Zentralabitur 2007 NRW Schriftliche Abiturprüfung Leistungsfach Englisch Fehlerquotient

  • Hallo Mitstreiter.


    Ich habe ein Problem mit der Berechnung des Fehlerquotienten ==> Punkt 13 Sprachrichtigkeit.


    Bei der Abiturprüfung könnte mir bei der Korrektur der schriftlichen Abiturarbeit beim Zählen der Wörter ein kapitaler Fehler unterlaufen sein. Daher möchte ich anonym bleiben.


    Ich habe bei einem Prüfling 1992 Worte zu Grunde gelegt für die Berechnung des Quotienten. Im Nachhinein habe ich handschriftliche Aufzeichnungen gefunden, die 2789 Wörter ergeben.


    An die Vorgaben des Abzuges von Zitaten usw ...... habe ich mich natürlich gehalten.


    Ich habe aber zum Schluss die in der Aufgabenstellung angegebene Wortzahl von der Geamtzahl der Wörter abgezogen.


    Also 2789 - 797 = 1992 Worte für den Quotienten.


    Der ZK hat das nicht nachgerechnet und offensichtlich übernommen.
    Nachgerechnet ergibt sich über den FQ eine Abweichung in den Gesamt-Punkten von 6 Punkten !!!!


    Der Prüfling ist durch die große Abweichung zwischen EK und ZK
    (20 Pkt) in die mündliche Nachprüfung gegangen und hat diese versemmelt.


    Was soll ich tun?????????????????????


    Ich fühl mich irgendwie schuldig.


    LehrerFritz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Fritz!


    Ich kann Deine Schuldgefühle einerseits verstehen, andererseits möchte ich Dich auch dahingehend beruhigen, als dass Du das - wenn überhaupt - nicht alleine verbockt hast.


    Du sagst, dass Du 1992 Worte nach Abzug der Zitate etc. zugrunde gelegt hast.
    Dann sagst Du, dass es handschriftliche Aufzeichnungen gibt, die 2789 Wörter ergeben.
    Zugegeben, das ist eine erhebliche Diskrepanz und sicherlich ärgerlich, falls Du Dich vertan hast.


    Wenn der ZK aber das übernimmt und dort zum selben Ergebnis kommt, dann hast Du das nicht alleine verbockt.
    Wenn durch Deinen Fehler maximal 6 Punkte zu wenig gegeben wurden, macht das in der Endabrechnung maximal eine halbe Note aus - als an sich halb so wild.


    Wenn es zwischen Dir und dem ZK aber einen Unterschied von 20 Punkten gibt, so liegt das ja offensichtlich nicht am FQ - denn Ihr habt ja beide dieselbe Wortzahl zugrunde gelegt.


    Hättest Du aufgrund höherer Wortzahl mehr Punkte gegeben, wäre das beim ZK genauso gewesen.


    Die 20 Punkte Differenz müssen also auch durch andere Abweichungen zustande gekommen sein.


    Dafür kannst Du nichts - deswegen gibt es ja EK und ZK, damit man ein objektiveres Bild erhält - zumindest auf dem Papier.


    Du kannst auch nichts dafür, dass ein Prüfling die mündliche Abweichungsprüfung versemmelt. Für letztere kann er sich nämlich vorbereiten oder eben nicht.


    Es ist ärgerlich und sollte dafür sorgen, dass Du künftig genauer nachzählst und Dir am Besten alle 50 bis 100 Wörter Markierungen machst. Damit vermeidest Du solche Fehler.


    Ich habe andererseits auch schon mehrere Schüler erlebt, die sich teilweise um 25% der Gesamtwortzahl "verzählt" haben - sei es zu ihrem Vor- oder zu ihrem Nachteil. Daher empfiehlt es sich, das immer genau zu prüfen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Danke Bolzbold!


    Leider hat der Prüfling folgende Werte:


    EK (ich) 107 Punkte
    ZK (???) 87 Punkte


    Mittel der beiden Prüfer = 97 Punkte ==> 1 Punkt unter der nächsten Note ==> 08 Punkte


    (Durch die hohe Abweichung in der Abi-Arbeit zu den Vornoten ist ja überhaupt erst die Mündliche erforderlich gewesen)


    Wenn aber alleine 30 Punkte von 150 über den Fehlerquotienten kommen, ist das doch sehr ärgerlich. Der Prüfling stand in der Vornoten immer 11, 12, 11, 13, und hat sich nur durch die Oberflächlichkeit der Abitur-Arbeit nach unten und damit in die mündliche Nachprüfung geschossen!


