Wieviel Netto wenn man verheiratet ist?

  • Huhu,


    im Oktober diesen Jahres heirate ich. Nun interessiert es mich, was ich dann noch Netto so habe. Im Moment bekomme ich Netto 962€ . Ich bin in NRW LA Prim. Voraussichtlich gehe ich dann in Steuerklasse 5 und mein Mann in Steuerklasse 3.


    LG Mel

  • Bekommst du einen (vollen) Verheiratetenzuschlag?

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

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  • Hallo Mel,


    bei Lst. 5 bekommst du nicht wesentlich mehr raus als bei Lst. 1, aber dein Mann wird dann mit Lst. 3 deutlich mehr netto haben als vorher. Da ihr dann steuerlich zusammen veranlagt werdet, habt ihr beide was davon. ;)


    Besonders interessant: Auch wenn ihr erst im Oktober heiratet, könnt ihr diese steuerlichen Vorteile für das gesamte Kalenderjahr geltend machen.


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

    Einmal editiert, zuletzt von volare ()

  • Nicht mehr viel :rolleyes:


    Es ist fraglich, ob ihr die 5-3-er Steuerklassenkombination wählen solltet. Deine Motivation könnte Schaden nehmen, wenn du dann deinen Gehaltszettel anschaust...
    Der Unterschied der Steuerklassen wirkt sich nicht darauf aus, wie viel Steuer ihr letztendlich zu zahlen habt, sondern nur darauf, wie viel "Steuervorauszahlung" ihr bis zum Lohnsteuerjahresausgleich zu leisten habt.
    In der endgültigen Steuerberechnung sind die Steuerklassen nämlich unwichtig - sie haben nur eine Bedeutung für die Vorauszahlung. Im Jahresausgleich wird euer Familieneinkommen zusammengeworfen und daraus der Steuerbetrag errechnet.


    Ihr müsst auch genau nachrechnen, ob sich eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung besser auswirkt. Bei getrennter Veranlagung wirst du wohl den gesamten Steuerbatzen rückerstattet bekommen - dein GG° jedoch höhere Steuern bezahlen, als wenn ihr das Ehegattensplitting in Anspruch nehmt.


    Mit dem Steuerprogramm der Finanzverwaltung
    http://www.elster.de
    könnt ihr das aber selbst leicht nachrechnen.


    Vorteil bei gemeinsamer Veranlagung:
    Meist hast du als Ref höhere Werbungskosten, als das, was sich überhaupt steuerlich auswirken kann. Diese "Negativen Einkünfte" werden bei gemeinsamere Veranlagung beim Einkommen deines GG voll abgezogen....


    Noch ein Punkt:
    Arbeitslosenhilfe/-geld und Mutterschaftsgeld wird auf Basis deines letzen NETTO-Gehaltes berechnet. Da kann es u.U. sogar klüger sein, wenn ihr drei Monate vor dem Termin (falls eine Schwangerschaft ansteht) die Steuerklassen so wählt, dass DU Steuerklasse 3 und dein Mann Steuerklasse 5 nimmt.
    Aber das hängt davon ab, ob du Beamter/Angestellter/ Arbeitslosengeld- und Mutterschaftsgeldberechtigt bist....
    (Wie das jetzt mit Hartz IV läuft, weiß ich nicht, aber wir konnten damals das Geld gut gebrauchen, als unser erstes Kind auf die Welt kam..... :D


    °GG=göttlicher Gatte :O

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Jetzt mal ganz konkret: Wenn du den halben Verheiratetenzuschlag bekommst (wenn also dein Zukünftiger im öff. Dienst ist), hast du etwa 777€ netto. Bekommst du den ganzen Verheiratetenzuschlag, sind es noch 50€ mehr. Ist also in jedem Fall schon ne ganze Ecke weniger :(


    LG
    Britta

  • Hallo Mel!


    Hab letztes Jahr geheiratet und mir auch überlget, welche Steuerklassen wir nehmen sollen. Hab mit einem Bekannten, der auf dem Finanzamt arbeitet geredet, und er hat gesagt, wir sollten beide Lohnsteuerklasse 4 nehmen, das sei sicherer, weil wir so auf jeden Fall nichts nachbezahlen müssen.


    Haben das dann auch so gemacht und bei unserer Steuererklärung richtig viel rausbekommen.


    Liebe Grüße
    snoopy

  • Als Referendar was nachbezahlen?


    Ich hab als Ref auch noch die unversteuerten 15000 DM Einnahmen meiner Frau (Honorartätigkeit) mit durch die Steuer schleppen müssen, und hab trotzdem nix nachgezahlt...


    Wenn du das Ref nicht völlig untypisch angehst, oder dein Mann selbständig ist, würde ich mir darüber keine Sorgen machen.


    Gruß,
    Remus

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    mein Mann und ich haben beide Steuerklasse 4 und der Zuschlag beträgt gut 100 Euro. Ist doch schon was...
    Stuerklasse 5 würde ich auch psychologischen Gründen nie wählen - auch, wenn man dann von der Steuer mehr wieder bekommt. Letztlich ist es eh gehuppt wie gesprungen.


    LG,
    Melosine

    Für mich gibt es wichtigeres im Leben als die Schule.


    (Mark Twain)


    Auf dem Weg zur Weltherrschaft! :teufel:

  • Mein Zukünftiger arbeitet nicht im öffentlichen Dienst. Ich merke schon, dass hier noch Klärungsbedarf besteht. Naja, bald hab ich ja dienstfreie Zeit und dann kann ich mich ja darum kümmern.


    Ich danke euch für eure Antworten!


    LG Mel

  • Hallo!


    Zitat


    Noch ein Punkt:
    Arbeitslosenhilfe/-geld und Mutterschaftsgeld wird auf Basis deines letzen NETTO-Gehaltes berechnet.


    Als Beamtin braucht man gar kein Mutterschaftsgeld zu beantragen, sondern bekommt praktischerweise einfach sein Gehalt weiter bis zum Ende des Mutterschutzes.


    Viele Grüße


    Uta

  • Und zwar genau den NETTO-Betrag, den man vorher hatte.
    ;)
    Und der ist abhängig von der Steuerklasse.....


    Und hier setzt der "Kreative Gestaltungsspielraum" in der Wahl dieser Steuerklasse ein.....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo Mel,


    Deine Steuer und alles kannst Du unter http://www1.spiegel.de/active/…orechner/fcgi/bnrget.fcgi durchrechnen. Mein Mann verdient mehr als ich, deshalb scheint uns die Kombination 3/5 am Besten. Der Haken ist, da wir 2 Wohnungen haben muessen, weiss ich noch nicht, wovon ich leben soll. Die Kombination 4/4 ist gut, solange die beiden Partner ungefaehr gleich verdienen. Wenn nicht, dann kriegst Du (als Referendarin nehme ich an) zwar etwas mehr, dafuer muss Dein Mann (wenn er mehr als Du verdient) erheblich mehr an Steuern bezahlen. Das heisst, ihr habt erstmal zusammen weniger zur Verfuegung.


    Gruesse von Laura

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