Allg. Frage zu Beamten vs. Angestelltenlaufbahn

  • Hallo!


    Ich habe eine grundsätzliche Frage zu dem Thema Angestellter oder Beamter.


    Nach der Lektüre vieler Posts hier geh ich davon aus, daß man sich das als Berufsanfänger mit 2. Stex nicht wirklich aussuchen kann, sondern daß eben eine Stelle als Angestellter oder zur Verbeamtung ausgeschrieben ist und wenn man Glück hat, die eine oder die andere bekommt.
    (Bitte gleich verbessern, falls das nicht stimmt


    Wenn man jetzt z.b. erstmal einen Angestelltenvertrag hat, unbefristet, wie kann man dann in die Beamtenlaufbahn wechseln ? Wer entscheidet das, nach welchem Prozedere und nach wieviel Jahren? Oder kann man sich nur einmal am Anfang entscheiden und ist dann für immer daran gebunden?


    Kann dieser Wechsel zum Beamtenstatus von der Landesregierung oder sonstwem verhindert werden?


    Oder ist es z.b. so, daß man zunächst mal einen auf 3 Jahre befristeten Angestelltenvertrag bekommt mit anschließender MÖGLICHKEIT der Verbeamtung?
    Wer entscheidet denn, was möglich ist und was nicht?


    Hat man da irgendwelche Rechte / Gesetze, auf die man sich berufen kann?


    Also mir ist da noch vieles Schleierhaft und hoffe auf Aufklärung


    Danke!
    Marius

    • Offizieller Beitrag

    Hi Marius,


    Berlin stellt zur Zeit nur im Angestelltenverhältnis ein, da kannst du dir nichts aussuchen und froh sein, wenn du eine volle Stelle bekommst. Die Zusage einer Verbeamtung nach x Jahren gibt es in Berlin auch nicht mehr. In den letzten Jahren ist es aber noch vorgekommen, dass Lehrer/innen erst angestellt und nach ein paar Monaten oder Jahren plötzlich verbeamtet wurden. Mein Personalsachbearbeiter schloss das auch für diejenigen, die jetzt eine Stelle bekommen haben nicht aus.


    Grüße,
    Conni

  • Solange der "gute" Böger Schulsenator glaube ich nicht an Verbeamtungen in Berlin, da er die Meinung vertritt, Lehrer zu verbeamten sei total überflüssig, wir sollten lieber Angestellte sein. *schulterzuck*


    Im übrigen kann man bisher in Berlin (im Gegensatz zu) Brandenburg nur mit voller Stelle verbeamtet werden. Die jetzigen Einstellungen sind doch aber alle nur 19-Stunden, also 2/3-Stellen gewesen. Die Möglichkeit der Teilzeit-Verbeamtung gibt es momentan nur in Brandenburg, irgendein oberer Gerichtshoft prüft momentan wohl, ob das überhaupt rechtens ist. Wenn ja, dann könnte das irgendwann vielleicht auch in Berlin gemacht werden.


    Aber wenn man in Berlin überhaupt eine Stelle bekommen hat, dann kann man eh nur Luftsprünge machen. ... Obwohl ... mit der mangels Geld nur stümperhaft durchgeführten Schulreform dieses Jahr (zumindest in den Grundschulen) sollte man sich das nochmal überlegen, ob es wirklich eine Freude ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hi Nell,


    die schulscharf ausgeschriebenen Stellen waren volle Stellen.
    Und die Einstellungen waren fächer- und geduldsabhängig: Im Grundschulbereich konnten am Ende sogar bei bestimmten Schwerpunktfächern (Mathe, Englisch, Musik) die Stellen nicht mehr abgedeckt werden, das lag aber v.a. an stümperhaft durchgeführten Prognosen und Einstellungsverfahren. (Quelle: http://www.gew-berlin.de/5123.htm )


    Die Bekannte von mir wurde sogar unter Böger verbeamtet. Es ist ganz einfach kurzfristig billiger für das Land.


    Und Schulreform hin oder her: Klar sind die Zustände schlimm, aber ich habe in nur 2 Schulwochen schon einmal jemanden vom schulpsychologischen Dienst und zwei Sonderpädagoginnen gesehen, eine davon sogar einmal eine ganze Unterrichtsstunde in meiner Klasse, so finde ich, dass sich Berlin und Brandenburg von meinem bisherigen Eindruck nicht unterscheiden.


