Rentenversicherung

  • Hallo, zwei meiner Kollegen haben Anfang des Jahres einen Antrag auf Rückertattung der Rentenversicherungsbeiträge gestellt (sie haben vor der Beamtung einige Jahre als Angestellte Lehrer gearbeitet). Die älteren Kollegen jedoch haben dringend davon abgeraten; sie meinten, es wäre besser, sich die zuviel gezahlten Beträge für die spätere Rente anrechnen zu lassen. Weiß einer von euch darüber Bescheid? Gruß Marion

  • Ich habe auch diesen Antrag gestellt. Leider bekomme ich meine Beiträge nicht zurück, da ich schon einen Rentenanspruch erworben habe. Wahrscheinlich war die Zeit, die ich vorher angestellt gearbeitet habe, zu lange.
    Du bekommst doch jetzt eine Abrechnung, an Hand der du erkennen kannst, wie viel Geld eingezahlt wurde. Ich würde dann ausrechnen, ob du mit der eventuellen Rente (kann ich mir kaum vorstellen) oder mit den erstatteten Beiträgen, die du ja fest für einen langen Zeitraum anlegen kannst, besser fährst.

  • Hallo Silja, meinst du mit der Abrechnung den Versicherungsnachweis mit der Summe der Versorgungspunkte? Dort steht, wie viele Versorgungspunkte ich schon erworben habe. Habe ich dann automatisch einen Rentenanspruch? Gruß Marion

  • Wenn du als Angestellte arbeitest, dann bekommst du von der BFA jedes Jahr einen freundlichen Brief mit dem Titel „Ihre Renteninformation“. In diesem sind deine Entgeltpunkte, die eingezahlten Beiträge sowie die Höhe deiner voraussichtlichen Altersrente aufgeführt. Ein Entgeltpunkt hat einen aktuellen Rentenwert von 26,13 Euro (alte Bundesländer).
    Ob du bereits einen Rentenanspruch erworben hast kann ich natürlich nicht sagen, da dieser von mehreren Faktoren abhängt. Da würde ich mal das Servicetelefon bemühen.
    ;)

  • Ich habe den Antrag im Herbst gestellt und das Geld zurück bekommen. War schon ein warmer Segen.Allerdings, gibt es das Geld nur, wenn man nicht die vorgeschriebenen 60 Monate einbezahlt hat. Denn dann hat man gar keinen Anspruch auf Rente, die würde dann der Staat kassieren. Mir wurde also von der BfA dazu geraten, da ich nur auf 58 Monate kam und auch keine 2 dazuschummeln konnte. Außerdem wird, laut BfA die Rente in einem gewissen Rahmen von der Pension, so es die in späteren Jahren noch geben sollte, abgezogen. Also unter 60 Monaten unbedingt auszahlen lassen.

    Wer nie verliert, hat den Sieg nicht verdient.

  • ..mhhh. Ich habe vor dem Studium schon 10 Jahre gearbteitet. Ich denke mal, dann bekomm ich von der Rente auch nichts mehr. Oder?

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