Legasthenie (Grundschule Bayern)

  • Hallo,


    ein Schüler von mir wurde vor kurzem auf LRS getestet.
    Jetzt kam die Mutter zu mir mit dem Attest, in dem steht, dass der Junge Legastheniker ist. (In Bayern gibt es rechtlich eine Unterscheidung zwischen Lese- und Rechtschreibschwäche und Legathenie; in anderen Bundesländer könnte es anders sein.) Nun, die Mutter sagte, dass die Schulpsychologin ihr gesagt hätte, sie könnten in Absprache mit mir entscheiden, ob der Junge in RS benotet werden soll oder nicht. Die Eltern möchten, dass er weiterhin Noten bekommt.
    Nun, nach meiner Information MUSS doch bei einer Legasthenie auf Noten in RS verzichtet werden. Oder ist es doch anders?

  • Hallo,


    aaalso: In der Hauptschule ist das so, dass auf die Aufnahme des Attests in die Schülerakte verzichtet werden kann. Dann gibt es aber keinerlei Erleichterungen und Rücksichtnahmen.


    Eltern wollen in der HS oft darauf verzichten, weil sonst ein Passus über Legasthenie und Rechtschreibleistung im Zeugnis steht.


    In der GS wird das wohl auch so sein, aber du solltest vorsichtshalber noch einmal deinen Schulleiter fragen.


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

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