Wo gibt's im Netz seriöse Infos zur Leistungsbeurteilung in NRW?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe hier im Forum schon intensiv gesucht und auch im Internet, auf den Seiten des Schulministeriums und anderen Seiten, aber ich finde einfach nicht die entsprechenden Paragraphen.


    Vielleicht wisst ihr mehr.


    Ich suche die gesetzlichen Regelungen zur Leistungsbeurteilung in NRW, insbesondere geht es um das Nachschreiben von Klassenarbeiten, aber dazu finde ich im Schulgesetz nur sehr wenig, dafür aber viele angebliche Infos in diversen Foren, die mehr oder meist weniger mit Schule zu tun haben. Die Infos im Schulgesetz sind nicht sehr umfangreich, das können doch nicht alle NRWschen Gesetze zur Leistungsbeurteilung sein.



    Gibt es die entsprechenden Gesetzestexte nur in der Printversion der BASS oder finde ich auch was online?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo (Ex-)Referendarin, ;)


    vielleicht hilft dir der Link weiter:


    APO_SI


    Er zeigt auf die "Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen
    in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe" von NRW.


    Auf Seite 2 der pdf-Datei (§ 5) geht es um Klassenarbeiten. Dort heißt es z.B.

    Zitat


    (4) Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Abs. 4 SchulG sind
    nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen
    oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist.


    Hilft dir das?


    Der kleine grüne Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo kleiner grüner Frosch,


    danke für die Antwort.


    Leider ist dieser Link genau das, was ich gefunden habe, war mir aber nicht umfangreich genug war. Mich interessieren noch tiefergehende Informationen und ich frage mich grade, wo es noch weitere Vorschriften zur Leistungsmessung gibt.


    In den Richtlinien finde ich doch nur Infos zu den einzelnen Fächern, oder?
    Steht das in der BASS?


    Mich interessiert beispielsweise, ob das Nachschreiben vorher angekündigt werden muss. Und ich möchte noch mehr Dinge zur Leistungsbewertung wissen, z.B. wie viel früher Klassenarbeiten in NRW angekündigt werden müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Puh, meines Wissens gibt es dafür keine speziellen Regelungen.


    Nachschreiben: wie jede Klassenarbeit muss sie meines Wissens angekündigt werden. Ein spontanes Nachschreiben am ersten Tag nach den Fehltagen wird daher wohl nicht gehen. (Ich halte es zumindest für "unfair".

    Ankündigen von Arbeiten: meines Wissens heißt es "frühzeitig". Und was das heißt, liegt im Ermessen des einzelnen. :(


    Das ist aber nur aus meiner Erinnerung zu diesen Punkten "zitiert". Quellen kann ich dir leider nicht nennen. Ich werde aber morgen früh mal in der Schule in der BASS nachschlagen. Vielleicht steht in dem in der APO erwähnten "§ 48 SchulG." was drin.


    Der kleine grüne Frosch


    Edit: beim googeln bin ich auf diesen Link gestossen. Er behandelt allerdings die ASchO von 1.8.2005, ist demnach also nicht ganz aktuell. :(
    Etwa kurz nach der Hälfte (§22 und deren Erklärungen) geht es um das Thema Ankündigungen. ("Die Arbeiten sollen entsprechend dem Alter der Schüler in der Regel vorher angekündigt werden.")

  • Hallo referendarin,
    Soweit ich weiß, gilt fürs Nachschreiben folgendes: Die Klassenarbeit war bereits angekündigt, daher muss das Nachschreiben nicht noch einmal extra angekündigt werden, denn es handelt sich um die bereits angekündigte Klassenarbeit. Es versteht sich aber von selbst, dass man den Schüler darauf hinweist, und dass man ihm etwas sagt wie "morgen, aber welche Stunde kann ich die jetzt noch nicht sagen" oder "noch diese Woche, sobald ich einen möglichen Zeitpunkt gefunden habe". in der Regel muss man den Schüler ja entweder allein in eine Raum setzen, oder mit Aufsicht, wenn es mehr als einer ist. Oft muss man den/ die Schüler dabei aus der Stunde eines anderen Kollegen mit dessen Einverständnis ausleihen. Man kann ihn in eine Oberstufenklausur mit hineinsetzen, nach Absprache mit dem aufsichtführenden Kollegen.
    Gruß,
    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

    • Offizieller Beitrag

    @Frosch:


    Vielen Dank für den 2. Link! Der ist wirklich super!
    Ich frage mich grade, ob das Schulgesetz gegenüber der Ascho stark gekürzt ist oder ob einige Passagen (z.B. die Leistungsbeurteilung) bis auf wenige Ausnahmen (wie den Zwei-Drittel-Paragraphen) übernommen wurde.
    Wieso gibt es sowas nicht fürs neue Schulgesetz oder ist dieser Kommentar noch gültig?


    Es war jedenfalls sehr interessant und ich habe mich festgelesen.


    putzmunter: Ich habe mich informiert: Nachschreibearbeiten muss man nicht ankündigen, sondern der Schüler kann direkt nachschreiben, wenn er wieder in der Schule ist. Eine Ausnahme ist natürlich eine längere Fehlzeit.


    Wie soll man es auch sonst handhaben? Immerhin möchte man die Arbeit relativ zügig zurückgeben und es ist für die anderen Schüler auch doof, mit der Rückgabe zu warten, bis alle Nachschreiber die gleiche (oder auch eine eigens konzipierte) Arbeit geschrieben haben.

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