Private Krankenversicherung

  • Hallo, da ich jetzt verbeamtet werde, muss ich mich ab 1.8. privat versichern. Welche Versicherung könnt ihr empfehlen? Hab mich im Internet schlau gemacht und Unterlagen von verschiedenen Versicherungen angefordert... Das war ein großer Fehler, denn mehrmals täglich klingeln nun irgendwelche Versicherungsfritzen bei mir! Ich mach schon gar nicht mehr auf, ist total lästig... Also wenn einer von euch einen guten Tipp hat, bin ich sehr dankbar! Noch eine Frage dazu: Momentan bin ich ja gesetzlich versichert, muss ich dort kündigen? Offiziell gibt es doch diesen dreimonatigen Kündigungsschutz, heißt das, dass ich dann die nächsten drei Monate doppelt bezahlen muss, weil ich noch nicht gekündigt habe? Oder gibt es eine Ausnahmeregelung? Gruß Jule

  • Schmeiß mal die Suchfunktion an (z. B. mit den Begriffen "Versicherung" oder "PKV"). Könnte sein, dass wir das Thema schon mal gehabt haben. ;)

  • dann bin ich nicht die einzige die sich dummerweise Vergleiche aus dem Internet geholt hat:-D, das ist in der Tat sehr lästig. Hole dir ja keine Versicherungsvertreter ins Haus, ich habe vor kurzem ein 4stündiges Beratungsgespräch hinter mir. Ich nehme jetzt die debeka, habe zwar keine Erfahrungen mit, aber ich denke einfach, wenn so viele Lehrer da versichert sind, kann sie nicht so schlecht sein...
    Gruß
    dalca

  • Hallo dacla, ja, laut Stiftung Warentest rangiert die Debeka auch auf den vorderen Plätzen. Wie sieht das denn aus, bis zu welchem Jahr muss man der Debeka rückwirkend seine Krankheiten angeben? Gruß Jule

  • Zitat

    laut Stiftung Warentest rangiert die Debeka auch auf den vorderen Plätzen.


    Kannst du mir vielleicht einen Link zu dieser Info verraten?
    Ich denke auch gerade wieder über das Thema private Krankenkasse nach, da ich jetzt eine feste Stelle habe.
    Im Ref war ich bei der Debeka versichert (weil mich wegen meines Asthmas jede andere Krankenkasse sofort abgelehnt hat) und war auch sehr zufrieden. Ich habe mir auch das Recht gesichert, ohne neue Gesundheitsprüfung wieder dort versichert zu sein, überlege aber, ob es vielleicht noch bessere Alternativen gibt, für die ich mich ja besser jetzt als erst in ein paar Jahren entscheiden müsste.....
    Wäre dir also dankbar für den Link
    LG
    RR

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • @ Jule:
    Danke!

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • hallo jule,


    meinereiner tritt auch zum 1.august den dienst als beamtin an und ich habe mich nun auch für die debeka entschieden. ich habe bisher nur gutes darüber gehört und relativ günstig sind sie ja auch noch.
    so weit ich weiß läuft es so, dass deine neue versicherung die alte kündigt. es geht somit auch alles ziemlich schnell und ohne doppelte zahlungen.


    wie sieht übrigens diese gesundheitsprüfung aus?!? darüber wüsste ich ja ganz gern mehr...


    gruß von heike
    aus hamburg.

  • Hallo Heike, was meinst du mit der Gesundheitsprüfung? Meinst du damit die Untersuchung beim Amtsarzt? Die musste ich schon vor 2 Jahren hinter mich bringen, als ich in das Angestelltenverhältnis eingetreten bin. Oder meinst du diesen Fragebogen der Versicherung, den man ausfüllen muss? Gruß Jule

  • heiiike: Bei gesetzlichen Krankenversicherungen kann nur das Mitglied kündigen, nicht irgendein Dritter.


    Jule: Wie warst du denn vorher gesetzlich versichert? Freiwillig oder pflichtversichert?

  • Bei einer gesetzlichen KV kündigt man formlos. Es gibt keine Fristen, wenn man in eine PRivate geht. Also, Ende GKV ist der letzte Tag vor der Verbeamtung. Erster Tag der PKV ist der Tag der Verbeamtung.