    Was passiert, wenn da ein Widerspruch kommt?????
    Die 4 Wochen Einspruchsfrist sind ja noch nicht rum.


    LehrerFritz

  • Nun erst mal am Mittelmeer entspannen, trotz Problemchen!


    Nach dem stressigen letzten Halbjahr in der "Tretmühle" melde ich mich erst mal ab in den wohlverdienten (Kurz-)Urlaub.


    Falls noch einer eine gute Idee hat, kann er ja mal was schreiben.


    Vielleicht muss ich mich ja bei der Schulleitung irgendwann verantworten / outen ??!! :(
    [Ich dachte so an : Ich ziehe die angegebene Wortzahl immer bei schriftlichen Arbeiten ab, weil dann auf jeden Fall gewährleistet ist, dass nichts aus dem Aufgaben-Text übernommen wurde. ]


    Weiß vielleicht jemand eine Quelle im Amtsblatt oder in den Verwaltungsvorschriften/Korrekturrichtlinien, ob sowas statthaft/üblich/tolerierbar wäre???


    Ihr würdet mir sehr helfen.


    Ich denke die Woche wird mir erst mal gut tun.


    Melde mich ab. Bis zum 02.Juli dann.


    @ Bolzbold : Danke schon mal für die Aufmunterung ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage muss doch eigentlich eher lauten: ist es zu verantworten, dem Schüler eine schlechtere Note zu geben, als er verdient hat? Und nicht: wie kriege ich es hin, dass es niemandem auffällt, dass er eine schlechtere Note als verdient hat? !


    ...oder sehr ich das falsch...?


    Just my two cents..
    Meike

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Meike.
    Die Frage muss doch eigentlich eher lauten: ist es zu verantworten, dem Schüler eine schlechtere Note zu geben, als er verdient hat? Und nicht: wie kriege ich es hin, dass es niemandem auffällt, dass er eine schlechtere Note als verdient hat? !


    ...oder sehr ich das falsch...?


    Just my two cents..
    Meike


    Also wenn ich ihn richtig verstanden habe, steht doch gar nicht fest, ob sich Fritz vertan hat oder nicht und die Note deswegen schlechter war. Wenn der "falsch berechnete" FQ 6 Punkte ausmacht und damit einen Punkt in der Endnote, (bei 7 Punkten pro Notenstufe) dann wäre das immer noch ärgerlich, aber nicht so dramatisch wie angenommen.


    Mich wundern vielmehr die 20 Punkte Unterschied. Das spricht nicht für klare Kriterien oder aber für deutlich andere Auffassungen hinsichtlich der Punktevergabe.


    Gruß
    Bolzbold

  • Ich wuerde in so einem Fall einfach mal meinen Direktor fragen,was ich tun kann, um dem Schueler zu seiner "echten" Note zu verhelfen. Das ist sicherlich nicht der erste Fall dieser Art.


    Dudel

  • Hallo Bolzbold, hallo Dudelhuhn, hallo an die restlichen Mitstreiter der "Sek II-Tretmühle"


    Ich bin (leider, leider) zurück aus dem Mittelmeer! ;(


    War ein echter Knaller! War mit meiner Göttergattin auf einem Kreuzfahrtschiff der RoyalCaribbean !!!!!!! Alle suuuuuper nett und zuvorkommend und alles war einfach "awesome" !!!!! Ein echter USA-Auslandsaufenthalt incl. "lebendigem Sprachkurs" und Entertainment bis zum Abwinken !!!! Voll suuper Krasss !!! (Wie meine Chaoten sagen würden!)

    Aber nun zu meinem eigentlichen Problem mit dem Fehler-Quotienten!


    Ich bin "in mich" gegangen und habe mich fast entschieden, mit meinem "Chef" zu sprechen.


    Die üblichen Abzüge (Zitate, längere Wiederholungen aus dem Text, Eigennamen usw.) hatte ich ja bei der elenden Zählung berücksichtigt.


    ABER ==> Kennt denn jemand von euch irgendwie eine Vorschrift/Richtlinie, die hier in NRW dann noch zusätzlich einen Abzug der angegebenen Wortzahl aus der Aufgabenstellung zuläßt. Dann bräuchte ich mich nicht outen und könnte die Sache offiziell und innerlich abhaken.


