Nachteilsausgleich

  • Hallo allerseits,
    wenn ein Schüler eine attestierte Behinderung nachweist, welche Nachteilsausgleiche erhält er dafür?


    Konkret: Ein Schüler, der aufgrund einer dauerhaften Behinderung langsamer schreibt, wie viel länger darf/muss ich ihn einen 2-stündigen Aufsatz schreiben lassen. Ab welchem Behinderungsgrad. Gibt es da eine bundesweite Regelung für Menschen mit Handicap oder eine landesweite, da eben Schüler betroffen sind. Bei mir beträfe der Fall Baden-Württemberg.


    Danke für mögliche Antworten.

  • Hallo German,


    bei uns werden Schreibtests gemacht. Mit Hilfe dieser wird dann die Schreibgeschwindigkeit festgestellt und eine entsprechende Zeitverlängerung ausgerechnet. Der Nachteilsausgleich ist bestimmt auch in BAWÜ in einem Erlass geregelt. Falls ihr nur wenige Schüler habt, muss die Entscheidung über die Verlängerung in einer Klassenkonferenz getroffen werden. Vielleicht solltest du die Frage auch in der Rubrik Sonderschule stellen.
    Gruß, Sirka

  • für niedersachsen solltest du hier die entsprechenden informationen beziehen können (es gibt ein entsprechendes merkblatt, dass du sicher per fax bekomme kannst):


    www.mobile-dienste-lueneburg.de


    im merkbaltt werden folgende erlasse kurz dargestellt (aus dem Schulverwaltungsblatt nds):


    11/97, S.383 (schriftliche arbeiten)
    03/97, S.66 (hausaufgaben)
    06/98, S.157f (schulsport)
    04/99, S.73 (schulsport)
    06/97, S.199f (abschlüsse gym.)
    06/97, S.208f (abschlüsse gym.)

  • Das ist auch glaube ich für die Bundesländer unterschiedlich- ich hatte dazu auch was in meiner Prüfung, das finde ich aber gerade nicht. Informationen gibts jedenfalls z.B. hier:
    http://www.integrationskinder.…le/nachteilsausgleich.htm
    oder auch hier:
    http://www.couchtv.de/isar/themen/recht/nachteil_index.htm


    Demnach scheints für Baden-Württemberg gar keine spezielle Regelung zu geben?


    Liebe Grüße
    Chiaro

    "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht."
    (afrikanisch)

  • Vielen Dank für die bisherigen Antworten, vielleicht meldet sich noch jemand, der Informationen über Baden-Württemberg hat.


    Ich schreibe bewusst nicht in der Rubrik Sonderschule, es geht mir um Schüler, die an Gymnasium oder Realschule sind, weil ihre Leistungen dies zulassen, eben mit dem Problem der Geschwindigkeit.
    An einer Sonderschule wären diese Schüler fehl am Platz.
    Außerdem bin ich eher ein Verfechter der Integration.

  • Das ist ja auch in Ordnung - aber viele Schüler, die im Gemeinsamen Unterricht sind, werden ja von Sonderschullehrern betreut, die ein paar Stunden in der Woche an die "Integrationsschule" kommen und für spezielle Dinge zuständig sind (z.B. Blindenschrift, Medien- und Materialienbeschaffung und -handhabung, .......) sowie als kompetente Ansprechpartner für ebensolche Dinge wie Nachteilsausgleich fungieren. Daher ist so eine Frage in der Rubrik Sonderschule grundsätzlich nicht falsch aufgehoben. Aber die meisten werden`s auch hier finden.

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  • P.S. Auch an Sonderschulen werden z.T. hohe Leistungen erbracht!!! Das musste ich nur mal eben noch loswerden.....

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  • Oh, ich wollte niemandem zu nahe treten.
    Die bewusste Abgrenzung nehme ich deshalb vor, weil viele Lehrer Behinderung sofort mit Sonderschule verbinden und ich eben die Meinung vertrete, dass kein zwangsläufiger Zusammenhang besteht.
    Viele Lehrer sind aber bei Behinderungen in "Nicht-Sonderschulen" überfragt, daher meine Frage nach dem Nachteilsausgleich.

  • Hm, ich hab grad den Eindruck, du schließt von dir auf andere. Du wirst es nicht glauben, aber mit Sonderschule muss man noch nicht mal zwangsläufig "Behinderung" verbinden. ;)


    Da hast du im Nebensatz aber ganz schön heftige Aussagen in den Raum geschmissen, finde ich. :D


    Zum eigentlichen Thema kann ich dir aber leider nicht weiterhelfen.


    Mia
    (die übrigens ebenfalls in der Integration gearbeitet hat - bevor hier sonst irgendwelche Schubladen aufgemacht werden ;) )

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Nein, nein, du bist da keinem zu nahe getreten - ich wollte das einfach nur ergänzen, da Integration eben auch z.T. Aufgabenbereich von Sonderschullehrern ist. ich geb dir vollkommen recht: mancher Schüler braucht den "Schonraum" Sonderschule, für einen anderen ist das dagegen nicht der richtige Weg - völlig unabhängig von der Behinderung an sich.


    Aber zurück zum Thema: ich hab noch was zu Baden-Württemberg gefunden, das aber nicht sehr konkret ist:
    http://www.km-bw.de/servlet/PB…j/menu/1076542/index.html (Infodienst Schulleitung 2/1999, S. 5)


    http://members.aol.com/bzentrum/integrat.htm


    Eine verbindliche Zeitangabe o.ä. scheint es da nicht zu geben. Ich denke, das hängt auch von der "Behinderungsart" ab, da sich ja auch unterschiedliche Konsequenzen ergeben und sich daher die Hörgeschädigtenpädagogen, Körperbehindertenpädagogen etc. dann intern nochmal zusammensetzen u. entsprechende Empfehlungen herausgeben. Wenn es da in deiner Nähe ein entsprechendes Förderzentrum gibt, wissen die sicherlich näheres und haben vielleicht etwas formuliert. Ich kenne z.B. eine Empfehlung von 30% Zeitzugabe für blinde Schüler.


    Ich hoffe, das war nicht zu wirr und hilft weiter! :)

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  • Hallo Mia, das sehe ich genauso, ich habe oft den Eindruck, dass sich da der Sprachstil und auch die grundsätzliche Perspektive von Sonderpädagogen und Nicht-Sonderpädagogen deutlich unterscheiden... Nun ja. Da ist "Kommunikation" wohl das Schlüsselwort...

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