Bin ich beihilfeberechtigt?

  • Hallo zusammen,
    ich beende am 31.1. mein Referendariat. Ich bin in der glücklichen Lage ab dem 1.2. eine Stelle zu haben. Und da geht das Problem los. Sämtliche Krankenkassen scheinen dies gewittert zu haben und bombardieren mich mit Anrufen. Sie sind sich aber nicht einig, ob ich noch Anspruch auf Beihilfe habe oder nicht. Die machen mich völlig konfus. Aber ich dachte mir, ihr seid kompetenter als die KK-Typen :D... Wer kann mir weiterhelfen.
    Gruß Gaia
    Übrigens werde ich als Studienrätin z.A. eingestellt.

  • Hallo!


    Ist deine Stelle ne Angestellten- oder ne Beamtenstelle?? wenn ich nicht völlig falsch liege bist du als Angestellte nicht beihilfeberechtigt, als Beamtin bist du es definitiv!


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Hallo Gaia!


    Also wenn du nach der A Besoldungstabelle bezahlt wirst müsstest du Beamtin sein, da das die Beamtenbesoldung ist! Als Angestellte wäre es ne Bezahlung nach BAT!


    Für mich ergibt sich daraus, dass du beihilfeberechtigt bist!


    LG Sunny!


    P.S.: Wenn ich mich irre klärt mich auf!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Bei mir heißt das auch "Lehrerin zur Anstellung (Besoldungsgruppe A13)" , auch wenn es eine Stelle als Beamtin zur Probe und dementsprechend mit Beihilfeberechtigung ist.
    Dürfte demnach bei dir auch der fall sein.


    carla

    Nehmen Sie die Menschen so wie sie sind.
    Es gibt keine anderen

  • Gut, vielen Dank für eure Antworten. Das war auch meine ursprüngliche Annahme. Aber die Leute von der KK haben mich vällig wirr gemacht. Tja, man sollte sich nicht so verunsichern lasse.
    Nochmal Danke

  • Zitat

    Gaia schrieb am 13.01.2006 11:21:
    Gut, vielen Dank für eure Antworten. Das war auch meine ursprüngliche Annahme. Aber die Leute von der KK haben mich vällig wirr gemacht. Tja, man sollte sich nicht so verunsichern lasse.


    Handelt es sich um Krankenkassen oder um Krankenversicherungen, die da bei dir anrufen? Eine Krankenversicherung brauchst du auf jeden Fall - beihilfeberechtigt oder nicht.


    Nele

  • Da fällt mir auch gleich noch eine Frage zu ein: Muss ich meiner PKV eigentlich mitteilen, dass ich weiterhin beihilfeberechtigt? Oder melden die sich?


    carla

    Nehmen Sie die Menschen so wie sie sind.
    Es gibt keine anderen

  • Zitat

    carla schrieb am 13.01.2006 11:26:
    Da fällt mir auch gleich noch eine Frage zu ein: Muss ich meiner PKV eigentlich mitteilen, dass ich weiterhin beihilfeberechtigt? Oder melden die sich?


    carla


    Hallo carla,


    die werden dich anschreiben bzw. anrufen, weil sie ja auch wissen, dass dein Ref-Vertrag endet. Dann werden sie dir einen neuen Vertrag anbieten, wenn du ihnen sagst, dass du StR z.A., also beihilfeberechtigt bist. Wenn du deine Verbeamtungsurkunde hast, musst du eine Kopie davon der PKV schicken. Von der PKV wiederum bekommst du einen Schrieb, den du der Beihilfestelle einreichen musst, damit die wissen, wer die restlichen 50% (o.ä.) abdeckt.


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

  • Da war ziemlich viel Durcheinander.


    1. Als Studienrätin z.A. kannst du nur Beamtin sein und damit beihilfeberechtigt.


    2. Dein Beihilfeprozentsatz richtet sich nach deinen familiären Verhältnissen und ist mindestens 50%.


    3. Du suchst dir eine PKV - oder lässt dich finden - und versicherst privat den Rest.


    4. Nach meinem Wissensstand darf nicht die eine Seite von der anderen ein Bescheinigung verlangen.
    Die Beihilfe zahlt ihren Satz - auch wenn du dich gar nicht weiter versicherst, was dir freisteht.
    Die "Private" ist deine Privatsache wie der Name sagt.


    Gruß, VdW.

  • Zitat

    VanderWolke schrieb am 14.01.2006 00:10:
    4. Nach meinem Wissensstand darf nicht die eine Seite von der anderen ein Bescheinigung verlangen.
    Die Beihilfe zahlt ihren Satz - auch wenn du dich gar nicht weiter versicherst, was dir freisteht.
    Die "Private" ist deine Privatsache wie der Name sagt.


    Mag sein, dass sie es vielleicht nicht dürfen, bei mir haben sie es jedoch verlangt.


    Gruß
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

Werbung