Lohnsteuerausgleich, was absetzen?

  • Hallo an alle "schon" Lehrer (*neid*


    ich habe eine frage bezüglich des LOhnsteuerausgleichs. Was kann ich denn alles absetzen außer Bücher, Drucker, PC.


    Ich sammel z.B. meinen ganzen Postquittungen, bin mir abe rnicht sicher, ob es einen Pauschbetrag gibt oder nicht.


    Kan ich Telefon absetzen oder einen Bruchteil meine flatrate?


    Tipps?!


    DANKE

  • Hi,
    das freut mich... aber hat mich nicht motiviert, die mir seit einem halben Jahr bekannten Tipps und Tricks nun endlich mal umzusetzen...
    Gruß,
    JJ

  • Was wenige beachten, aber hübsche Absetzbeträge bringt:


    Zum Kauf eines Fachbuches gehören auch die Kosten, die dieser Kauf verursacht. Also nicht nur der Kaufpreis, sondern auch:
    Parkhausgebühren, Fahrtkosten (40ct pro gefahrener Kilometer).


    Fahrten von der Dienststellke zur Kreisbildstelle sind Dienstreisen, ebenfalls 40 ct pro Fahrkilometer absetzbar.


    Als Lehrer gehört man zu den wenigen Privilegierten, die noch Kosten für's Arbeitszimmer absetzen können, allerdings max. 1200 € pro Jahr. Arbeistzimmerkosten sind:
    Möbel, Teppich usw. aber auch (prozentual zur Wohnfläche umgelegt):
    - Heizkosten
    - Reinigungskosten
    - Müllgebühren
    - Miete
    - Kreditzinsen (falls es eine Eigentumswohnung/Haus) ist
    ......
    Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Ich mache hier keine Steuerberatung. Ich erzähle nur, was ich so absetze. :-9
    ......... diese Bemerkung ist notwendig, damit weder ich noch der Forenbetreiber der nicht zulässigen Steuerberatung bezichtigt werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo
    Wo setze ich denn die Fahrten zur Kreisdienststelle an, brauche ich dafür nicht einen Nachweis ähnlich wie bei Fortbildungen (keine Kostenerstattung gewährt worden) oder so?
    Für Infos echt dankbar.
    GSlehrerin3

  • Du bist als kleiner Lohnsteuerzahler NICHT BELEGPFLICHTIG.


    Das bedeutet: Du musst deine Ausgaben glaubhaft machen.
    Dies geschieht durch eine Auflistung der Kosten und der Tage, an denen du zur Kreisbildstelle gefahren bist.


    Auch beim Kauf von Fachzeitschriften oder Büchern vergisst oder verliert man gerne mal einen Beleg.
    Unter meiner Aufstellung steht dann folgender Satz:
    "Ich versichere, dass die oben aufgeführten Ausgaben angefallen sind. Leider habe ich im Trubel an der Kasse nicht jedesmal an die Ausstellung eines Beleges gedacht. Die Bücher und Zeitschriften befinden sich jedoch in meinem Besitz und können bei Bedarf besichtigt werden."


    Dass in der Aufstellung deiner Fahrten keine Samstage oder Sonntage vorkommen oder dass du nicht zur selben Zeit eine Fortbildung in Köln absetzen willst, fällt unter "glaubhaft". Falls sich dein Finanzbeamter querstellt und diese Kosten streichen will - leg Widerspruch ein.
    Widerspruchsverfahren bei Finanzbehörden sind kostenfrei.


    Ich hab bisher zwei Mal Widerspruch eingelegt. Jedesmal kam ca. 2 Monate später die Nachzahlung

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    Heinrich Böll

  • Ach so: Alle Kosten, die du im Zusammenhang mit der Ausübung deiner Beschäftigung hast, sind Werbungskosten.


    Die drei Zeilen, die es dafür in der Steuererklärung gibt, reichen natürlich nie aus.
    Bei mir steht dort immer:
    "siehe gesonderte Aufstellung" und die Summe.

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    Heinrich Böll

  • Hallo ihr lieben,


    seit gestern vertreibe ich mir meine schöne ferienzeit mit dem auflisten meiner kosten, fahrten etc.


    ich war 2003 3 tage in ravensburg im landheim und jemand sagte mal, dass man fürs landheim unheimlich viel geld ansetzen könne.


    wisst ihr für was?


    gezahlt habe ich 42€, vom ssa 62 € bekommen




    dani

  • Zitat

    gezahlt habe ich 42€, vom ssa 62 € bekommen


    Wenn der Arbeitgeber dir bereits die Kosten erstattet hat, kannst du sie nicht mehr steuermindernd geltend machen.