    Bitte letztmalig um Eure Mithilfe!


    Ein echt relaxter LehrerFritz !


    Bolzbold : Ich bin doch eher für gerechte Noten und nicht dafür andere Schuldige oder Mitschuldige zu suchen und Fehler unter den Tisch zu kehren.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von LehrerFritz
    Bolzbold : Ich bin doch eher für gerechte Noten und nicht dafür andere Schuldige oder Mitschuldige zu suchen und Fehler unter den Tisch zu kehren.


    Das ist für gewöhnlich auch nicht meine Arbeitsweise. Es stellt sich nur die Frage, ob die Note nun wirklich ungerecht ist oder nicht. Bislang liegen für eine ungerechte Note Deinerseits m.E. zu wenig Anhaltspunkte vor.
    Es geht auch gar nicht darum Mitschuldige zu suchen, um den eigenen Anteil an Verantwortung zu reduzieren.


    Ich würde erst einmal eruieren, inwieweit durch Deinen "Fehler" (sofern überhaupt sachlich einer vorliegt) dem Schüler in der Abi-Klausur ein Nachteil entstanden ist.


    Gruß
    Bolzbold

  • Hier nun nach langem HIN und HER die Auflösung der Sache!


    1. Der Schüler hat tatsächlich Widerspruch eingelegt.


    2. Nach ein paar Tagen kam die Widerspruchsbegründung:
    - natürlich wegen der fehlenden (nicht gezählten) Worte
    und des dadurch falsch berechneten Fehlerquotienten.


    3. Ich musste die Worte alle noch mal nachzählen und hatte tatsächlich
    ziemlich genau 600 Worte zu wenig gezählt [eigentlich nur ein
    Addierfehler um Mitternacht während eines Rotweinchens ;( ]


    4. Der Zweitkorrektor musste erst über die Bezirksregierung ausfindig
    gemacht werden (es waren ja noch Ferien) und dann auch noch
    mal nachzählen und lag dann in etwa ähnlich.
    Der hatte ja beim ersten Mal gar nicht nachgezählt.
    ==> Sonst wärs vielleicht vorher schon aufgefallen.


    5. Durch den besseren Fehlerquotienten ergaben sich alleine hierdurch
    8 Punkte mehr in der LK-Arbeit.


    ==> Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.


    6. Die Note der Englisch LK-Arbeit musste angehoben werden und ist
    nun mit 2- bewertet worden (vorher 3-).


    7. Die mündliche Prüfung, die ja auf Grund der großen Abweichung zu
    den Vornoten stattfand, ist nicht mehr gewertet worden. Diese war
    ja vom Schüler versemmelt worden.


    8. Die Gesamt-Abi-Note ist von 2,2 auf 2,1 angehoben
    worden.


    9. Der Schüler hat einen Studienplatz mit NC 2,1 gerade so
    bekommen ! Mit 2,2 wärs voll daneben gegangen.
    ==> Das wär dann noch was geworden !!!!!


    10.Ich habe voll einen auf den Sack bekommen und habe gegenüber
    den Schülern nun ein echtes Problem, da jeder meine Korrekturen
    anzweifelt. Die Sache hat sich natürlich voll rumgesprochen.


    Also Fazit der Sache:


    Immer ordentlich arbeiten und nicht im überarbeiteten Zustand zuviel Rotwein bei der Korrektur trinken!


    Na denn ! Last Euch meinen (kleinen, menschlichen) Fehler eine Lehre sein.


    Euer LehrerFritz



    Bolzbold : Hoffentlich sind nicht so viele Lehrer A....löcher!

    • Offizieller Beitrag

    Au weia!


    Das ist natürlich wirklich übel für Dich - andererseits hatte es so für den Schüler wenigstens keine langfristigen negativen Konsequenzen.


    Fehler können passieren, das sollten gerade auch Deine Schüler wissen. Und nur weil Du einmal einen zugegebenermaßen dicken Fehler gemacht hast, heißt das nicht, dass Du deswegen jetzt jedesmal diesen Fehler machst.


    Ich kann Dir nur wünschen, dass Du das für Dich verarbeitest, dennoch nach wie vor Vertrauen in Deine Fähigkeiten hast und dass Deine Schüler Dich nicht auf diesen einen Fehler reduzieren und Dich aufgrund Deiner Qualitäten zu schätzen wissen.


    Alles Gute!


    Gruß
    Bolzbold

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