keinen Schulabschluss nach Jg. 9, NRW, Sek I

  • Hallo!
    Was muss einem Schüler passieren, damit er ohne Schulabschluss von der Schule geht?


    Mir fällt nur grad so ein, dass er die Schulpflicht nach der 9. Klasse erfüllt hat, diese schon einmal wiederholt hat und es nun wieder nicht geschafft hat.
    Bekommt man auf Real erst den HS TypA, wenn man in die 10. Klasse kommt?


    DANKE

  • Achtung!!! Bis 18 Jahre ist er dann auch noch berufsschulpflichtig.


    Die Schulpflicht ist je nach Bundesland verschieden.
    In Ba-Wü mindestens 4 Jahre in der Grundschule plus 5 Jahre in der weiterführenden Schule.
    Wird das Ziel der Hauptschule in diesen 5 Jahren nicht erreicht, kann die Schule die Schulpflicht um ein Jahr verlängern.


    Hierbei handelt es sich nur um die Verpflichtung zum Schulbesuch. Will der Schüler die Schule weiterhin freiwillig besuchen, um z.B. den Hauptschulabschluss zu wiederholen, kann er das machen.


    Hoffe, das war jetzt richtig.


    Gruß
    Super-Lion

  • Die HS kann (zumindest in Bawü) nach 5 Jahren auch gegen den Willen des Schülers ausschulen (ins BVJ o.ä.), wenn klar ist, dass er nicht innerhalb eines Jahres den Abschluss schafft und er die 5 Jahre voll hat.

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