    Steuerberatung darf unsereiner ja nicht geben, aber hier gibt's zusätzlich zu den o.g. Links auch noch nützliche Infos:


    http://www.steuerthek.de/handbuch/est/index3.htm

  • Nachdem auf diesen Link schon mehrfach verwiesen wurde, ergänze ich mal hier:


    Der nicht erstattete Differenzbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden. Man darf allerdings den Aufwand nicht mit den Kosten gleichsetzen, die man gezahlt hat - der Aufwand ist oft höher. So können bei Dienstreisen (=Fortbildung) die gefahrenen Kilometer mit einem höheren Bedtrag angesetzt werden.


    Interessant ist für Reffis auch der Verlustvor- bzw. verlustrücktrag:
    http://www.valuenet.de/php/ind…26&r=threadview&t=1947584



    Damit sich die Belegsammelei lohnt, muss insgesamt ein Betrag zusammenkommen, der über dem Werbungskostenfreibetrag (derzeit 920 €) liegt. Heisst: Erst die Beträge, welche den Betrag von 920 € übersteigen, wirken sich steuermindernd (und als Rückerstattung) aus. Bei "normalen" Arbeitnehmern liegt der Steuersatz bei ca. 20-25%. Durch die Steuerprogression werden jedoch in der Lohnsteuertabelle die oberen Beträge stärker besteuert, sodass sich die Erstattung in der Regel zwischen 25% und 35% bewegt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten
    und
    http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskostenpauschbetrag


    Zu den Werbungskosten zählen auch die Fahrtkosten zur Arbeit, die als Pauschale durch die Eingabe der Entfernung Arbeitsplatz-Wohnung vom Finanzamt berechnet werden. Durch das Steueränderungsgesetz werden Fahrtkosten jedoch nur noch beschränkt anerkannt. Siehe dazu
    http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale


    Tipp:
    Belege auch für den letzten Bleistift sammeln, den man kauft. Kleinvieh macht Mist. Eine Tabelle in der Tabellenkalkulation anlegen und dort mit Datum, Bezeichnung und Betrag, sowie Belegnummer die Beträge aufsummieren. Der Nachweis der Werbungsjkosten ist an keine besondere Form gebungen, sondern die Kosten müssen nur "glaubhaft" gemacht werden. Daher sind auch sogenannte "Eigenbelege" zulässig.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Muß ich eigentlich alles bei der Steuererklärung belegen (Miete, Strom, Telekom), oder nur Bücher etc.? Meine Telefonrechnungen müßte ich nämlich sonst erst ausdrucken und mein Drucker ist kaputt. :rolleyes:

  • Als nicht gewerblicher Steuerzahler musst du GAR NICHTS belegen. Du musst nur GLAUBHAFT machen. Das kommt in der Regel zwar fast auf dasselbe raus, weil du zum Glaubhaftmachen am leichtesten die Belege hinhältst - aber dickes ABER: Dein Finanzbeamter muss dir Ausgaben anerkennen, die logisch schlüssig nachgewiesen werden.


    Bei mir stehen dann solche Sätze über einer Liste mit Computerzeitschriften:
    "Beim Einkaufen habe ich nicht jedes MAl an einen Beleg gedacht. Ich versichere jedoch, dass diese Ausgaben angefallen sind. Die Zeitschriften befinden sich noch in meinem Besitz und können überprüft werden"


    Oder bei Fortbildungskosten stehen die Tage und Kilometer sowie die Verpflegungspauschalen in einer Tabelle aufgelistet.
    Dazu hefte ich die Zulassung vom Schulleiter oder Schulamt bzw. das Fortbildungsprogramm.


    Wenn ich mal dringend Papier für den Drucker einkaufen muss, weil die Klassenarbeit vorbereitet sein muss - und ich deshalb extra zum Einkaufen fahre, wird jeder gefahrene Kilometer dem Finanzamt mit 40ct angesetzt. In der Tabelle steht dann:
    20.1.2005, 500 Blatt Papier, Kaufhaus Sowieso, 2,99 €, Beleg 26
    20.1.2005, Fahrtkosten zum Kaufhaus Sowieso, 11 Kilometer à 0,40 € = 4,40 €


    Mein Finanzbeamter hat bislang immer brav seine Häkchen gemacht. Eine Finanzamtsdame wollte mal mehrere Positionen streichen. Nach dem formlosen Widerspruch gegen den Bescheid kam 3 Wochen später die Nachzahlung
    :D:D


    Miete und Telefon kannst du ja mit dem Mietvertrag oder einem Kontoauszug nachweisen. Für die Telefonkosten genügt eine Aufsummierung. Falls dein Beamter die Belege sehen möchte, kannst du die immer noch nachreichen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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