Heirat - gemeinsamer Name?

  • Also, Moment mal: Wenn ich bei der Heirat einen Doppelnamen nehme, können wir diesen dann auch für unsere Kinder wählen?
    Und geht das eigentlich auch, dass beide Partner bei der Heirat den Doppelnamen annehmen? Dann hätten die Kinder diesen ja sowieso.
    Ich bin jetzt nicht Doppelnamen-geil, aber in meinem Fall klingt es ganz gut. :)

  • Zitat

    Original von Vivi
    Also, Moment mal: Wenn ich bei der Heirat einen Doppelnamen nehme, können wir diesen dann auch für unsere Kinder wählen?
    Und geht das eigentlich auch, dass beide Partner bei der Heirat den Doppelnamen annehmen? Dann hätten die Kinder diesen ja sowieso.
    Ich bin jetzt nicht Doppelnamen-geil, aber in meinem Fall klingt es ganz gut. :)


    Achtung, ich heirate nach Schweizer Namensrecht, das dürfte für die meisten hier im Forum nicht in Frage kommen ;) . Das Schweizer Namensrecht ist noch ein bisschen varianten-freudiger als das deutsche - so haben wir Freunde, die beide "doppelgenamst" haben: sie heisst nun Kündig-Erzinger und er heisst Erzinger-Kündig; da dort keine Kinder vorhanden sind, weiss ich nicht mal, was der gemeinsame Familienname ist. Ich kann mir auch aussuchen, ob ich den Namen meines Mannes vor meinen Nachnamen stelle oder an meinen Nachnamen anfüge.


    Kinder in Deutschland dürfen i.d.R. keinen Doppelnamen haben. Spätestens bei der standesamtlichen Trauung wird ein Familienname festgelegt. Du könntest trotzdem Meier-Schulze (Name aus der ersten Ehe) heissen, Dein Mann Müller, und wenn Ihr Euch auf "Müller" als Familiennamen einigt, dann heissen Deine Kinder dann Lieschen Müller, Kevin Müller usw.


    Wann das "i.d.R." einsetzte, weiss ich allerdings nicht. Ich habe einen Bekannten, der einen Doppelnamen seit Geburt (1974) hat und bisher nicht verheiratet war oder ist.


    LG, das_kaddl.

  • Wie krieg ich denn dann hin, dass die Kinder Doppelnamen bekommen? Geht das also gar nicht??

  • Zitat

    Original von Vivi
    Wie krieg ich denn dann hin, dass die Kinder Doppelnamen bekommen? Geht das also gar nicht??


    Du musst dafür sorgen, dass ein Namensrecht angewandt wird, dass Doppelnamen bei Kindern zulässt. ;)

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Das deutsche Namensrecht lässt das Weitervererben von Doppelnamen nicht zu! Ein Name wird der Familienname und der andere Partner hängt seinen Namen davor oder dahinter.

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