Von der Privatschule zurück in staatliche Schulen?

  • Hallo!


    Bald habe ich mein Referendariat in Bayern beendet und da ich von staatlicher Seite erstmal keine Stelle bekomme, schaue ich mich nach Privatschulen um.


    Heute habe ich jedoch folgenden Satz in einem Schreiben von der Bezirksregierung OBB gelesen:


    "In die Warteliste wird nicht aufgenommen, wer im nichtstaatlichen öffentlichen Schuldienst in Bayern ... eine unbefristete Anstellung mit Vollbeschäftigung erlangt hat..."


    Wie ist das zu verstehen??? 8o


    Sollte ich jetzt an einer Privatschule einen nicht befristeten Vertrag unterschreiben, wäre ich dann für den Staat "gestorben" oder hab ich das falsch interprätiert?


    Es wäre super, wenn mir jemand Informationen dazu geben könnte... :)

  • In diesem Fall, würde ich mich überhaupt nicht auf irgendwelche Spekulationen aus dem Forum verlassen, sondern lieber gleich im KuMi anrufen, aber auch hier gilt: nicht auf die gutgemeinten Vermutungen einer Sekretärin vertrauen, sondern hartnäckig dranbleiben, bis man jemand wirklich kompetentes am Telefon hat. (habe da schlechte Erfahrungen gemacht) Leider weiss ich nicht, wer für Grundschulen zuständig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Wie es für die Grundschule ist, weiß ich nicht. Bei Gymnasien ist es tatsächlich so, wenn du eine unbefristete Stelle an einer Privatschule annimmst, dann musst du dich beim Staat "abmelden". Dementsprechend kommst du auch nicht auf die Warteliste. Wie ich neulich erfahren musste, bist du damit aber noch nicht "gestorben", denn bei einem meiner Bewerbungsgespräche an einer Schule hieß es auf einmal: "Ja, wir hätten da eine Aushilfe, die war bis vor kurzem an einer Privatschule und jetzt will sie wieder zum Staat- und die kennen wir ja schon..." scheint also doch wohl zu gehen.
    Ich würde dir allerdings erstmal zu einer kirchlichen Einrichtung raten, die richtig privaten Schulen, die ich kenne, haben großteils einen ziemlich schlechten Ruf.
    Liebe Grüße
    Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • Wie "Ratte" richtig bemerkt: Bei derart existetiellen Fragen gibt's nur eins:
    Frag da nach, wo du eine rechtsverbindliche Auskunft erhältst:
    Oberschulamt, Rechtsberatung der GEW oder KuMi. Lass dir die Auskunft schriftlich geben, damit du dich später (falls es zu einem "Streitfall" käme, darauf berufen kannst.


    Mündliche Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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