Gründe für Beurlaubung?

  • Hallo zusammen....


    Ich habe zwar schon im LBG rumgelesen, werde da aber irgendwie auch nicht schlauer durch.
    Konkret würde ich gerne wissen, ob es wohl möglich ist, für ein Jahr unbezahlt beurlaubt zu werden (und das ohne Kinder oder pflegebedürftige Personen). Ich habe da im LBG auch was über arbeitsmarkpolitische Gründe gelesen, kann das aber irgenwie für mich nicht mit Inhalt füllen.
    Ich weiß, ich könnte auch bei der GEW anrufen, aber ich dachte, ich versuche es erstmal hier.
    Also: kann man als verbeamtete Lehrerin - mal abgesehen vom Sabbatjahr - mal eben so ein Jahr "aussteigen", wenn man auf sein GEhalt verzichtet. Und hat man eine Chance oder sogar das Recht, dann wieder an der gleichen Schule anfangen zu dürfen?
    Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte...
    LG
    Ronja

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Hallo Ronja,


    vor ca. zehn Jahren machte eine Kollegin an unserer Schule genau dies, sie nahm nämlich ohne triftige Gründe ein "Urlaubsjahr" . Ich weiß leider nicht, ob das immer noch geht. (In Hessen)


    Gruß venti :)

  • Letztes Jahr hat eine Kollegin von mir solch ein Urlaubsjahr genommen, wobei es nicht einfach war, weil man die Zustimmung von Schulleiter und Schulamt braucht. Wenn die einen nicht gehen lassen möchten (aufgrund von Lehrermangel beispielsweise), dann kriegt man keine Beurlaubung.


    Hier in Hessen hat man nie das Recht wieder an der gleichen Schule anzufangen, wenn man aus welchen Gründen auch immer für einen bestimmten Zeitraum ausgestiegen ist, selbst nach dem Mutterschutz nicht.
    Wie wahrscheinlich es ist, dass es trotzdem klappt, hängt immer von der Personalsituation der jeweiligen Schule ab. In der Regel wird natürlich versucht, den Wunsch des Lehrers zu berücksichtigen.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    Einmal editiert, zuletzt von Mia ()

  • Danke schon mal für die bisherigen Antworten....
    Ich denke, wenn es dann doch konkret werden würde, muss ich mich halt sowieso bei der GEW und schließlich beim Schulamt etc. erkundigen.
    Fall jemand (Für NRW) noch mehr weiß, ist er natürlich weiterhin eingeladen, das hier zu posten.
    LG
    Ronja

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