    Grüße,
    Conni

  • Ok, die ausgeschriebenen Stellen vergaß ich, weil es für mich keine gab. :(


    Was nun aber Deine Beobachtungen angeht: Die Schulspychologen und Sonderpädagogen wiegen aber wohl kaum die Fehler auf, die im Zuge der Reform an den Schulen gemacht werden (müssen), weil es von oben so vorgeschrieben ist, bzw. kein Geld da ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hi Nell,


    ja diese ausgeschriebenen Stellen waren ja extrem fachabhängig. Was mir total unverständlich ist: Meine Stelle wurde für Musik ausgeschrieben und ich habe nur 2 Stunden Musik momentan. Vermutlich soll ich später mal mehr Stunden machen, keine Ahnung.
    Kannst du mir mal genauer erklären, was du für Fehler meinst? Ich bin nicht so 100%ig informiert, wie es vorher in Berlin war und was der Unterschied zu Brandenburg ist.


    Grüße,
    Conni

  • Zum Beispiel meine ich:
    - Abschaffung der Vorschule (viel Kinder können in Klasse 1 weder Schere noch Stift halten)
    - die extrem großen Flexklassen (z.B. Petersen-Schule mit 30 Schülern) ohne entsprechendes Lehrerpersonal (fehlende Ausbildung und zu wenig Lehrer in einer Klasse).
    - die Weigerung, 5 1/2-jährige Schüler ein Jahr zurückzustellen, selbst obwohl Gutachten vorliegen, daß das Kind nicht schulreif ist.
    - die scheinbare Aufhebung der Integrationsregel 18+4 (es gibt z.B. Klassen mit 28 Kindern davon 6 lernbehinderte Kinder).


    Das sind alles Dinge (außer der Vorschul-Abschaffung), die mir in Brandenburg nicht begegnet sind.


    Nicht falsch verstehen: Grundsätzlich ist das Reformkonzept nicht schlecht, aber wenn man so etwas durchführen will, darf es eben nicht halbherzig gemacht werden und sich denken, daß das schon irgendwie laufen wird.


    Aber das geht jetzt doch etwas sehr weit am eigentlichen Thema vorbei.

  • Also ich hab das immer noch nicht ganz genau verstanden.
    Ich wollte mich gar nicht so sehr auf Berlin beziehen, obwohl die Infos dazu auch interessant sind, aber mir gings mehr ums Allgemeine...


    Bis jetzt lese ich heraus
    Jeder, der ne volle Planstelle als Angestellter hat kann theoretisch verbeamtet werden. Ob und wann hängt vom Ministerium ab und von der individuellen Probezeit etc?


    Es sei denn man bekommt schon mit der Einstellung eine Stelle zur Verbeamtung....


    Stimmt das so in etwa?


    Hm, aber wo ist denn da jetzt der Unterschied.


    Also ich bin ja noch Student, bis ich soweit bin, ändert sich das eh alles noch tausend mal.
    Aber besser man fängt irgendwann mal an mit dem Fragen :)


    Mfg
    Marius

  • Also eigentlich kommt es auf deine Note an. Jedes Jahr werden soundsoviele Stellen vergeben, bei denen man sofort verbeamtet wird (bis zu diesem und jenem Notendurchschnitt). Dann gibt es Stellen, bei denen man sicher zum Januar verbeamtet wird, dann zum nächsten Schuljahr; dann schließlich die reinen Angestelltenverträge "ohne Zusage auf Verbeamtung" - hier kann es natürlich auch sein, dass man verbeamtet wird, ist aber nicht zugesichert.
    Wie gesagt, es hängt alles von der Abschlussnote ab (hier bei uns in Bayern - Grundschule z.B. wird sie zu gleichen Teilen aus dem Durchschnitt des 1. und 2. Staatsexamens gebildet).


    Ich hoffe, dir damit weitergeholfen zu haben... :)


    Liebe Grüße,
    biene maja

  • Hallo Biene Maja
    ja danke für deinen Post, jetzt ist mir die Sache schon etwas klarer


    kannst du oder die anderen mir aus eigenen Erfahrung, von Freunden oder aus dem Forum hier sagen, in welchem Bereich sich die Abschlussnote in etwa bewegen sollte, damit man eine Chance auf Verbeamtung hat...


