Nebentätigkeit an einer Abendschule

  • Ich bin seit Beginn dieses Schuljahres als StRzA an einem Gymnasium in RLP tätig und unterrichte Mathematik und Physik. Nun habe ich erfahren, dass ein Abendgymnasium in meiner Nähe für das nächste Schuljahr Lehrer in meinen Fächern sucht. Ich hatte überlegt, mich dort für 5 Unterrichtsstunden pro Woche zu bewerben und dies als Nebentätigkeit genehmigen zu lassen. 5 Unterrichtsstunden ist für einen Lehrer die maximale Stundenzahl, die als Nebentätigkeit zugelassen ist, bin ich da korrekt informiert?


    1. Wie sind die Chancen, dass diese Nebentätigkeit genehmigt wird? Während ich an meiner Schule ja als Beamter (auf Probe) arbeite, wäre ich für die 5 Stunden an der anderen Schule angestellt, oder? (also TV-L) Mit welcher Vergütung kann ich rechnen für die 5 Stunden?


    2. Ich bin schon seit ich ein Teenager bin als Fussballschiedsrichter Spiele am pfeifen. Nun werde ich ab der nächsten Saison in der 2. Bundesliga eingesetzt. Ist dies eine Nebentätigkeit die ich genehmigen lassen müsste? Immerhin werden für die Ligaspiele Spesen im Wert von über 1000¤ pro Spiel gezahlt. (interessant wäre das insbesondere, weil Nebentätigkeiten ab einer Vergütung von 6000¤ pa ja den Überschuss an den Staat abführen müssen)


    Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand die gestellten Fragen beantworten würde.

  • Hallo,


    ich bin zwar kein Lehrer, aber auch Beamter in RLP. Die Regularien für die Nebentätigkeiten sind im Nebentätigkeitsgesetz geregelt. Aber man kann auch die Kollegen auf der ADD in Trier oder auf den Nebenstellen in Koblenz bzw. Neustadt fragen.


    Ich bin z.B. ehrenamtlich im DRK, mache Dienste, habe sogar unterrichtet (EH). Dafür brauche ich keine Genehmigung. Denn es gibt keine Kohle.


    Ein Kollege trainiert Kinder, das hat er einfach gemeldet.


    Ein anderer Kollege, zwar auch kein Lehrer, aber Computerfreak unterrichtet sogar an der hießigen VHS und das ziemlich regelmäßig.


    Insofern dürfte es wirklich kein Problem geben.


    Aber die Vergütung für den Schiedsrichter, die ist schon heftig. Ich dachte immer, dass Schiedsrichter eher so wie unsere Tätigkeit im DRK Liebhaberei sind.


    Wer ist denn Betreiber der Abendschule (ist es VHS) und wer stellt die Bediensteten an.


    Als junger Beamter bzw. auch als Angestellter hat man ja das Land als Arbeitgeber. Wenn das hier so auch ist, dann ist es eh unproblematisch.


    Doris Schmitt

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