Originaltexte in der Rechtschreibung anpassen?

  • Hallo!


    Ich wollte einfach mal wissen, wie das rein rechtlich ist:


    darf man ein Gedicht einfach so in der Rechtschreibung ändern?
    Dass man es als Lehrerin normalerweise halt einfach macht, ist mir schon klar, aber DARF man das?


    Meine Seminarleiterin hat mir als Fehler angekreidet, dass ich "daß" gelassen habe in einem Gedicht - mir ist es schlichtweg nicht aufgefallen und in meiner "Not" ( :D ) habe ich halt mit dem Urheberrecht argumentiert, was sie aber nicht so sieht - daher jetzt mein Interesse.


    Lieben Gruß,
    gudsek

    Alles wird gut!

    Einmal editiert, zuletzt von gudsek ()

  • Hallo gudsek,
    es ist eine schwierige Frage. Wenn es um ältere Schüler geht, würde ich die alte Schreibweise lassen. Bei Grundschulkindern, die ja die Rechtschreibung noch üben müssen, tendiere ich zum Ändern. Was mache ich aber, wenn ich sicher weiß, dass der Autor die neue RS nicht will???
    Dann würde ich wohl ein anderes Gedicht nehmen ...
    Gruß venti :)

  • Zitat

    gudsek schrieb am 22.01.2006 13:06:
    Hallo!


    Ich wollte einfach mal wissen, wie das rein rechtlich ist:


    darf man ein Gedicht einfach so in der Rechtschreibung ändern?
    Dass man es als Lehrerin normalerweise halt einfach macht, ist mir schon klar, aber DARF man das?


    Nein, natürlich darf man keine literarischen Texte verfälschen, damit sie "richtiger" werden. Das ist aber keine rechtliche sondern eine prinzipielle Frage. Niemand wird dich wegen Textverfälschung belangen - tun solltest du es aber trotzdem nicht.


    Zitat

    Meine Seminarleiterin hat mir als Fehler angekreidet, dass ich "daß" gelassen habe in einem Gedicht - mir ist es schlichtweg nicht aufgefallen und in meiner "Not" ( :D ) habe ich halt mit dem Urheberrecht argumentiert, was sie aber nicht so sieht - daher jetzt mein Interesse.


    Tja, was tun? Wenn ein Lernziel die Aneignung der neuen Rechtschreibung ist oder - was der Fall zu sein scheint - deine Fachleiterin prinzipiell Schwierigkeiten mit Texten der alten Rechtschreibung hat, ann musst du eben geeignete Lernmaterialien nehmen, d.h. Texte, die der neuen Rechtsschreibung entsprechen.


    Bei Schreibanfängern ist das durchaus vernünftig - aber ältere Schüler können und sollten der Zumutung ausgesetzt werden, dass die richtige Welt nicht so schreibt, wie die Schule das gerne hätte :)


    Nele

  • Rechtlich darf man damit für den Unterricht so ziemlich machen, was man will, denke ich. Urheberrecht ist da kein Problem.


    Bei Goethe und so weiter, bis weit nach 1900, hätte ich keinerlei Bedenken bei der Anpassung, da wir ohnehin nicht nach der Originalschreibweise (was immer das jeweils auch heißen soll) schreiben. All diese Autoren sind in den Schulbüchern und gängigen Ausgaben der modernen Schreibweise angepasst. Genauso könnte man verlangen, dass wir noch in Fraktur schreiben, wo es zwei verschiedene Zeichen für den Buchstaben "s" gibt - dürfen wir dafür einfach ein gemeinsames Zeichen "s" verwenden?


    Zitat

    Nein, natürlich darf man keine literarischen Texte verfälschen, damit sie "richtiger" werden. Das ist aber keine rechtliche sondern eine prinzipielle Frage.


    Hm. Robert Gernhardt hat in dem Band "Gedanken zum Gedicht" einen Aufsatz geschrieben: "Darf man Dichter verbessern?" Der ganze Band ist sehr vergnüglich zu lesen. Er kommt zum Schluss: Man darf.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

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