Welchen Steuerfreibetrag muss ich denn bei der Gehaltsberechnung angeben?

  • An alle Einkommenexperten
    ich habe mal ausgehend vo carla-emilias THema ein wenig mit dem Einkommesrechner gespielt
    Leider habe ich immer noch fragen:


    ich habe eine Tochter und bin derzeit noch nicht verheirat - Steuerklasse 1 weil ich mit meinem Freund zusammen lebe!
    Er ist Beamter und bezieht A13 und wir werden im April heiraten


    Welche Steuerklasse hab ich dann -nehmen wir an ich hötte das Glück eine Stelle zu kriegen.
    Und weiter:
    Weiß jemand welchen Steuerfreibetrag ich als Verheiratete angeben muss - bzw den genauen für meine jetzigen Familienstand.
    Da ich nicht davon ausgehen kann, sofort verbeamtet zu werden möchte ich gerne wissen, wie hoch mein Einkommen als angestellter wäre.


    Noch was: Wie teilt sich denn der Ortsund Familienzuschlag in der Ehe aus, wenn beide im ÖD sind!



    Könnt ihr helfen????
    Isa

  • Hallo Isa,
    alles kann ich dir nicht beantworten, aber wenigstens ein kleines bisschen. Wenn du genauso viel arbeitest wie dein künftiger Mann und du eine ähnliche Besoldungsgruppe hast, sprich also euer Verdienst nicht gravierend auseinandergeht, dann habt ihr beide Lohnsteuerklasse 4. Variiert euer Verdiénst sehr, also weil du z.B. mit deutlich weniger als der Hälfte an Stunden einsteigst, hat dein Mann Klasse 3 und du Klasse 5.
    Was du mit dem Freibetrag meinst, weiß ich nicht so ganz genau. Normalerweise passiert der Abzug(Haushaltsfreibetrag, Arbeitsmittelpauschale) automatisch.
    Anders ist es, wenn du ungewöhnliche Ausgaben hast.
    Ich z.B. habe eine Zweitwohnung und fahre einmal in der Woche nach Hause, diese Kosten kann ich mir (ca.250 Euro) direkt beim Finanzamt als Vorabzug auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das kannst du auch machen, wenn du einen ungewöhnlichen weiten Weg zur Arbeit hast. Auch dein Arbeitszimmer kannst du dir zu 50% dessen was es kostet vorab eintragen lassen. Ich bin ganz gut gefahren mich beim Finanzamt selbst über diese Dinge zu erkundigen.
    Gruß
    Laempel

  • Wenn man heiratet bekommen beide Partner Klasse IV. Ist vom Wert her das gleiche wie I. Nur auf Antrag bekommt der eine III und der andere V. Wenn Ihr etwa gleichviel verdient, solltet Ihr das auch nicht ändern.
    Die Steuerklasse hat aber nichts mit Freibeträgen auf der Steuerkarte zu tun. Wenn Du über längere Zeit gleichbleibende Ausgaben hast, die Du in der Steuererklärung als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend machen kannst, kannst Du diese Beträge auch als Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen und der Arbeitgeber zieht dann weniger Lohnsteuer ab. Du bist dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. (Übrigens auch bei der Steuerklassewahl III/V). An der zuzahlenden Einkommensteuer ändert sich dadurch nichts, nur wird Dir halt später weniger erstattet, weil Du vorher weniger gezahlt hast.

  • Hallo,


    vielleicht kann ich etwas weiterhelfen.


    Mit den Steuerklassen wurde ja schon erklärt. Geht also das Gehalt weit auseinander ist III/V üblich, verdient man gleich viel, dann sollte man IV/IV wählen.


    Mit den Zuschlägen ist es auch nicht unbedingt kompliziert.


    Entweder ihr einigt euch, wer den Verheiratetenzuschlag erhält oder ihr teilt ihn 50:50, der Zuschlag für das Kind ist bei dem, dessen Kind es ist.


    Was ihr auch regeln müsst ist die Privatkasse. Ich kann nur schildern, wie es bei uns ist. Ich gehe arbeiten und Männe ist bei mir mitversichert (Hausmann), denn für den Partner werden 70% übernommen, für Kinder 80% der Krankheitskosten.


    Wie das allerdings ist, wenn beide arbeiten als Beamte, keine Ahnung. Auf jeden Fall wäre es ungerecht, wenn sich beide mit 50% versichern müssen.


    Ich habe z.B. noch einen Behindertenfreibetrag, das wird aber automatisch eingetragen.


    Doris

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