  • Zitat

    Bei einer gesetzlichen KV kündigt man formlos. Es gibt keine Fristen, wenn man in eine PRivate geht. Also, Ende GKV ist der letzte Tag vor der Verbeamtung. Erster Tag der PKV ist der Tag der Verbeamtung.


    danke! :)
    dann bin ich ja beruhigt...!


    liebe grüße von heike.


    p.s.: Jule: ich habe schon häufiger was von irgendwelchen gesundheitsprüfungen und amtsarzt und so gehört bzw. gelesen... ich habe keine ahnung, wann das wo und ob in jedem bundesland etc. stattfindet... laß dich dadurch nicht irritieren bitte! :)

  • Markus: ich war vorher gesetzlich versichert, auch im Referendariat. Hab mich aber inzwischen schlau gemacht und erfahren, dass ich keine Untersuchung mehr beim Amtsarzt machen muss, sondern "nur" diesen Fragebogen der privaten Versicherung ausfüllen muss (d.h. bis ins letzte Detail angeben, wann ich bei welchem Arzt war und was diagnostiziert wurde). Find ich nur etwas problematisch, denn ob ich mich noch an alles erinnere, was in den letzten 10 Jahren war.... Gruß Jule

  • Hallo!
    Gibt es als Beamtenanwärter keinerlei Arbeitgeberzuschüsse zu der privaten Krankenkasse? In Krankenhäuser erhalten die AIPler einen Zuschuss - und Krankenhäuser sind i.d.R. auch öffentlicher Dienst.
    Bei manchen Brutto/Netto-REchnern im Internet wird auch bei einer PKV ein Zuschuss des Arbeitgebers von 50% angezeigt.

  • Hi,
    Du bekommst ja stattdessen die 50% Beihilfe. Das ersetzt sozusagen den Arbeitgeberanteil. Die bezahlt im Kostenfall 50% der Kosten. Deshalb mußt Du ja auch nur 50% versichern und nicht 100 wie z.B. jemand, der sich privat versichern kann, da er über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Und es geht dabei übrigens nicht darum, ob man im öffentlichen Dienst ist, sondern, ob man verbeamtet ist.


    Artemis

  • MYlonith:


    das mit der fristlosen Kündigung stimmt so für freiwillig Versicherte nicht. Schau mal in § 191 SGB V.


    Bei Pflichtversicherten ist es korrekt.

  • Zitat

    Schau mal in § 191 SGB V.


    kuckuck zusammen,


    ich bin zwar nicht mal MYlonith, aber ich antworte mal trotzdem mit dem unmißverständlichen HÄ? (= hessisches fragewort mit zwei buchstaben...) - mir sagt das nix, ich muß gestehen, schäm, schäm, dass ich nicht mal weiß, was das SGB V ist. und war ich nun freiwillig oder pflichtversichert? ehrlich gesagt empfand ich es immer als pflicht, aber das ist nicht gemeint, oder? ;)


    mit der bitte um aufklärung
    und vielen grüßen


    heike.

  • Hallo Heike,
    bist Du ausgewandert, oder kannst Du Fremdsprachen?
    Pflichtversichert bist Du, wenn Du in einem Angestelltenverhältnis bist und unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, ab der Du Dich auch privat versichern dürftest. als was man zählt, wenn man studentisch versichert bist, weiß ich jetzt aber auch nicht... Auch pflichtversichert - oder?


    Artemis

  • artemis, oller schlauschiß!


    das ist ja eben die frage, ob ich bis jetzt bei der TK pflicht- oder freiwillig versichert war (ich würde mich ja wie gesagt spontan für die pflicht entscheiden... ;)). wenn es die pflichtversicherung wäre, dann muß ich mir ja nicht weiter den kopf darüber zerbrechen... aber vielleicht mag ja der markus noch was dazu sagen, ich glaub, der kennt sich damit aus?!?


    und was das auswandern und die fremdsprachen betrifft: beides! :D


    und: ich assimiliere so schnell! ;)
    upsi, jetzt sind wir ja fast wieder beim thema sf-fernsehserien angelangt... :D


    möge die macht mit euch sein!


    heike.

  • Hallo,
    Pflicht ist, wenn Du z.B. Studentin bist.
    Freiwillig Gesetzlich bist Du z.B. as Referendar oder eben PKV.


    Die PKVs sind ja recht günstig. Die AXA möchte 50Euro haben monatlich als Beamtenanwärter!

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