Hausfrau/arbeitslos/Studentin?

  • Hallo zusammen!


    Ich habe ein kleines versicherungstechnisches Problem: da ich geheiratet habe und vorher privat bei meinen Eltern versichert war, muss ich mich bis zum Ende des Studiums privat selber versichern (für 100 Öcken im Monat!). Im Frühjahr mache ich Examen und habe mir nun gedacht, dass ich mich ja zum Ende des WS exmatrikulieren könnte, damit ich bei meinem Mann mit gesetzlich versichert sein kann.
    Jetzt stellen sich zwei Fragen:


    1. Muss ich fürs Examen immatrikuliert sein?
    2. Wenn ich mich exmatrikuliere, muss ich mich dann arbeitslos melden oder bin ich einfach "Hausfrau"?


    Wer kennt sich aus?


    Schon im Vorhinein Dankeschön!


    Lelaina

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    And a cushion for my head.

  • Hallo,


    gute Fragen. 100% weiß ich das auch nicht, aber ich vermute:


    (1.) Du musst fürs Examen immatrikuliert sein. Jedenfalls kenne ich niemanden, der sich VOR dem Examen exmatrikuliert hat.


    (2.) wenn ich es richtig sehe, gibt es keine Pflicht sich arbeitslos zu melden. Aber ruf die Kasse doch einfach mal an.


    Grüße
    Unter uns

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man während des Studiums privat versichert war, muss man bis zum Ende des Studiums privat versichert bleiben.


    Zu der Frage der Exmatrikulation: man muss für das Examen scheinfrei sein, aber nicht mehr immatrikuliert. Ob das an jeder Uni so ist, kann ich aber nicht sagen. Wir hatten das nur ausgekundschaftet, da es bei einigen eng hätte werden können mit Langzeitstudiengebühren und man zum Examen nicht beurlaubt sein darf.


    Spontan würde ich sagen, dass Du Dich dann arbeitslos melden kannst. Kannst Du als Hausfrau auch, musst dann aber damit rechnen, dass das Arbeitsamt versucht, Dich zu vermitteln


    Liebe Grüße,


    Dalyna

  • Ob du fürs Examen immatrikuliert sein musst, beantwortet am besten die Uni - in NRW war's so, inklusive Studiengebühren für das Zweitstudium X(
    Arbeitslos (nicht -suchend) melden geht in der Regel nur, wenn man zuvor zwei Jahre (?) versicherungspflichtig beschäftigt war, an sonsten gibt es nur ALG II, und auch dass bei Verheirateten nur, wenn der Partner nicht 'genug' verdient - an sonsten gibt es auf diesem Weg auch keine GKV.
    Nach dem Studium kann man daher auch erst mal 'Hausfrau' bleiben, es sei denn, die arbeitssuchend-Phasen gelten irgendwie für die Rente, aber da kenne ich mich nicht aus.


    LG


    carla

    Nehmen Sie die Menschen so wie sie sind.
    Es gibt keine anderen

  • An meiner Uni (Hessen) mußte man in der Examensphase definitiv nicht mehr immatrikuliert sein. Sobald man keine Veranstaltungen mehr besuchte, war das nicht mehr nötig. Aber das solltest Du am besten an Deiner Uni oder beim zuständigen Amt für Lehrerbildung (die Leiterin von unserem hat das persönlich bei einer Infoveranstaltung so gesagt) erfragen.
    Zu Krankenversicherung kann ich Dir leider nichts sagen. Ich habe davon selber absolut null Ahnung, und mir graust es schon davor, wenn ich mich bald selbst darum kümmern muß...


    LG,
    Quesera

  • Telefoniere doch einmal mit allgemeinen Krankenkassen!
    Nach Auskunft der Barmer Ersatzkasse und Techniker Krankenkasse geht die Familienversicherung vor und du bist bei deinem Mann familienversichert, obwohl du vorher die Befreiung von der Allgemienen Versicherungspflicht als Studentin beantragt hast. Dies war allerdings nur eine Voranfrage von mir. Ich bin auf deine Erkundungen gespannt.

  • Also familienversichert werden kann ich definitiv nicht werden, so lange ich eingeschrieben bin, das hatte dalyna genau richtig beschrieben.
    Die Entscheidung bei mir ist jetzt jedenfalls noch nicht gefallen, ich werde da noch mit meiner Versicherung telefonieren und mich im Prüfungsamt nochmal absichern. Vielen Dank jedenfalls schon mal für eure Tipps.

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