    Daß es Ausnahmen gibt, ist klar...
    Und daß es sich von Jahr zu Jahr ändert auch...
    ich meine, nur so als grobe Orientierung.


    Danke
    Marius

  • Für Bayern als Beispiel findest du es auf dieser Seite:


    www.km.bayern.de/km/stellen/aktuell/thema/03017/index.shtml


    Allerdings liegt der Schnitt dieses Jahr anscheinend ziemlich niedrig. Wahrscheinlich wegen KuMi-Wechsel.


    Zum Vergleich: Letztes Jahr war die Staatsnote für Grundschule (also die Note, bis zu der man direkt verbeamtet wird) bei 1,irgendwas. Ich glaube, nur bis zu 2,2 oder 2,3 hat man überhaupt eine Stelle bekommen, und das war nur Teilzeit, angestellt ohne Zusage auf Verbeamtung. Dieses Jahr eben bis 2,39 direkt verbeamtet (aber drunter gar nichts mehr)


    Wie du selber schon sagst, es ändert sich wirklich von Jahr zu Jahr (ich hoffe, nächstes Jahr ist es nicht wieder bei 1,... 8o !!)


    Liebe Grüße,
    biene maja

    • Offizieller Beitrag

    Hi Nell,


    du hast natürlich Recht, die Arbeitsbedingungen und die Lernbedingungen sind mies. Eine Kollegin hat ein Kind an der Grenze zur GB in der Klasse, das eigentlich eine Einzelbetreuung braucht und mit dem kaum Unterricht möglich ist. Da aber die LB abgeschafft ist, kommt es nicht auf die LB-Schule.
    Allerdings habe ich in Brandenburg eine Klasse mit 1 offiziell lernbehinderten, 3 noch nicht als lernbehindert begutachteten und mehreren noch nicht als verhaltensauffällig begutachteten Kindern gesehen. Zusätzlich ADHS etc. Das waren insgesamt 12 von 20 Kindern, ohne Hilfe, ohne jegliche Ausbildung. Wirklicher Unterricht war da auch nicht möglich. (Es haben sich immer wieder Kinder angefangen zu schlagen im Unterricht, mal abgesehen von dem ständigen Dazwischenreden mehrerer Kinder.)



    Ich will auch nicht unken, aber Brandenburg macht Berlin viel nach.
    Die letzte Info meiner früheren Schulleiterin lautete: Verhaltensauffälligkeit und Lernbehinderung in Klasse 1/2 werden in den kommenden Jahren auch in Brandenburg abgeschafft. Und in der bundesweiten Umstrukturierung wird wohl auch die Flex in Brandenburg flächendeckend kommen. Ob dann noch genug Lehrerstunden dafür da sind, bezweifel ich.
    Da hab ich mir gesagt, lieber unter sehr schlechten Bedingungen in Berlin arbeiten, als noch 3 Jahre unter etwas besseren in Brandenburg und dann unter den gleichen schlechten Bedingungen dort.



    Zitat

    Nicht falsch verstehen: Grundsätzlich ist das Reformkonzept nicht schlecht, aber wenn man so etwas durchführen will, darf es eben nicht halbherzig gemacht werden und sich denken, daß das schon irgendwie laufen wird.


    Oh, ich denke nicht, dass es halbherzig ist. Nur ist das ganze Herz eben aufs Geldeinsparen gerichtet...


    Zitat

    Aber das geht jetzt doch etwas sehr weit am eigentlichen Thema vorbei.


    Stimmt.... :O


    Conni

  • In NRW sind Angestellten-Verträge meist befristete Verträge, also Vertretungsstellen o.ä.-
    Feste, unbefristete Stellen werden ("wenn man die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen mitbringt") meist als Beamtenstellen ausgeschrieben, ich weiß aber nicht wie lange noch, als ich vor zwei Jahren anfing, hatte ich eigentlich schon nicht mehr damit gerechnet.
    Von einer Vertretungsstelle in eine feste Beamtete zu wechseln, also in einer höherwertige ist dann aber jederzeit möglich.
    Hilft dir das weiter?
    Aber mach dir nicht allzuviele Gedanken, da ändert sich bestimmt ncoh einiges, bis du fertig wirst.
    Viel Glück.
    Smali :)

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