht (ich hoffe ich habe auch die richtige Telefonnummer). Ich denke mal, er wird im Urlaub sein.. Schade, ich hätte das jetzt gerne erledigt. Klar weiss ich, dass er eigentlich nicht schlecht darüber denken kann, aber ich fühl micht trotzdem net wohl dabei...


    Hmm, mal sehn..


    Alles Liebe

  • Hallo ihr!


    Ich wollte mal kurz den aktuellen Stand der Dinge berichten *g*: Aaaalso, mein Rektor hats richtig gut aufgenommen, er hat sich gefreut, dass ich gleich wieder arbeiten gehe und er nicht gleich wieder ne neue Lehrerin suchen muss ;) In der 21. Woche (bin jetzt in der 24.) haben wir dem Schulamt eine Bestätigung geschickt - was soll ich sagen: die regen mich echt auf. Die suchen nicht, die lassen das liegen und es werden erst mal die momentan fehlenden Lehrer ersetzt. Klar, ich verstehe das, aber sie könnten doch jetzt schon nach einer Vertretung suchen, dann würden sie im Januar nicht so im Zugzwang stehen. Aber nein: als ich mit dem Amt telefonierte hieß es, ich solle jetzt meine Schwangerschaft genießen und sie mal machen lassen.... Da bin ich ja mal gespannt. Ich hab echt keine Lust, dass meine 1. Klasse, in die ich so viel Mühe gesteckt habe, nach den 14 Wochen total durch den Wind ist und ich wieder von vorne beginnen kann :rolleyes:
    Ansonsten gehts mir gut, die Schule ist toll und meine Kinder sind zuckersüss :)


    Alles Liebe
    Becci mit Lena inside ;)

  • Ich kenne Fälle, in denen für die Zeit des Mutterschutzes keine Vertretung kam und erst dann, wenn Erziehungsurlaub beantragt wurde . Ich reimte es mir so zusammen, dass es zwei untersch. Töpfe sind, denn im Mutterschutz wird dein Geld ja weiter gezahlt, wenn eine Vertretung kommt, kostet die zusätzlich.Hängt vielleicht auch von der Schulsituation ab, ob es aufgefangen werden kann. Vielleicht kann man über die Eltern etwas erreichen, denn das sind ja mehr...
    flip

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